1 Identifizierung
1.1 Produktidentifizierung
| Chemische Bezeichnung | (E)-1,1,1,4,4,4-Hexafluor-2-buten (HFO-1336mzz(E)) |
|---|---|
| Handelsnamen / Synonyme | R1336mzz(E), R-1336mzz(E), HFO-1336mzz(E), Solstice 1336mzz (Marke von Honeywell), HFO-Arbeitsfluid |
| CAS-Nummer | 692878-73-8 (trans-Isomer, (E)-Konfiguration) |
| UN-Nummer | 3163 (verflüssigtes Gas, unter Druck) |
| Gefahrgutkennzeichen | Klasse 2.2 Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas |
| Summenformel | C4H2F6 (CF3CH=CHCF3, trans) |
| Molekulargewicht | 164.05 g/mol |
| Empfohlene Verwendung | HFO-Kältemittel der vierten Generation; Niedrigdruck-Centrifugal-Kaltwassersätze, Arbeitsfluid für Hochtemperatur-Wärmepumpen, Arbeitsfluid für den organischen Rankine-Kreislauf (ORC) usw. |
1.2 Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts
| Name des Lieferanten | Hangzhou Wula Chemical Co., Ltd. |
|---|---|
| Anschrift | Nr. 7 Longtan Road, Bezirk Yuhang, Hangzhou, Provinz Zhejiang, China |
| Postleitzahl | 311100 |
| Telefon | +86-571-87024025 |
| Telefax | +86-571-87024025 |
| safety@wulachem.cn |
1.3 Notrufnummer
Nationale Chemie-Notrufzentrale (China): +86-532-83889090 (24 Stunden)
Chemische Notfallberatung der Provinz Zhejiang: +86-571-88071797
Lieferanten-Notfallkontakt: +86-571-87024025
2 Identifizierung der Gefahren
2.1 GHS-Einstufung
- Gas unter Druck (physikalische Gefahr) — Verflüssigtes Gas
- Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (Gesundheitsgefahr, narkotischer Effekt) — Kategorie 3
- Gewässergefährdend - akut (Umweltgefahr) — Kategorie 3
Hinweis: R1336mzz(E) wird der ASHRAE-Sicherheitsgruppe A1 (geringe Toxizität, nicht entzündbar) zugeordnet. Es ist nicht entzündbar und weist eine geringe Toxizität auf. Erfrierungen durch Kontakt der Flüssigkeit mit Haut/Augen sind eine physikalische Kälteverletzung. Der Siedepunkt liegt bei 33.4 °C; dieser Stoff ist bei Umgebungstemperatur flüssig.
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H280Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
- H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
- H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise:
- P102Vor der Handhabung alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
- P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P273Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P304+P340BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- P312Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
- P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P410+P403Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P405Unter Verschluss aufbewahren.
- P501Inhalt/Gefäß gemäß örtlichen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
- Der Dampf ist schwerer als Luft und kann sich über große Entfernungen am Boden ausbreiten, wodurch in tiefliegenden Bereichen eine sauerstoffarme Umgebung entsteht.
- Nicht entzündbar, zersetzt sich jedoch bei hohen Temperaturen (>500 °C) unter Bildung giftiger und korrosiver Gase (Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.).
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Gewässergefährdend; Freisetzung in die Gewässer vermeiden.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoff/Gemisch
Dieses Produkt ist ein Reinstoff (trans-Isomer).
3.2 Zusammensetzungsangaben
| Bezeichnung des Bestandteils | CAS-Nr. | Konzentration (Massenanteil) |
|---|---|---|
| (E)-1,1,1,4,4,4-Hexafluor-2-buten (HFO-1336mzz(E)) | 692878-73-8 | ≥99.0% (Sonderqualität ≥99.5%) |
3.3 Verunreinigungsangaben
| Verunreinigung | Spezifikation |
|---|---|
| Säuregehalt (als HF) | ≤1 ppm |
| Feuchte | ≤10 ppm |
| Verdampfungsrückstand | ≤100 ppm |
| Nicht kondensierbares Gas (25 °C, Vol.-%) | ≤1.5% |
| cis-Isomer (R1336mzz(Z)) | ≤0.5% |
| Chlorid | Bestanden (keine Chloratome) |
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Rat: Betroffene Person sofort aus dem kontaminierten Bereich entfernen. Warm und ruhig halten. Dieses SDS dem behandelnden Arzt vorlegen.
Einatmen:
- Betroffene Person sofort an die frische Luft bringen. Atemwege freihalten.
