Sicherheitsdatenblatt (SDS) - 1-Chlor-1,1-difluorethan (R142b)


Sicherheitsdatenblatt (SDS) 1-Chlor-1,1-difluorethan (R142b / HCFC-142b) CAS-Nr.: 75-68-3 UN-Nr.: 2517 Ausstellungsdatum: 29. August 2026 Version: 1.0 Alle ausklappen / Alle einklappen 1 Identifizieru…

Sicherheitsdatenblatt (SDS)
1-Chlor-1,1-difluorethan (R142b / HCFC-142b)
CAS-Nr.: 75-68-3 UN-Nr.: 2517 Ausstellungsdatum: 29. August 2026 Version: 1.0

1 Identifizierung

1.1 Produktidentifizierung

Chemische Bezeichnung1-Chlor-1,1-difluorethan
Handelsnamen / SynonymeR142b, HCFC-142b, HCFC142b, Difluorchlorethan, Freon 142b, Genetron 142b (CH₃CClF₂)
CAS-Nummer75-68-3
UN-Nummer2517 (entzündbares verflüssigtes Gas)
GefahrgutkennzeichenKlasse 2.1 Entzündbares Gas
SummenformelC2H3ClF2 (CH3CClF2)
Molekulargewicht100.50 g/mol
Empfohlene VerwendungEntzündbares HCFC-Kältemittel, Treibmittel für Schäume, Gemischkomponente, Treibmittel für Harze usw.

1.2 Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts

Name des LieferantenHangzhou Wula Chemical Co., Ltd.
AnschriftNr. 7 Longtan Road, Bezirk Yuhang, Hangzhou, Provinz Zhejiang, China
Postleitzahl311100
Telefon+86-571-87024025
Telefax+86-571-87024025
E-Mailsafety@wulachem.cn

1.3 Notrufnummer

Nationale Chemie-Notrufzentrale (China): +86-532-83889090 (24 Stunden)

Lieferanten-Notfallkontakt: +86-571-87024025

2 Identifizierung der Gefahren

2.1 GHS-Einstufung

Gefahreneinstufung:
  • Entzündbares Gas (physikalische Gefahr) — Kategorie 1A
  • Komprimiertes Gas (Physikalische Gefahr) — Verflüssigtes Gas
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (Gesundheitsgefahr, narkotischer Effekt) — Kategorie 3

Hinweis: Dieser Stoff gehört zur ASHRAE-Gruppe A2 (entzündbar, geringe Toxizität) und ist ein entzündbares HCFC-Kältemittel. Die Explosionsgrenzen liegen bei 6.3%~15.0 % Volumenanteil in Luft. Besondere Explosionsschutzmaßnahmen sind erforderlich. Erfrierungen durch Kontakt mit der Flüssigkeit sind eine physikalische Kälteverletzung.

2.2 GHS-Kennzeichnungselemente

GHS02 Flamme
GHS04 Gasflasche
GHS07 Ausrufezeichen

Signalwort: Gefahr

Gefahrenhinweise:
  • H220Extrem brennbares Gas.
  • H280Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
  • H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise:
  • P102Vor der Handhabung alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
  • P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
  • P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P304+P340BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
  • P312Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
  • P377Brand von austretendem Gas: Nicht löschen, es sei denn, der Austritt kann sicher gestoppt werden.
  • P381Bei Austritt alle Zündquellen beseitigen.
  • P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  • P410+P403Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  • P405Unter Verschluss aufbewahren.

2.3 Sonstige Gefahren

  • Der Dampf ist schwerer als Luft (ca. 3.5-mal) und kann sich am Boden über große Entfernungen ausbreiten; kann sich von entfernt liegenden Zündquellen entzünden und zurückschlagen.
  • Entzündbares Gas mit Explosionsgrenzen von 6.3%~15.0 % Volumenanteil in Luft; Zündtemperatur 632 °C.
  • Zersetzt sich bei hohen Temperaturen unter Bildung giftiger und korrosiver Gase (Fluorwasserstoff, Chlorwasserstoff, Carbonylfluorid usw.).
  • Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
  • Ozonschichtabbauender Stoff der HCFC-Klasse (ODP=0.065); durch das Montreal-Protokoll geregelt und wird weltweit schrittweise außer Betrieb genommen.

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoff/Gemisch

Dieses Produkt ist ein reiner Stoff.

