R12 - Kältemittel (R12, Freon12, F - 12, CFC - 12, Difluoredichloromethan, Freon12, Dichlorodifluoromethane), chemische Formel CCl2F2, verwendet in Kühlschränken, Kühlschränken, Wassermaschinen, Autoklimatoren, kommerzielle Klimaanlagen, Kühlschränke, kommerzielle Kühlschränke, Gefrierkondensgeräte und andere Kälteanlagen, kann auch in Aerosol-Treibstoffe, physikalische Schaummittel, mit medizinischen Desinfektionsmitteln, Insektizid-Emission und so weiter verwendet werden. Da R12 gehört zu den KFC-Stufen (die erste Anzahl von ODS-Stufen der Klasse I Ozon-depleting Substances) - die Ozonschicht beschädigt und es gibt Treibhauseffekt, so dass in den entwickelten Ländern und einigen Entwicklungsländern, hat die neue Klimaanlage, Kälteanlagen auf der ersten Installation oder auf der alten Ausrüstung hinzugefügt; China hat 2007 die Produktion von R12 - Kältemittel, sowie die erste Installation auf der neuen Kälteanlage Geräte gestoppt.
R12 - Parameter
| Bezeichnung: Difluoredifluormethan; Difluoredifluormethan; Fluor Leitungund -12 | Bezeichnung: R12、CFC-12、Freon-12 |
| Englischer Name: dichlorodifluoromethane | CAS-Nummer: 75 - 71 - 8 |
| Formel: CCl2F2 | Molekulargewicht: 120.913 |
| Kategorie: Reine Dinge | Molarmasse: 120.913 g / mol |
| Standard-Siedepunkt:-29.752℃ | Dreiphasenpunkttemperatur: -157,051 ° C |
| Kritische Temperatur:111.97℃ | Kritischer Druck: 4.1361 MPa (absolute Druck) |
| Kritische Dichte: 565 kg / m 3 | Relative Dichte:1.486(-29.8℃,Flüssigkeit) |
| Dipolmoment: 0,51D (Debay) | Einfacher Faktor:0.17948kJ(kg*℃) |
| Schmelzpunkt: -158℃ | Löslichkeit in Wasser: 0,028 (25 ° C) |
| Gehalt: > 99% | Gefahrkennzeichnung 5 (nicht brennbares Gas) |
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Produktidentität
- Sicherheitsgruppe
- A1
- Typ
- CFC
- GWP
- 10900 (IPCC AR4)
- ODP
- 1.0 (ozonschädigender Stoff, nach dem Montrealer Protokoll geregelt)
Einsatzbereiche
Nach Gerätetyp gegliedert, nur als Auswahlhilfe; maßgeblich sind die Vorgaben des Geräteherstellers und die örtlichen Vorschriften.
Thermophysikalische Kennwerte
- Normalsiedepunkt (1 atm)
- -29.8 °C
| Sättigungstemperatur (°C) | -50 | -40 | -30 | -20 | -10 | 10 | 20 | 30 | 40 | 50 | 60 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sättigungsdruck (bar abs) | 0.3911 | 0.6409 | 1.0026 | 1.507 | 2.1878 | 4.2267 | 5.6642 | 7.4365 | 9.5882 | 12.166 | 15.2195 |
Die Daten stammen aus veröffentlichten Druck-Temperatur-Tabellen und wurden interpoliert; nur zur Auswahlreferenz – nicht für sicherheitskritische Auslegung, Inbetriebnahme oder Füllmengenberechnung verwenden. Es gelten die Vorgaben des Geräteherstellers und die Primärliteratur. Kältemittel-Druck-Temperatur-Rechner
Rechts- und Compliance-Status (R12 / Dichlorodifluoromethane (CFC-12)) – vollständig ausgemustert
R12 (Dichlorodifluoromethane (CFC-12)) gehört zu den Chlorfluorkohlenwasserstoffen (CFC), hat einen ODP von 1.0 und ist ein vom Montrealer Protokoll erfasster erstkategoriger kontrollierter Stoff (Class I). Weltweit wurde Produktion und Verbrauch vollständig eingestellt; es existiert nur noch in verschwindend wenigen Ausnahmeverwendungen (z. B. unverzichtbare Verwendungen, Rohstoffverwendung) sowie im Bereich Rückgewinnung und Regenerierung. Folgend sind die regionalen Statusstände bis 2026.