- Sauerstoff verabreichen, wenn die Atmung erschwert ist.
- Bei fehlender Atmung künstliche Beatmung durchführen (vorzugsweise mit Beutel-Masken-Beatmung oder Pocket-Maske; Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden).
- Bei fehlendem Puls sofort mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR) beginnen.
- Betroffene Person warm und ruhig halten. Zustand genau überwachen.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hautkontakt (Erfrierung):
- Betroffenen Bereich sofort mit großen Mengen lauwarmen Wassers (37–40 °C) spülen, um das Wiederaufwärmen zu fördern.
- Kein heißes Wasser (>40 °C) oder direkte Hitze (z. B. Elektroheizgeräte) verwenden.
- Erfrorenen Bereich nicht reiben oder massieren; dies kann Gewebeschäden verschlimmern.
- Eingefrorene Kleidung vorsichtig entfernen. Wenn Kleidung an der Haut festklebt, nicht daran ziehen; ringsherum abschneiden.
- Mit sterilem Verband abdecken.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Augenkontakt:
- Augenlider sofort offen halten und mindestens 15 Minuten gründlich mit reichlich Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung spülen.
- Durch Anheben des Ober- und Unterlids eine vollständige Spülung aller Augenfächen sicherstellen.
- Kontaktlinsen entfernen, sofern vorhanden und leicht entfernbar.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen, vorzugsweise von einem Augenarzt.
Verschlucken:
Nicht anwendbar. Dieser Stoff ist bei Umgebungstemperatur flüssig, eine Aufnahme durch Verschlucken ist jedoch unwahrscheinlich. Wurde die Flüssigkeit versehentlich verschluckt, KEIN Erbrechen herbeiführen; sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen
- Akute Inhalation: Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Ataxie, Bewusstseinsverlust, Herzrhythmusstörungen.
- Hautkontakt (flüssig): Erfrierung (blasse, harte Haut, Schmerzen, Blasenbildung).
- Augenkontakt (flüssig): schwere Erfrierung, Hornhautschaden, Sehbeeinträchtigung.
4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Versorgung und Spezialbehandlung
- Symptomatische und unterstützende Therapie. Atemwege freihalten; bei Bedarf Sauerstoff verabreichen.
- Herzfunktion überwachen; Exposition mit hoher Konzentration kann Arrhythmien verursachen.
- Katecholamin-haltige Arzneimittel (z. B. Epinephrin/Adrenalin) vermeiden — diese können die Empfindlichkeit des Myokards gegenüber Fluorkohlenwasserstoffen erhöhen und Kammerflimmern auslösen.
- Erfrierungen nach Standardprotokollen behandeln: Wiederaufwärmen mit lauwarmem Wasser (37–40 °C). Keine trockene Hitze oder Massage anwenden.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Dieser Stoff ist nicht entzündbar. Löschmittel verwenden, die für den umgebenden Brand geeignet sind. Kohlenstoffdioxid, Trockenlöschmittel, Wasservernebelung und Schaum sind zulässig.
Ungeeignete Löschmittel: Keine spezifischen Gegenanzeigen.
5.2 Besondere Gefahren durch den Stoff oder das Gemisch
- Nicht entzündbar. Kein Flammpunkt. Keine Explosionsgrenzen.
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>500 °C) erzeugt giftige und korrosive Gase: Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Kann unter bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
5.3 Gefährliche Verbrennungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen.
5.4 Hinweise für Feuerwehrleute
- Feuerwehrleute müssen einen Druckluft-Atemschutz (SCBA) mit positivem Druck und vollständige feuerfeste Schutzkleidung tragen.
- Behälter nach Möglichkeit aus dem Brandbereich an einen sicheren Ort bringen.
- Behälter aus sicherer Entfernung mit Wasserstrahl kühlen, bis das Feuer gelöscht ist.
- Sofort evakuieren, wenn Behälter Verfärbungen zeigen oder Sicherheitsventile zu entlüften beginnen.
- Bereich absperren; Unbefugte fernhalten.
- Direkten Wasserstrahl auf ausströmendes verflüssigtes Gas vermeiden, da dies Verdunstung und Ausbreitung beschleunigt.
- Löschwasser darf NICHT in Gewässer eingeleitet werden (gewässergefährdend); getrennt auffangen und behandeln.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallverfahren
- Personal sofort aus dem Leckbereich an windzugewandte Orte evakuieren. Absperrung errichten und Zugang beschränken.
- Notfallhelfer sollten SCBA, normale Arbeitskleidung, kryogene Handschuhe und Augenschutz tragen.