3.2 Zusammensetzungsangaben

Bezeichnung des BestandteilsCAS-Nr.Konzentration (Massenanteil)
1-Chlor-1,1-difluorethan75-68-3≥99.5%

3.3 Verunreinigungsangaben

VerunreinigungHöchstqualitätErstqualität
Säuregehalt (als HCl)≤0.1 ppm≤1 ppm
Feuchte≤10 ppm≤20 ppm
Verdampfungsrückstand≤100 ppm≤100 ppm
Nicht kondensierbares Gas (25 °C, Vol.-%)≤1.5%≤1.5%
ChloridBestandenBestanden

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeiner Rat: Betroffene Person sofort aus dem kontaminierten Bereich entfernen. Warm und ruhig halten. Dieses SDS dem behandelnden Arzt vorlegen.

Einatmen:

  • Betroffene Person sofort an die frische Luft bringen. Atemwege freihalten.
  • Sauerstoff verabreichen, wenn die Atmung erschwert ist.
  • Bei fehlender Atmung künstliche Beatmung durchführen (vorzugsweise mit Beutel-Masken-Beatmung oder Pocket-Maske; Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden).
  • Bei fehlendem Puls sofort mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR) beginnen.
  • Betroffene Person warm und ruhig halten. Zustand genau überwachen.
  • Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Hautkontakt (Erfrierung):

  • Betroffenen Bereich sofort mit großen Mengen lauwarmen Wassers (37–40 °C) spülen, um das Wiederaufwärmen zu fördern.
  • Kein heißes Wasser (>40 °C) oder direkte Hitze (z. B. Elektroheizgeräte) verwenden.
  • Erfrorenen Bereich nicht reiben oder massieren; dies kann Gewebeschäden verschlimmern.
  • Eingefrorene Kleidung vorsichtig entfernen. Wenn Kleidung an der Haut festklebt, nicht daran ziehen; ringsherum abschneiden.
  • Mit sterilem Verband abdecken.
  • Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Augenkontakt:

  • Augenlider sofort offen halten und mindestens 15 Minuten gründlich mit reichlich Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung spülen.
  • Durch Anheben des Ober- und Unterlids eine vollständige Spülung aller Augenfächen sicherstellen.
  • Kontaktlinsen entfernen, sofern vorhanden und leicht entfernbar.
  • Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen, vorzugsweise von einem Augenarzt.

Verschlucken:

Nicht anwendbar. Dieser Stoff ist bei Umgebungstemperatur ein Gas; eine Exposition durch Verschlucken ist nicht zu erwarten.

4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen

  • Akute Inhalation: Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Ataxie, Bewusstseinsverlust, Herzrhythmusstörungen.
  • Hautkontakt (flüssig): Erfrierung (blasse, harte Haut, Schmerzen, Blasenbildung).
  • Augenkontakt (flüssig): schwere Erfrierung, Hornhautschaden, Sehbeeinträchtigung.
  • Brand/Explosion: Verbrennungsprodukte können chemische Lungenschäden verursachen.

4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Versorgung und Spezialbehandlung

Hinweise für Ärzte:
  • Symptomatische und unterstützende Therapie. Atemwege freihalten; bei Bedarf Sauerstoff verabreichen.
  • Herzfunktion überwachen; Exposition mit hoher Konzentration kann Arrhythmien verursachen.
  • Katecholamin-haltige Arzneimittel (z. B. Epinephrin/Adrenalin) vermeiden — diese können die Empfindlichkeit des Myokards gegenüber Fluorkohlenwasserstoffen erhöhen und Kammerflimmern auslösen.
  • Erfrierungen nach Standardprotokollen behandeln: Wiederaufwärmen mit lauwarmem Wasser (37–40 °C). Keine trockene Hitze oder Massage anwenden.
  • Wurden Verbrennungsprodukte eingeatmet, auf Atemwegsschäden und Fluorwasserstoffvergiftung überwachen.

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel: Trockenlöschmittel, Kohlendioxid. Bei größeren Bränden Wassernebel, Schaum oder übliche Löschmittel verwenden. Hinweis: Bei Gasbränden die Flamme NICHT löschen, sofern die Gasquelle nicht sicher abgestellt werden kann; das fortschreitende Austreten kann sich ansammeln und eine schwerere Explosion verursachen.

Ungeeignete Löschmittel: Direkter Wasserstrahl (kann die Gaswolke ausbreiten).

5.2 Besondere Gefahren durch den Stoff oder das Gemisch

  • Entzündbares Gas mit Explosionsgrenzen von 6.3%~15.0 % Volumenanteil in Luft; Zündtemperatur 632 °C.
  • Der Dampf ist schwerer als Luft und kann sich am Boden über große Entfernungen ausbreiten; kann sich von entfernt liegenden Zündquellen entzünden und zurückschlagen.
  • Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen erzeugt giftige und korrosive Gase: Fluorwasserstoff (HF), Chlorwasserstoff (HCl) und Carbonylfluorid (COF₂).
  • Flaschen können sich bei Erwärmung bersten oder zerreißen; umherfliegende Trümmer können Verletzungen verursachen.
  • Kann mit starken Oxidationsmitteln heftig reagieren.