EU
- RechtsgrundlageVerordnung (EG) 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
- Statusvollständig verboten: Produktion, Inverkehrbringen und Verwendung
- AusnahmeNur unverzichtbare Verwendungen (z. B. Dosierinhalatoren), Rohstoff- sowie Laborzwecke können eine Ausnahme beantragen
- Für R12Nicht für Neuanlagen oder Wartung und Nachfüllung zulässig; Geräte müssen auf Ersatzkältemittel umgerüstet werden
USA
- RechtsgrundlageClean Air Act Titel VI + SNAP-Programm
- StatusClass-I-Stoff, Produktion und Import ab 1996 eingestellt
- BestandNur zurückgewonnenes/regeneriertes (reclaimed) Kältemittel für die Wartung bestehender Geräte zulässig
- Für R12Nur regeneriertes Kältemittel für bestehende Geräte zulässig; keine Neuproduktion/Import
China
- RechtsgrundlageVerordnung über die Verwaltung ozonabbauender Stoffe (Revision 2024)
- StatusCFC-Klasse vollständig ausgemustert, Produktion und Verwendung verboten
- BestandZurückgewonnenes/regeneriertes Kältemittel kann innerhalb des Registrierungssystems zirkulieren
- Für R12Keine legale Neuwarelieferung; Geräte müssen umgerüstet oder ausgesondert werden
Japan
- RechtsgrundlageOzonschichtschutzgesetz + Gesetz über die rationelle Verwendung und ordnungsgemäße Handhabung von Fluorkohlenwasserstoffen
- StatusSpezifische Fluorkohlenwasserstoffe (CFC) vollständig abgeschafft
- BestandZurückgewonnenes/regeneriertes Kältemittel nur für bestehende Geräte zulässig
- Für R12Keine Neuwarelieferung, Umrüstung/Ersatz erforderlich
Weitere Länder und Regionen (nach Kigali-Änderung gruppiert)
Mit Ausnahme der vier Spalten EU / USA / China / Japan erfüllen weltweit 170+ Kigali-Vertragsparteien ihre Pflichten nach der A5-Gruppierung (Entwicklungsländer) / Nicht-A5-Gruppierung (Industrieländer) des Montrealer Protokolls, und keine hat ein gerätespezifisches Verbot. Die Gruppierung bestimmt den HFC-Reduktionsrhythmus und ist unabhängig von der Geografie – beispielsweise gehören der Golf im Nahen Osten und Indien beide zur A5-Gruppe 2, während Brasilien, Mexiko und Chile zur A5-Gruppe 1 gehören (gleichwertig mit China). Die folgende Tabelle dient als Kurzübersicht der Gruppierung wichtiger Märkte:
| Gruppe | HFC-Reduktionsrhythmus | Wichtigste Länder / Regionen (Auswahl) |
|---|---|---|
| A5-Gruppe 1 (Entwicklungsländer, einschließlich China) | 2024 Einfrieren → 2029 −10 % → 2035 −30 % → 2040 −50 % → 2045 −80 % | Brasilien, Argentinien, Chile, Kolumbien, Peru, Mexiko, Südafrika, Südkorea, Thailand, Indonesien, Malaysia, Vietnam, Ägypten, Nigeria usw. (insgesamt etwa 140 Länder) |
| A5-Gruppe 2 (Gruppe mit hoher Umgebungstemperatur HAT) | 2028 Einfrieren → 2032 −10 % → 2037 −20 % → 2042 −30 % → 2047 −85 % | Indien, Bahrain, Iran, Irak, Kuwait, Oman, Pakistan, Katar, Saudi-Arabien, VAE |
| Übrige Nicht-A5 (Industrieländer, außer EU/USA/Japan) | 2036 −85 % / 2050 auf 15 % gesenkt | Kanada, Australien, Neuseeland, Schweiz, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Russland* (erste beiden Schritte verzögert: 2020 −5 %, 2025 −35 %) usw. |
Für R12: weltweit ausgemustert, keine legale Neuwarelieferung. Vollständige Vertragsparteien und Gruppierung gemäß UNEP Ozone Secretariat (Datenversion 2026.09).
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Stand der Regelungsdaten: 2026-09-18 · v2026.09.12