- Aus windzugewandter Richtung herangehen.
- Leck stoppen, sofern dies sicher möglich ist.
- Nicht mit verschüttetem Material in Berührung kommen oder darüber laufen.
- Notfallkontaktpersonal für externe Unterstützung bereithalten.
6.2 Umweltvorsichtsmaßnahmen
- Das Eindringen von Flüssigkeit/Gas in Kanäle, Keller oder geschlossene Räume verhindern.
- Dieser Stoff ist gewässergefährdend; verhindern, dass ausgelaufenes Material in Flüsse, Seen, Meere oder andere Gewässer gelangt.
- Bereich belüften, um die Gasausbreitung zu beschleunigen; bei Flüssigkeitsverschüttungen inertes Absorptionsmaterial verwenden.
- Freisetzungen zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen minimieren; nach Möglichkeit zurückgewinnen.
- Freisetzung in Atmosphäre, Gewässer und Boden vermeiden.
6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung
- Kleines Leck: Lüftung erhöhen, um die Gasausbreitung zu beschleunigen. Sauerstoffgehalt überwachen, um Erstickung zu vermeiden. Bei Flüssigkeitslecks inertes Absorptionsmaterial (z. B. Vermiculit, Sand) zum Auffangen verwenden.
- Großes Leck:
- Quellventil schließen, sofern dies sicher möglich ist.
- Mit speziellen Gas-Rückgewinnungsanlagen zurückgewinnen.
- Ist eine Rückgewinnung nicht möglich, Wassernebel zum Verdünnen und Lösen des Gases verwenden. Hinweis: fluorhaltiges Abwasser muss gesammelt und behandelt werden; NICHT in Gewässer einleiten.
- Falls das Zylinderventil nicht geschlossen werden kann, Zylinder in alkalische Wasserlösung eintauchen, um ihn zu absorbieren.
- Zylinderleck: Zylinder an einen gut belüfteten sicheren Ort bringen und langsam ablassen. Falls das Ventil nicht geschlossen werden kann, Lieferanten für fachgerechte Handhabung kontaktieren.
6.4 Referenz
Siehe Abschnitt 8 (Expositionskontrollen/Personalschutz) und Abschnitt 13 (Entsorgungshinweise).
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
- In geschlossenen Systemen mit ausreichender natürlicher Belüftung oder örtlicher Absaugung handhaben.
- Personal muss speziell geschult sein und Arbeitsvorschriften strikt befolgen. Nur zertifiziertes Personal.
- Das Austreten von Gas/Flüssigkeit in die Arbeitsplatzatmosphäre verhindern.
- Kontakt mit reaktiven Metallen und starken Oxidationsmitteln vermeiden.
- Zylinder vorsichtig handhaben; nicht fallen lassen, rutschen, rollen oder stoßen. Geeignete Hebevorrichtungen verwenden.
- Bereich mit Notfallausrüstung für Lecks ausstatten.
- In Arbeitsbereichen nicht rauchen, essen oder trinken.
- Bei der Handhabung von Flüssigkeit isolierende Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen, um Erfrierungen zu verhindern.
- Explosionsgeschützte Belüftungssysteme und -ausrüstung verwenden.
- Zylinder, Ventile und Rohrleitungen regelmäßig auf Lecks prüfen.
- Freisetzung in die Umwelt vermeiden; besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von Gewässerverunreinigungen richten.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten
- In einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Lager für nicht entzündbare Gase lagern.
- Lagertemperatur sollte 45 °C nicht überschreiten. Von Feuer, Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
- Getrennt von Oxidationsmitteln und reaktiven Metallen lagern. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen lagern.
- Lagerbereich sollte mit Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Zylinder müssen aufrecht mit Ventilkappen und Sicherungsringen stehend und gegen Umfallen gesichert gelagert werden.
- Explosionsgeschützte Beleuchtung und Belüftungssysteme verwenden.
- Verwendung von Ausrüstung und Werkzeugen, die Funken erzeugen können, verbieten.
- Füllkoeffizient darf 1.1 kg/L nicht überschreiten.
- Klare Sicherheitswarnzeichen in Lagerbereichen anbringen.
- Zwei-Personen-Annahme/-Ausgabe und Zwei-Personen-Aufbewahrungssystem einführen.
7.3 Spezifische Endverwendungen
Nur für industrielle Verwendung. Personal muss fachlich geschult sein. Nicht für direkten Lebensmittelkontakt, medizinische Inhalation oder andere nicht zugelassene Anwendungen verwenden.