5.3 Gefährliche Verbrennungsprodukte

Fluorwasserstoff (HF), Chlorwasserstoff (HCl), Carbonylfluorid (COF₂), Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO₂) und andere fluorierte/chlorierte Verbindungen.

5.4 Hinweise für Feuerwehrleute

  • Feuerwehrleute müssen einen Druckluft-Atemschutz (SCBA) mit positivem Druck und vollständige feuerfeste Schutzkleidung tragen.
  • Wenn gefahrlos möglich, die Gasquelle absperren. Kann die Gasquelle nicht abgestellt werden, die Flamme an der Austrittsstelle nicht löschen.
  • Behälter aus sicherer Entfernung mit Wasserstrahl kühlen, bis das Feuer gelöscht ist.
  • Sofort evakuieren, wenn Behälter Verfärbungen zeigen oder Sicherheitsventile zu entlüften beginnen.
  • Bereich absperren; Unbefugte fernhalten.
  • Direkte Wasserstrahlen auf austretendes verflüssigtes Gas vermeiden.
  • Verhindern, dass Löschwasser in Gewässer und Kanäle gelangt.
Explosionswarnhinweis: Dieser Stoff ist ein entzündbares Gas. In Lager- und Verwendungsbereichen müssen alle offenen Flammen und Zündquellen verboten sein. Elektrogeräte müssen explosionsgeschützt sein. Bei einem Leck unverzüglich alle Zündquellen beseitigen (P381) und für Belüftung sorgen.

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallverfahren

  • Personal sofort aus dem Leckbereich an windzugewandte Orte evakuieren. Absperrung errichten und Zugang beschränken.
  • Alle Zündquellen beseitigen (die Verwendung funkenreißender Geräte und Werkzeuge ist verboten).
  • Notfallhelfer sollten umluftunabhängige Atemschutzgeräte (SCBA), antistatische Arbeitskleidung, kryogene Handschuhe und Augenschutz tragen.
  • Aus windzugewandter Richtung herangehen.
  • Leck stoppen, sofern dies sicher möglich ist.
  • Nicht mit verschüttetem Material in Berührung kommen oder darüber laufen.
  • Notfallkontaktpersonal für externe Unterstützung bereithalten.

6.2 Umweltvorsichtsmaßnahmen

  • Das Eindringen des Gases in Kanäle, Keller oder geschlossene Räume verhindern (Explosionsgefahr).
  • Bereich belüften, um die Ausbreitung zu beschleunigen.
  • Freisetzungen auf ein Minimum beschränken, um Emissionen ozonschichtabbauender Stoffe zu kontrollieren; möglichst zurückgewinnen.
  • Freisetzung in die Atmosphäre, Gewässer oder den Boden vermeiden.

6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung

  • Kleines Leck: Lüftung erhöhen, um die Gasausbreitung zu beschleunigen. Alle Zündquellen in der Nähe beseitigen. Konzentration des entzündbaren Gases überwachen (unter 10 % der UEG).
  • Großes Leck:
    • Unverzüglich einen Sperrbereich einrichten und Personen in Lee-Richtung evakuieren.
    • Quellventil schließen, sofern dies sicher möglich ist.
    • Mit speziellen Gas-Rückgewinnungsanlagen zurückgewinnen.
    • Ist eine Rückgewinnung nicht möglich, Wassernebel zum Verdünnen und zur Verringerung der Dampfkonzentration verwenden.
  • Zylinderleck: Zylinder an einen gut belüfteten sicheren Ort bringen und langsam ablassen. Falls das Ventil nicht geschlossen werden kann, Lieferanten für fachgerechte Handhabung kontaktieren.

6.4 Referenz

Siehe Abschnitt 8 (Expositionskontrollen/Personalschutz) und Abschnitt 13 (Entsorgungshinweise).

Kritische Gefahr: R142b ist ein entzündbares Gas (Explosionsgrenzen 6.3%~15.0 %) mit einer Dampfdichte von etwa dem 3.5-Fachen von Luft. Es sammelt sich in tiefliegenden und geschlossenen Bereichen. Im Leckbereich müssen alle Zündquellen beseitigt werden. Explosionsschutzgerechte Elektrogeräte verwenden; offene Flammen und funkenreißende Werkzeuge sind verboten.