8 Expositionskontrollen/Personalschutz
8.1 Kontrollparameter
| China OEL (Arbeitsplatzgrenzwert) | Kein gesetzlicher Grenzwert festgelegt. Empfohlener Richtwert: Herstellerleitlinie 300 ppm (TWA, 8 Std.) |
|---|---|
| ACGIH TLV-TWA (USA) | Kein gesetzlicher Grenzwert festgelegt (empfohlener Richtwert: 300 ppm) |
| OSHA PEL-TWA (USA) | Nicht festgelegt |
| Vom Hersteller empfohlener Grenzwert (WEEL) | 300 ppm (zeitgewichteter 8-Stunden-Mittelwert) |
| Biologischer Grenzwert | Nicht festgelegt |
Hinweis: Gemäß GBZ 2.1-2019 (Berufsbedingte Expositionsgrenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz — Teil 1: Chemische Stoffe) ist dieser Stoff derzeit nicht in der chinesischen OEL-Liste aufgeführt. Beim Betrieb werden internationale Standards und Herstellerempfehlungen empfohlen. NOAEL beträgt 30,000 ppm.
8.2 Expositionsüberwachungsmethoden
Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) oder Massenspektrometrie (GC-MS); Infrarot-Gasanalysator.
8.3 Geeignete technische Schutzmaßnahmen
- Geschlossenes Prozessdesign mit Allgemeinbelüftung oder örtlicher Absaugung.
- Sicherheitsdusche und Augenspülstation bereitstellen.
- Gaswarnalarme in Bereichen installieren, in denen größere Lecks auftreten können.
- Explosionsgeschützte Elektroausrüstung verwenden.
8.4 Individuelle Schutzmaßnahmen
Atemschutz:
- Normale Bedingungen (unter dem Expositionsgrenzwert): keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Erhöhte Konzentrationen: Halbmasken-Atemschutzgerät mit Filterkartusche für organische Dämpfe/saure Gase wird empfohlen.
- Hohe Konzentration oder Notfallrettung/Evakuierung: Druckluft-Atemschutzgerät (SCBA) mit positivem Druck muss getragen werden.
Augen-/Gesichtsschutz:
- Allgemeine Handhabung: keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Bei Handhabung von Flüssigkeit oder möglichem Flüssigkeitskontakt: Chemikalienschutzbrille oder Gesichtsschutz muss getragen werden, um Erfrierungen zu verhindern.
Hautschutz:
- Handschutz: normale Arbeitshandschuhe für normale Handhabung; kryogen isolierte Handschuhe (z. B. Trockeneishandschuhe, Leder-Kältehandschuhe) für Flüssigkeitskontakt.
- Körperschutz: normale Arbeitskleidung; kältebeständige Kleidung für Flüssigkeitskontakt.
- Sonstiges: in Arbeitsbereichen nicht rauchen; hochkonzentrierte Inhalation vermeiden; Buddy-System anwenden beim Betreten von Tanks, abgeschlossenen Räumen oder anderen hochkonzentrierten Bereichen.
8.5 Hygienemaßnahmen
- Kontaminierte Kleidung entfernen und Haut nach der Arbeit gründlich waschen.
- Gute persönliche Hygiene aufrechterhalten.
- Sicherstellen, dass Augenspülung und Notdusche am Arbeitsplatz verfügbar sind.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
| Aussehen und Geruch | Farblose Flüssigkeit mit leicht ätherischem Geruch; Siedepunkt 33.4 °C; bei Umgebungstemperatur flüssig; unter Druck farblose, klare Flüssigkeit |
|---|---|
| Geruchsschwelle | Nicht verfügbar (leichter ätherischer Geruch) |
| pH | Nicht anwendbar (Flüssigkeit) |
| Schmelzpunkt / Gefrierpunkt | -100 °C (-148 °F) |
| Siedepunkt / Siedebereich (101.3 kPa) | 33.4 °C (92.1 °F) (bei Umgebungstemperatur flüssig) |
| Flammpunkt | Keine (nicht entzündbare Flüssigkeit/Gas) |
| Verdunstungsrate | Nicht verfügbar |
| Entzündbarkeit (Gas) | Nicht entzündbar |
| Explosionsgrenzen (oben/unten) | Nicht anwendbar (nicht entzündbar) |
| Dampfdruck (25 °C) | 17 kPa |
| Dampfdichte (Luft = 1) | ~5.7 (schwerer als Luft) |
| Relative Dichte (flüssig, 25 °C) | 1.396 g/cm³ |
| Löslichkeit | Wenig löslich in Wasser; löslich in Ethanol, Ether und anderen organischen Lösungsmitteln |
| Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (log P) | ~3.5 |
| Selbstentzündungstemperatur | Nicht anwendbar (nicht entzündbar) |
| Zersetzungstemperatur | >500 °C Beginn der thermischen Zersetzung |
9.2 Thermodynamische Eigenschaften
| Kritische Temperatur | 171 °C (339.8 °F) |
|---|---|
| Kritischer Druck | ~2.76 MPa |
| Kritische Dichte | ~0.45 g/cm³ |
| Verdampfungswärme (am Siedepunkt) | ~200 kJ/kg |
| Flüssige spezifische Wärmekapazität (25 °C) | ~1.20 kJ/(kg·°C) |
9.3 Weitere Sicherheitsdaten
| ASHRAE-Sicherheitsgruppe | A1 (geringe Toxizität, nicht entzündbar) |
|---|---|
| Ozonabbaupotenzial (ODP) | 0 (keine Chloratome; baut die Ozonschicht überhaupt nicht ab; siehe Abschnitt 12.6) |
| Treibhauspotenzial (GWP, 100 Jahre) | 9 (ultraniedriges GWP, umweltfreundliches Kältemittel; siehe Abschnitt 12.6) |
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Chemisch stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen; nicht leicht reaktiv.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>500 °C) erzeugt giftigen Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid und Carbonylfluorid.
- Kann unter hoher Temperatur oder bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
- Kann mit starken Oxidationsmitteln Redoxreaktionen eingehen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Hohe Temperatur, offene Flamme, direkte Wärmequellen, Zylinderüberdruck
10.5 Unverträgliche Materialien
Reaktive Metalle (Natrium, Kalium, Calcium, Aluminiumpulver, Magnesiumpulver usw.), starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen
10.7 Gefährliche Polymerisation
Findet nicht statt.
11 Toxikologische Informationen
11.1 Akute Toxizität
| Ratten-Inhalation LC50 (4 Std.) | >500,000 ppm (über 50 Vol.-%, höchste getestete Konzentration) |
|---|---|
| Mäuse-Inhalation LC50 (2 Std.) | Nicht verfügbar |
| Kaninchen dermal LD50 | Nicht verfügbar (gasförmiger/flüssiger Stoff) |
11.2 Hautreizung/-ätzung
Flüssigkeitskontakt kann Erfrierungen (physikalische Verletzung) verursachen, ist aber nicht chemisch ätzend. GHS-Einstufung: keine Einstufung als Hautätzung/-reizung (nur physikalische Erfrierung).
11.3 Augenreizung/-ätzung
Kontakt mit der Flüssigkeit kann zu schweren Erfrierungen und Hornhautschäden führen. GHS-Einstufung: keine Einstufung als augenschädigend/augenreizend (nur physikalische Erfrierung).
11.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keine Sensibilisierung berichtet. Vorliegende Tierversuchs- und Humanepidemologie-Daten zeigen keinen Sensibilisierungseffekt.
11.5 Keimzellmutagenität
In-vitro- und In-vivo-Tests (Ames-Test, Chromosomenaberrationstest, Mäuse-Mikronukleus-Test usw.) zeigen keinen mutagenen Effekt.
11.6 Krebserzeugendheit
Unzureichende Beweise für Krebserzeugendheit.
- IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung): Nicht aufgeführt
- ACGIH (Amerikanische Konferenz der staatlich-industriellen Hygieniker): Nicht aufgeführt
- EPA (US-Umweltschutzbehörde): Nicht aufgeführt
11.7 Reproduktionstoxizität
Tierstudien zeigen bei hohen Konzentrationen keine signifikante Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität. Es liegen keine Daten zur Reproduktionstoxizität beim Menschen vor.
11.8 STOT-Einmalexposition
- Narkotischer Effekt (Kategorie 3): Inhalation hoher Konzentrationen kann eine Depression des zentralen Nervensystems verursachen, die sich als Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinsstörung äußert.
- Herzwirkungen: Exposition mit hoher Konzentration kann Herzrhythmusstörungen verursachen, insbesondere unter Stress oder körperlicher Belastung (Katecholamin-Sensibilisierung).
11.9 STOT-Wiederholungsexposition
Wiederholte Exposition gegenüber niedrigen Konzentrationen zeigt keine signifikante Toxizität für Zielorgane. NOAEL (Niveau ohne beobachtete nachteilige Wirkung) beträgt 30,000 ppm. Langfristige Inhalationsstudien an Tieren haben keine eindeutigen Organschäden gezeigt.