7 Handhabung und Lagerung

7.1 Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung

  • In geschlossenen Systemen mit ausreichender natürlicher Belüftung oder örtlicher Absaugung handhaben.
  • Personal muss speziell geschult sein und Arbeitsvorschriften strikt befolgen. Nur zertifiziertes Personal.
  • Gasleckage in die Arbeitsplatzatmosphäre verhindern.
  • Von Feuer, Wärmequellen und offenen Flammen fernhalten. Rauchverbot in Arbeitsbereichen.
  • Explosionsgeschützte Belüftungssysteme und -ausrüstung verwenden.
  • Funkenbildung vermeiden; explosionsgeschützte Werkzeuge verwenden und antistatische Arbeitskleidung tragen.
  • Kontakt mit Oxidationsmitteln und reaktionsfähigen Metallen vermeiden.
  • Flaschen sorgfältig behandeln; Flaschen nicht fallen lassen, rutschen lassen, rollen oder anstoßen.
  • Bereich mit Notfallausrüstung für Lecks ausstatten.
  • Bei der Handhabung von Flüssigkeit isolierende Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen, um Erfrierungen zu verhindern.
  • Zylinder, Ventile und Rohrleitungen regelmäßig auf Lecks prüfen.
  • Flaschen und Rohrleitungen müssen geerdet werden, um eine statische Elektrizitätsaufladung zu verhindern.

7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten

  • In einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Lager für entzündbare Gase aufbewahren.
  • Lagertemperatur sollte 30 °C nicht überschreiten. Von Feuer, Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
  • Getrennt von Oxidationsmitteln, reaktionsfähigen Metallen, Halogenen und anderen unverträglichen Materialien lagern.
  • Der Lagerbereich sollte mit Leck-Notfallausrüstung und geeigneten Auffangmaterialien ausgestattet sein.
  • Zylinder müssen aufrecht mit Ventilkappen und Sicherungsringen stehend und gegen Umfallen gesichert gelagert werden.
  • Explosionsgeschützte Beleuchtung und Belüftungssysteme verwenden.
  • Verwendung von Ausrüstung und Werkzeugen, die Funken erzeugen können, verbieten.
  • In Lagerbereichen deutliche Sicherheitswarnschilder „Entzündbares Gas“ anbringen.
  • Zwei-Personen-Annahme/-Ausgabe und Zwei-Personen-Aufbewahrungssystem einführen.
  • Das Lager muss mit Detektions- und Alarmvorrichtungen für brennbare Gase ausgestattet sein.

7.3 Spezifische Endverwendungen

Nur für den industriellen Einsatz. Das Personal muss fachlich geschult sein. Wird überwiegend als entzündbares HCFC-Kältemittel, Treibmittel für Schäume und Gemischkomponente verwendet. Nicht für direkten Lebensmittelkontakt, medizinische Inhalation oder andere nicht zugelassene Anwendungen verwenden. Hinweis: Dieser Stoff ist ein geregelter HCFC-Stoff des Montreal-Protokolls und wird weltweit schrittweise außer Betrieb genommen.

8 Expositionskontrollen/Personalschutz

8.1 Kontrollparameter

China OEL (Arbeitsplatzgrenzwert)Kein festgelegter gesetzlicher Grenzwert. Empfohlene Referenz: ACGIH TLV 1000 ppm (TWA, 8 Std.)
ACGIH TLV-TWA (USA)1000 ppm (ca. 4100 mg/m³), zeitgewichteter 8-Stunden-Mittelwert
OSHA PEL-TWA (USA)Nicht festgelegt (siehe ACGIH)
Biologischer GrenzwertNicht festgelegt

Hinweis: Gemäß GBZ 2.1-2019 ist dieser Stoff derzeit nicht in der chinesischen OEL-Liste aufgeführt. Es ist jedoch auf die Entflammbarkeitsgefahr zu achten; die Konzentration am Arbeitsplatz muss weit unterhalb der unteren Explosionsgrenze bleiben (UEG = 6.3 %).

8.2 Expositionsüberwachungsmethoden

Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) oder Massenspektrometrie (GC-MS); nichtdispersive Infrarotanalyse (NDIR); Detektoren für brennbare Gase.

8.3 Geeignete technische Schutzmaßnahmen

  • Geschlossenes Prozessdesign mit Allgemeinbelüftung oder örtlicher Absaugung.
  • Sicherheitsdusche und Augenspülstation bereitstellen.
  • In Bereichen, in denen Leckagen auftreten können, Gaswarnanlagen für brennbare Gase installieren (Alarmschwelle höchstens 25 % der UEG).
  • Explosionsgeschützte Elektrogeräte und Beleuchtung verwenden.
  • Alle Metallgeräte, Rohrleitungen und Flaschen müssen zuverlässig geerdet sein.