11.10 Aspirationsgefahr
In gasförmiger Form wird keine Aspirationspneumonie erwartet. Hohe Inhalationskonzentrationen können jedoch eine Depression des ZNS und kardiale Sensibilisierung verursachen.
12 Ökologische Informationen
12.1 Ökotoxizität
| Akute Fischtoxizität (LC50, 96 Std.) | 10–100 mg/L (gewässergefährdend, Kategorie 3) |
|---|---|
| Akute Daphnien-Toxizität (EC50, 48 Std.) | 10–100 mg/L |
| Algenwachstumshemmung (EC50, 72 Std.) | Nicht verfügbar |
| Bakterielle Toxizität | Nicht verfügbar |
Hinweis: Dieser Stoff ist nach GHS als gewässergefährdend — akut Kategorie 3 (H412) eingestuft. Verschüttungen dürfen nicht in Gewässer gelangen.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
- Atmosphärischer Abbau: Überwiegend durch Reaktion mit Hydroxylradikalen; atmosphärische Lebensdauer ~6 Tage (sehr kurz).
- Biologische Abbaubarkeit: Schwer biologisch abbaubar (nicht leicht durch Mikroorganismen abgebaut).
- Hydrolyse: Bei Umgebungstemperatur nicht leicht hydrolysiert.
- Photodegradation: Kann in der Atmosphäre photochemisch abgebaut werden.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
log P ≈ 3.5. Es besteht ein gewisses Bioakkumulationspotenzial, das jedoch weiterhin unter dem Biokonzentrations-Schwellenwert von log P = 4.5 liegt.
12.4 Mobilität im Boden
Als Flüssigkeit weist es eine gewisse Flüchtigkeit und geringe Wasserlöslichkeit auf, was zu einer relativ hohen Mobilität führt. Bei Freisetzung in den Boden verdunstet ein Teil in die Atmosphäre, während der Rest im Boden verbleibt.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
Erfüllt die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulierend, toxisch) / vPvB (sehr persistent, sehr bioakkumulierend) nicht.
12.6 Weitere nachteilige Wirkungen
- Ozonabbaupotenzial (ODP): 0 (keine Chloratome; baut die Ozonschicht überhaupt nicht ab; Stoff der HFO-Klasse ohne Ozonabbaupotenzial)
- Treibhauspotenzial (GWP, 100-Jahres-Zeithorizont): 9 (bezogen auf CO₂ = 1, ultraniedrig)
- HFO-Kältemittel der vierten Generation mit GWP = 9; praktisch kein Treibhauseffekt.
- Kein geregelter Stoff des Montreal-Protokolls (ODP = 0); fällt aufgrund des ultraniedrigen GWP außerhalb des Geltungsbereichs der Kigali-Änderung und genießt eine bevorzugte/befreite Behandlung.
13 Entsorgungshinweise
13.1 Abfallbehandlungsmethoden
Produkt/Rückstände:
- Nicht direkt in die Atmosphäre freisetzen (Treibhausgas).
- Rückgewinnung und Recycling (Reinigung und Wiederverwendung) ist der bevorzugte Weg (empfohlen).
- Falls eine Rückgewinnung nicht durchführbar ist, über eine zugelassene Behandlungsanlage für Gefahrstoffabfall entsorgen.
- Hochtemperaturverbrennung mit alkalischer Gaswäsche zur Fluoridentfernung ist eine akzeptable Methode.
- Nicht in Kanäle, Gewässer oder Boden einleiten (gewässergefährdend; Gewässerverunreinigung verhindern).
Kontaminierte Verpackung:
- Leere Zylinder müssen an den Lieferanten oder eine qualifizierte Einrichtung zur Entsorgung zurückgegeben werden. Leere Zylinder nicht wegwerfen oder zerschneiden.
- Leere Flaschen mit Restdruck/Restflüssigkeit werden als Sondermüll behandelt.
13.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung
- Vor der Entsorgung nationale und örtliche Vorschriften beachten (z. B. Gesetz zur Verhütung und Kontrolle der Abfallverschmutzung, Standards zur Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Lagerung von Gefahrstoffabfällen usw.).
- Personal sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
- Gute Belüftung sicherstellen, um Erstickung zu verhindern.
- Die Entsorgung muss durch eine qualifizierte und zugelassene Einrichtung erfolgen.