8.4 Individuelle Schutzmaßnahmen

Atemschutz:

  • Normale Bedingungen (unter dem Expositionsgrenzwert): keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
  • Erhöhte Konzentrationen: Halbmaske mit Filter für organische Dämpfe empfohlen.
  • Hohe Konzentration oder Notfallrettung/Evakuierung: Druckluft-Atemschutzgerät (SCBA) mit positivem Druck muss getragen werden.

Augen-/Gesichtsschutz:

  • Allgemeine Handhabung: keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
  • Bei Handhabung von Flüssigkeit oder möglichem Flüssigkeitskontakt: Chemikalienschutzbrille oder Gesichtsschutz muss getragen werden, um Erfrierungen zu verhindern.

Hautschutz:

  • Handschutz: kryogen isolierte Handschuhe bei Kontakt mit Flüssigkeit.
  • Körperschutz: antistatische Arbeitskleidung; bei Kontakt mit Flüssigkeit kältebeständige Kleidung.
  • Sonstiges: Rauchverbot in Arbeitsbereichen; antistatische Schuhe tragen; beim Betreten von Behältern oder geschlossenen Räumen das Partnerprinzip anwenden.

8.5 Hygienemaßnahmen

  • Kontaminierte Kleidung entfernen und Haut nach der Arbeit gründlich waschen.
  • Gute persönliche Hygiene aufrechterhalten.
  • Sicherstellen, dass Augenspülung und Notdusche am Arbeitsplatz verfügbar sind.

9 Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften

Aussehen und GeruchFarbloses Gas mit schwach ätherischem Geruch; bei Umgebungstemperatur und -druck gasförmig; unter Druck farblose transparente Flüssigkeit
GeruchsschwelleNicht verfügbar (schwach etherartiger Geruch)
pHNicht anwendbar (Gas)
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt-131 °C (-203.8 °F)
Siedepunkt / Siedebereich (101.3 kPa)-9.2 °C (15.4 °F)
FlammpunktKeine (Gas, jedoch ein entzündbares Gas)
VerdunstungsrateNicht verfügbar
Entzündbarkeit (Gas)Entzündbar (Kategorie 1A)
Explosionsgrenzen (obere/untere, Vol.-% in Luft)Obere 15.0 % / Untere 6.3 %
Dampfdruck (25 °C)340 kPa (Sättigungsdampfdruck)
Dampfdichte (Luft = 1)~3.5 (schwerer als Luft)
Relative Dichte (flüssig, 25 °C)1.122 g/cm³
LöslichkeitWenig löslich in Wasser; löslich in Ethanol, Ether und anderen organischen Lösungsmitteln
Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (log P)~1.6
Selbstentzündungstemperatur632 °C (1169.6 °F)
Zersetzungstemperatur>300 °C Beginn der thermischen Zersetzung
Viskosität (Flüssigkeit, 25 °C)~0.30 mPa·s
Oberflächenspannung (flüssig, 25 °C)~10.0 mN/m

9.2 Thermodynamische Eigenschaften

Kritische Temperatur137.1 °C (278.8 °F)
Kritischer Druck4120 kPa (4.12 MPa / 598 psia)
Kritische Dichte0.43 g/cm³
Verdampfungswärme (am Siedepunkt)222 kJ/kg
Flüssige spezifische Wärmekapazität (25 °C)1.28 kJ/(kg·°C)
Henry-Konstante (25 °C)Nicht verfügbar

9.3 Weitere Sicherheitsdaten

ASHRAE-SicherheitsgruppeA2 (geringe Toxizität, entzündbar)
Ozonabbaupotenzial (ODP)0.065 (ozonschichtabbauender Stoff; siehe Abschnitt 12.6)
Treibhauspotenzial (GWP, 100 Jahre)2300 (Treibhausgas; siehe Abschnitt 12.6)

10 Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Chemisch stabil bei normaler Temperatur und Druck, jedoch ein entzündbares Gas, das bei Kontakt mit Zündquellen oder hohen Temperaturen brennen oder explodieren kann.

10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen, muss jedoch von Feuer und Wärmequellen ferngehalten werden.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

  • Kann mit Luft explosive Gemische bilden (Explosionsgrenzen 6.3%~15.0 %).
  • Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen erzeugt giftigen Fluorwasserstoff, Chlorwasserstoff und Carbonylfluorid.
  • Kann unter hoher Temperatur oder bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
  • Kann mit starken Oxidationsmitteln heftig reagieren.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Hohe Temperatur, offene Flamme, Funken, elektrostatische Entladung, direkte Wärmequellen, Überdruck in der Flasche

10.5 Unverträgliche Materialien

Reaktionsfähige Metalle (Natrium, Kalium, Kalzium, Aluminiumpulver, Magnesiumpulver usw.), starke Oxidationsmittel, Halogene

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Fluorwasserstoff (HF), Chlorwasserstoff (HCl), Carbonylfluorid (COF₂), Kohlenmonoxid (CO) und andere fluorierte/chlorierte Verbindungen

10.7 Gefährliche Polymerisation

Findet nicht statt.

11 Toxikologische Informationen

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität:

Ratten-Inhalation LC50 (4 Std.)150,000 ppm (geringe Toxizität)
Kaninchen dermal LD50Nicht verfügbar (gasförmiger Stoff)

11.2 Hautreizung/-ätzung

Kontakt mit der Flüssigkeit kann Erfrierungen verursachen (physikalische Verletzung), ist jedoch nicht chemisch korrosiv.

11.3 Augenreizung/-ätzung

Kontakt mit der Flüssigkeit kann schwere Erfrierungen und Hornhautschäden verursachen.

11.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut

Keine Sensibilisierung berichtet. Vorliegende Tierversuchs- und Humanepidemologie-Daten zeigen keinen Sensibilisierungseffekt.

11.5 Keimzellmutagenität

In-vitro- und In-vivo-Tests (Ames-Test, Chromosomenaberrationstest usw.) zeigen keine mutagene Wirkung.

11.6 Krebserzeugendheit

Unzureichende Beweise für Krebserzeugendheit.

  • IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung): Nicht aufgeführt
  • ACGIH (Amerikanische Konferenz der staatlich-industriellen Hygieniker): Kategorie A4 (nicht als krebserzeugend für den Menschen einstufbar)
  • EPA (US-amerikanische Umweltschutzbehörde): Nicht eingestuft

11.7 Reproduktionstoxizität

Tierstudien zeigen bei hohen Konzentrationen keine signifikante Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität. Es liegen keine Daten zur Reproduktionstoxizität beim Menschen vor.

11.8 STOT-Einmalexposition

  • Narkotischer Effekt (Kategorie 3): Inhalation hoher Konzentrationen kann eine Depression des zentralen Nervensystems verursachen, die sich als Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinsstörung äußert.
  • Herzwirkungen: Exposition mit hoher Konzentration kann Herzrhythmusstörungen verursachen, insbesondere unter Stress oder körperlicher Belastung (Katecholamin-Sensibilisierung).

11.9 STOT-Wiederholungsexposition

Wiederholte Exposition gegenüber niedrigen Konzentrationen zeigt keine signifikante Toxizität für Zielorgane. Langfristige Inhalationsstudien an Tieren haben keine eindeutigen Organschäden gezeigt.

11.10 Aspirationsgefahr

In gasförmiger Form ist kein Aspirationspneumonie-Risiko zu erwarten. Das Einatmen hoher Konzentrationen kann jedoch eine CNS-Depression und kardiale Sensibilisierung verursachen. Das Einatmen von Verbrennungsprodukten (Fluorwasserstoff usw.) kann schwere Atemwegsschäden verursachen.

12 Ökologische Informationen

12.1 Ökotoxizität

Akute Fischtoxizität (LC50, 96 Std.)>100 mg/L (geringe Toxizität für Fische)
Akute Daphnien-Toxizität (EC50, 48 Std.)>100 mg/L
Algenwachstumshemmung (EC50, 72 Std.)Nicht verfügbar
Bakterielle ToxizitätNicht verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

  • Atmosphärischer Abbau: Überwiegend durch Reaktion mit Hydroxylradikalen; atmosphärische Lebensdauer ~17 Jahre.
  • Biologische Abbaubarkeit: Schwer biologisch abbaubar (nicht leicht durch Mikroorganismen abgebaut).
  • Hydrolyse: Bei Umgebungstemperatur nicht leicht hydrolysiert.
  • Photodegradation: Kann in der Atmosphäre photochemisch abgebaut werden.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

log P = 1.6. Geringes Bioakkumulationspotenzial (unter dem Biokonzentrations-Schwellenwert von log P = 4.5).

12.4 Mobilität im Boden

In gasförmiger Form hoch flüchtig. Geringe Wasserlöslichkeit. Hohe Mobilität. Verdunstet bei Freisetzung in den Boden leicht in die Atmosphäre.

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung

Erfüllt nicht die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) / vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ).

12.6 Weitere nachteilige Wirkungen

  • Ozonabbaupotenzial (ODP): 0.065 (ozonschichtabbauender Stoff der HCFC-Klasse; verursacht Schäden an der Ozonschicht)
  • Treibhauspotenzial (GWP, 100-Jahres-Zeithorizont): 2300 (bezogen auf CO₂ = 1, erhebliche Treibhauswirkung)
  • Dieser Stoff unterliegt dem Montreal-Protokoll (HCFC-Klasse) und wird weltweit schrittweise außer Betrieb genommen.
  • Große Freisetzungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Ozonschicht und die globale Erwärmung; Emissionen sollten streng begrenzt werden, wobei Rückgewinnung und Wiederverwendung Vorrang haben.