- Entsorgungsaufzeichnungen sollten geführt werden.
- Fluorhaltiges Abwasser/Flüssigkeit muss gesammelt und behandelt werden; NICHT in Gewässer einleiten.
14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
3163 ((E)-1,1,1,4,4,4-Hexafluor-2-buten, verflüssigtes Gas, unter Druck)
14.2 UN-Versandbezeichnung
(E)-1,1,1,4,4,4-HEXAFLUOR-2-BUTEN (HFO-1336mzz(E))
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
Klasse 2.2 Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar (Gase der Klasse 2 werden keine Verpackungsgruppe zugewiesen)
14.5 Verpackungskennzeichen / Gefahrzettel
- Hauptgefahrzettel: Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas (grün, Klasse 2.2)
- Nebengefahrzettel: Keiner
14.6 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Verpackung
- Nahtlose Stahlzylinder. Zylinder müssen geltenden nationalen Normen entsprechen (z. B. GB 5099).
- Gängige Gebindegrößen: 50 kg, 100 kg, 400 kg, 800 kg Flaschen; wiederverwendbare ISO-Tanks.
- Füllkoeffizient darf 1.1 kg/L nicht überschreiten.
- Gewinderichtung des Zylinderventilausgangs: Rechtsgewinde für nicht entzündbare, nicht giftige Gase.
14.7 Besondere Anforderungen für verschiedene Transportarten
Straßentransport:
- Fahrzeuge müssen eine Gefahrgutbeförderungslizenz haben.
- Zylinder müssen mit Ventilkappen und Sicherungsringen versehen sein.
- Zylinder werden im Allgemeinen flach mit in dieselbe Richtung zeigenden Ventilen gelegt; nicht kreuzweise stapeln. Die Höhe darf das Fahrzeugschutzgitter nicht überschreiten.
- Transport in den frühen Morgen- oder Abendstunden im Sommer, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
- Festgelegten Routen folgen; nicht in Wohn- oder dicht besiedelten Gebieten halten.
Schienentransport:
- Rangierkuppenbetrieb verboten (keine Freiauflauf-Einstufung).
- Transport in gedeckten Wagen; Zylinder aufrecht oder flach gelegt und gesichert.
Seetransport (IMDG-Code):
- UN 3163, Klasse 2.2
- Meeresverschmutzer: Nein (Hinweis: Die GHS-Einstufung umfasst H412; beim Seetransport sollten die Auswirkungen auf die Meeresumwelt berücksichtigt werden)
- Stauklasse: A (an Deck oder unter Deck)
Lufttransport (ICAO/IATA DGR):
- UN 3163, Klasse 2.2
- Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas
- Zulässig in Passagier- und Frachtluftfahrzeugen (vorbehaltlich Mengenbeschränkungen)
14.8 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Nutzer
- Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln, reaktiven Metallen oder Lebensmitteln/Futtermitteln transportieren.
- Fahrzeuge müssen mit geeigneter Feuerlöschausrüstung und Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Transportpersonal muss speziell geschult und zertifiziert sein.
- Während des Transports vor Sonneneinstrahlung, Regen und hoher Temperatur schützen.
- Bei Unterbrechungen unterwegs von Feuer, Wärmequellen und Hochtemperaturbereichen fernhalten.
- Abgasrohre von Fahrzeugen, die dieses Produkt befördern, müssen mit Funkenfängern ausgestattet sein.
- Beim Be- und Entladen vorsichtig vorgehen, um Beschädigung von Zylindern und Armaturen zu verhindern.
- Verhindern, dass ausgelaufenes Material Gewässer verunreinigt (gewässergefährdend).