13 Entsorgungshinweise

13.1 Abfallbehandlungsmethoden

Produkt/Rückstände:

  • NICHT direkt in die Atmosphäre freisetzen (ozonschichtabbauender Stoff, entzündbares Gas).
  • Rückgewinnung und Recycling (Reinigung und Wiederverwendung) ist der bevorzugte Ansatz.
  • Falls eine Rückgewinnung nicht durchführbar ist, über eine zugelassene Behandlungsanlage für Gefahrstoffabfall entsorgen.
  • Hochtemperaturverbrennung mit alkalischem Wäscher zur Entfernung von Fluorid und Chlorid ist ein zulässiges Verfahren.
  • Nicht in Abwasserkanäle, Gewässer oder Boden einleiten.

Kontaminierte Verpackung:

  • Leere Zylinder müssen an den Lieferanten oder eine qualifizierte Einrichtung zur Entsorgung zurückgegeben werden. Leere Zylinder nicht wegwerfen oder zerschneiden.
  • Leere Flaschen mit Restdruck und entzündbarem Gas werden als Sondermüll behandelt.

13.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung

  • Vor der Entsorgung sind die nationalen und örtlichen Vorschriften zu beachten (z. B. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung der Verschmutzung durch feste Abfälle, Verwaltungsvorschriften für ozonabbauende Substanzen usw.).
  • Personal sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
  • Für gute Lüftung sorgen und alle Zündquellen beseitigen, um eine Ansammlung entzündbaren Gases zu verhindern.
  • Die Entsorgung muss durch eine qualifizierte und zugelassene Einrichtung erfolgen.
  • Entsorgungsaufzeichnungen sollten geführt werden.

14 Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

2517 (1-Chlor-1,1-difluorethan, entzündbares verflüssigtes Gas)

14.2 UN-Versandbezeichnung

1-CHLOR-1,1-DIFLUORETHAN

14.3 Transportgefahrenklasse(n)

Klasse 2.1 Entzündbares Gas

14.4 Verpackungsgruppe

Nicht anwendbar (Gase der Klasse 2 werden keine Verpackungsgruppe zugewiesen)

14.5 Verpackungskennzeichen / Gefahrzettel

  • Hauptgefahrzeichen: Entzündbares Gas (rot, Klasse 2.1)
  • Nebengefahrzettel: Keiner

14.6 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Verpackung

  • Nahtlose Stahlzylinder. Zylinder müssen geltenden nationalen Normen entsprechen (z. B. GB 5099).
  • Gängige Gebindegrößen: 13.6 kg, 50 kg, 100 kg, 400 kg, 800 kg Flaschen und ISO-Tankcontainer.
  • Gewinderichtung des Flaschenventilauslasses: Linksgewinde für entzündbare Gase.

14.7 Besondere Anforderungen für verschiedene Transportarten

Straßentransport:

  • Fahrzeuge müssen über eine Gefahrguttransportgenehmigung verfügen; Auspuffrohre müssen mit Funkenfängern ausgestattet sein.
  • Zylinder müssen mit Ventilkappen und Sicherungsringen versehen sein.
  • Zylinder werden im Allgemeinen flach mit in dieselbe Richtung zeigenden Ventilen gelegt; nicht kreuzweise stapeln. Die Höhe darf das Fahrzeugschutzgitter nicht überschreiten.
  • Transport in den frühen Morgen- oder Abendstunden im Sommer, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
  • Festgelegten Routen folgen; nicht in Wohn- oder dicht besiedelten Gebieten halten.
  • Muss mit antistatischen Erdungsvorrichtungen ausgestattet sein.

Schienentransport:

  • Rangierkuppenbetrieb verboten (keine Freiauflauf-Einstufung).
  • Transport in gedeckten Wagen; Zylinder aufrecht oder flach gelegt und gesichert.

Seetransport (IMDG-Code):

  • UN 2517, Klasse 2.1
  • Meeresschadstoff: Nein
  • Verstaukategorie: E (nur an Deck)

Lufttransport (ICAO/IATA DGR):

  • UN 2517, Klasse 2.1
  • Entzündbares Gas
  • In Passagierflugzeugen verboten / nur Frachtflugzeuge (Mengenbegrenzungen unterworfen)

14.8 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Nutzer

  • Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln, reaktionsfähigen Metallen, Halogenen oder Lebens-/Futtermitteln transportieren.
  • Fahrzeuge müssen mit geeigneter Feuerlöschausrüstung und Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
  • Transportpersonal muss speziell geschult und zertifiziert sein.
  • Beim Transport vor Sonnenlicht, Regen und hohen Temperaturen schützen; von Feuer und Wärmequellen fernhalten.
  • Bei Unterbrechungen unterwegs von Feuer, Wärmequellen und Hochtemperaturbereichen fernhalten.
  • Abgasrohre von Fahrzeugen, die dieses Produkt befördern, müssen mit Funkenfängern ausgestattet sein.
  • Beim Be- und Entladen vorsichtig vorgehen, um Beschädigung von Zylindern und Armaturen zu verhindern.
  • Flaschen und Fahrzeuge müssen während des Transports zuverlässig geerdet sein, um eine statische Aufladung zu verhindern.

15 Angaben zu Rechtsvorschriften

15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch spezifisch sind

Internationale Vorschriften:

  • UN GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): 8. überarbeitete Ausgabe
  • Montreal-Protokoll: Geregelter ozonschichtabbauender Stoff (HCFC-Klasse, ODP=0.065); wird weltweit schrittweise außer Betrieb genommen
  • Kyoto-Protokoll / Pariser Abkommen: Als Treibhausgas gelistet (GWP=2300, erhebliche Treibhauswirkung)
  • EU REACH-Verordnung (EG 1907/2006): Registrierter Stoff
  • EU CLP-Verordnung (EG 1272/2008): Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
  • EU-F-Gas-Verordnung (EG 517/2014): Regelung fluorierter Treibhausgase
  • US EPA SNAP-Programm: Für bestimmte Anwendungen zugelassen (wird außer Betrieb genommen)
  • US OSHA HCS 2012: Gefahrenkommunikations-Standard
  • US DOT 49 CFR: Vorschriften für den Gefahrguttransport
  • ADR/RID: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/Schiene
  • IMDG-Code:Internationale Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code)
  • IATA DGR:Gefahrgutvorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA-DGR)

15.2 Chemikalien-Sicherheitsbewertung

Für diesen Stoff wurde im Rahmen dieses SDS keine Chemikalien-Sicherheitsbewertung durchgeführt. Anwender sollten eine eigene Bewertung basierend auf spezifischen Nutzungsbedingungen durchführen.

16 Weitere Informationen

16.1 Referenzen

  • NIOSH-Taschenleitfaden zu chemischen Gefahren
  • Internationale Chemikaliensicherheitskarte (ICSC)
  • NOAA-CAMEO-Chemikaliensammlung
  • PubChem-Verbindungsdatenbank
  • ASHRAE Handbook – Kälteanlagen und Anwendungen
  • GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte in Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien)
  • GB 30000-Reihe (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
  • GHS der Vereinten Nationen (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien), 8. überarbeitete Ausgabe
  • Montrealer Protokoll über Stoffe, die die Ozonschicht zerstören, und dessen Änderungen

16.2 Abkürzungen

AbkürzungVollständige Bezeichnung
SDS / MSDSSicherheitsdatenblatt / Material-Sicherheitsdatenblatt
GHSGlobal harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
CASChemical Abstracts Service (Registrierungsnummer)
UNUnited Nations (Gefahrgutnummer)
ODPOzonabbaupotenzial
GWPTreibhauspotenzial
HFCKWFluorchlorkohlenwasserstoff
LC50Letale Konzentration, 50 %
LD50Letale Dosis, 50 %
TLV-TWAThreshold Limit Value – zeitgewichteter Mittelwert
PELZulässiger Expositionsgrenzwert
SCBADruckluft-Atemschutzgerät
PBTPersistent, bioakkumulativ und toxisch
UEG/OEGUntere/Obere Explosionsgrenze
STOTSpezifische Zielorgan-Toxizität

16.3 Haftungsausschluss

Dieses Sicherheitsdatenblatt (SDS) wurde gemäß dem UN-GHS-Standard und geltenden behördlichen Anforderungen erstellt. Die hierin enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen chemischen Datenbanken, Fachliteratur und nationalen Normen und gelten zum Ausstellungsdatum als korrekt und vollständig. Es wird jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen übernommen. Anwender sollten die Anwendbarkeit der Informationen für ihre spezifischen Nutzungsbedingungen prüfen und sich für Compliance-Zwecke auf das offizielle SDS des Herstellers/Lieferanten beziehen. Die Informationen in diesem Dokument können aktualisiert werden, sobald neue Forschungsergebnisse und regulatorische Änderungen vorliegen; eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Version wird empfohlen.


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