15 Angaben zu Rechtsvorschriften
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch spezifisch sind
Chinesische Vorschriften:
- Verordnung über die sichere Verwaltung gefährlicher Chemikalien (Beschluss Nr. 591 des Staatsrats): Sicherheitsmanagement von Herstellung, Lagerung, Verwendung, Vertrieb und Transport gefährlicher Chemikalien
- Katalog gefährlicher Chemikalien (Ausgabe 2015): Gelistet
- Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GB-30000-Reihe): GHS-Einstufungs- und Kennzeichnungsstandards
- Sicherheitsdatenblatt für Chemische Produkte — Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte (GB/T 16483-2008): Standard zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
- Bestimmungen über die sichere Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz (Erlass Nr. 423 [1996] des Arbeitsministeriums)
- Berufsbedingte Expositionsgrenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz — Teil 1: Chemische Stoffe (GBZ 2.1-2019)
- Technische Spezifikation für Gasflaschen (TSG 23-2021): Sicherheitsmanagement von Druckgasflaschen
- Vorschriften über den Straßentransport gefährlicher Güter
- Arbeitssicherheitsgesetz der Volksrepublik China
- Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung der Luftverschmutzung (einschließlich der Kontrolle von Treibhausgasen)
- Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung der Wasserverschmutzung (dieser Stoff ist gewässergefährdend)
- Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Bekämpfung der Feststoffabfallverschmutzung
- Verordnungen über das Management ozonschichtabbauender Stoffe: Kein geregelter Stoff (ODP = 0, kein Chlor)
Internationale Vorschriften:
- UN GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): 8. überarbeitete Ausgabe
- Montreal-Protokoll: Kein geregelter ozonschichtabbauender Stoff (ODP = 0, keine Chloratome)
- Kigali-Änderung: Stoff mit niedrigem GWP (GWP = 9), weit unter den Kontrollschwellenwerten; genießt eine bevorzugte/befreite Behandlung
- EU-F-Gas-Verordnung (EG 517/2014): Stoff mit niedrigem GWP; erfüllt die Anforderungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- EU REACH-Verordnung (EG 1907/2006): Registrierter Stoff
- EU CLP-Verordnung (EG 1272/2008): Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
- US EPA SNAP-Programm: Für verschiedene Kälteanwendungen zugelassen (Niedrigdruck-Kaltwassersätze, Hochtemperatur-Wärmepumpen, ORC)
- US OSHA HCS 2012: Gefahrenkommunikations-Standard
- US DOT 49 CFR: Vorschriften für den Gefahrguttransport
- ADR/RID: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/Schiene
- IMDG-Code:Internationale Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code)
- IATA DGR:Gefahrgutvorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA-DGR)
15.2 Chemikalien-Sicherheitsbewertung
Für diesen Stoff wurde im Rahmen dieses SDS keine Chemikalien-Sicherheitsbewertung durchgeführt. Anwender sollten eine eigene Bewertung basierend auf spezifischen Nutzungsbedingungen durchführen.
16 Weitere Informationen
16.1 Referenzen
- NIOSH-Taschenleitfaden zu chemischen Gefahren
- NOAA-CAMEO-Chemikaliensammlung
- PubChem-Verbindungsdatenbank
- ASHRAE Handbook – Kälteanlagen und Anwendungen
- ASHRAE-Norm 34 - Bezeichnung und Sicherheitsklassifizierung von Kältemitteln
- GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte in Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien)
- GB 30000-Reihe (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
- GHS der Vereinten Nationen (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien), 8. überarbeitete Ausgabe
16.2 Abkürzungen
| Abkürzung | Vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| SDS / MSDS | Sicherheitsdatenblatt / Material-Sicherheitsdatenblatt |
| GHS | Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien |
| CAS | Chemical Abstracts Service (Registrierungsnummer) |
| UN | United Nations (Gefahrgutnummer) |
| ODP | Ozonabbaupotenzial |
| GWP | Treibhauspotenzial |
| LC50 | Letale Konzentration, 50 % |
| LD50 | Letale Dosis, 50 % |
| NOAEL | Höchste Dosis ohne beobachtete schädliche Wirkung |
| TLV-TWA | Threshold Limit Value – zeitgewichteter Mittelwert |
| SCBA | Druckluft-Atemschutzgerät |
| PBT | Persistent, bioakkumulativ und toxisch |
| HFO | Hydrofluorolefin |
| (E) | trans-Isomer ((E)-Konfiguration) |
| ORC | Organischer Rankine-Kreisprozess |
16.3 Haftungsausschluss
Dieses Sicherheitsdatenblatt (SDB) wurde gemäß GB/T 16483-2008 und dem UN-GHS-Standard erstellt und soll Orientierung für die sichere Verwendung, Handhabung und Entsorgung dieses Produkts bieten. Die hierin enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen chemischen Datenbanken, Fachliteratur und nationalen Standards und gelten zum Zeitpunkt der Ausstellung als zutreffend und vollständig. Es wird jedoch keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen übernommen. Anwender sollten die Anwendbarkeit der Informationen für ihre spezifischen Verwendungsbedingungen überprüfen und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen. Der Ersteller übernimmt keine rechtliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Verwendung dieses SDB entstehen. Die Informationen in diesem Dokument können aktualisiert werden, sobald neue Forschungsergebnisse und Regelungsänderungen vorliegen; eine regelmäßige Überprüfung der aktuellen Version wird empfohlen.