Sicherheitsdatenblatt (SDS) - Difluormethan (R32)


Sicherheitsdatenblatt (SDS) Difluormethan (R32 / HFC-32) CAS-Nr.: 75-10-5 UN-Nr.: 3252 Ausstellungsdatum: 29. August 2026 Version: 1.0 Alle ausklappen / Alle einklappen 1 Identifizierung 1.1 Produktid…

Sicherheitsdatenblatt (SDS)
Difluormethan (R32 / HFC-32)
CAS-Nr.: 75-10-5 UN-Nr.: 3252 Ausstellungsdatum: 29. August 2026 Version: 1.0

1 Identifizierung

1.1 Produktidentifizierung

Chemische BezeichnungDifluormethan
Handelsnamen / SynonymeR32, HFC-32, HFC32, Methylenfluorid, Difluormethylen, Freon 32
CAS-Nummer75-10-5
UN-Nummer3252 (entzündbares verflüssigtes Gas)
GefahrgutkennzeichenKlasse 2.1 Entzündbares Gas
SummenformelCH2F2
Molekulargewicht52.02 g/mol
Empfohlene VerwendungKältemittel (eigenständig oder als Komponente von R410A, R407C und anderen Gemischen); Treibmittel für Polymerschäume; Gemischkomponente

1.2 Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts

Name des LieferantenHangzhou Wula Chemical Co., Ltd.
AnschriftNr. 7 Longtan Road, Bezirk Yuhang, Hangzhou, Provinz Zhejiang, China
Postleitzahl311100
Telefon+86-571-87024025
Telefax+86-571-87024025
E-Mailsafety@wulachem.cn

1.3 Notrufnummer

Nationale Chemie-Notrufzentrale (China): +86-532-83889090 (24 Stunden)

Lieferanten-Notfallkontakt: +86-571-87024025

2 Identifizierung der Gefahren

2.1 GHS-Einstufung

Gefahreneinstufung:
  • Entzündbares Gas (physikalische Gefahr) — Kategorie 2 (geringere Entflammbarkeit, A2L-Klasse)
  • Komprimiertes Gas (Physikalische Gefahr) — Verflüssigtes Gas
  • Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (Gesundheitsgefahr, narkotischer Effekt) — Kategorie 3

Hinweis: R32 ist ein schwach entzündbares Gas der ASHRAE-Klasse A2L. Die Entflammbarkeitsgrenzen liegen bei 14.4 %–29.3 % (Vol. in Luft); die Brenngeschwindigkeit ist sehr gering (~0.067 m/s) und die Mindestzündenergie relativ hoch; Ammoniak kann seine Flamme löschen. Unter den meisten praktischen Einsatzbedingungen lässt es sich schwer entzünden, muss dennoch als entzündbares Gas gehandhabt werden.

2.2 GHS-Kennzeichnungselemente

GHS02 Flamme
GHS04 Gasflasche
GHS07 Ausrufezeichen

Signalwort: Achtung

Gefahrenhinweise:
  • H221Entzündbares Gas.
  • H280Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
  • H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise:
  • P102Vor der Handhabung alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
  • P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
  • P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P377Brand von austretendem Gas: Nicht löschen, es sei denn, der Austritt kann sicher gestoppt werden.
  • P381Bei Austritt alle Zündquellen beseitigen.
  • P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  • P410+P403Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
  • P405Unter Verschluss aufbewahren.

2.3 Sonstige Gefahren

  • Der Dampf ist schwerer als Luft (Dampfdichte ~1.8, Luft = 1) und kann sich am Boden über große Entfernungen ausbreiten; kann zur Zündquelle zurückschlagen.
  • Zersetzt sich bei hohen Temperaturen (>250 °C) unter Bildung giftiger und korrosiver Gase (Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.).
  • Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
  • Schwach entzündbares Gas A2L: sehr geringe Brenngeschwindigkeit, relativ hohe Zündenergie, birgt jedoch in geschlossenen oder sauerstoffangereicherten Umgebungen weiterhin Brand-/Explosionsgefahr.

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoff/Gemisch

Dieses Produkt ist ein reiner Stoff.

3.2 Zusammensetzungsangaben

Bezeichnung des BestandteilsCAS-Nr.Konzentration (Massenanteil)
Difluormethan75-10-5≥99.9 % (Qualitätsgrad ≥99.99 %)

3.3 Verunreinigungsangaben

VerunreinigungHöchstqualitätErstqualität
Säuregehalt (als HCl)≤0.1 ppm≤1 ppm
Feuchte≤5 ppm≤10 ppm
Verdampfungsrückstand≤100 ppm≤100 ppm
Nicht kondensierbares Gas (25 °C, Vol.-%)≤1.5%≤1.5%
ChloridBestandenBestanden

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeiner Rat: Betroffene Person sofort aus dem kontaminierten Bereich entfernen. Warm und ruhig halten. Dieses SDS dem behandelnden Arzt vorlegen.

Einatmen:

  • Betroffene Person sofort an die frische Luft bringen. Atemwege freihalten.
  • Sauerstoff verabreichen, wenn die Atmung erschwert ist.
  • Bei fehlender Atmung künstliche Beatmung durchführen (vorzugsweise mit Beutel-Masken-Beatmung oder Pocket-Maske; Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden).
  • Bei fehlendem Puls sofort mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR) beginnen.
  • Betroffene Person warm und ruhig halten. Zustand genau überwachen.
  • Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Hautkontakt (Erfrierung):

  • Betroffenen Bereich sofort mit großen Mengen lauwarmen Wassers (37–40 °C) spülen, um das Wiederaufwärmen zu fördern.
  • Kein heißes Wasser (>40 °C) oder direkte Hitze (z. B. Elektroheizgeräte) verwenden.
  • Erfrorenen Bereich nicht reiben oder massieren; dies kann Gewebeschäden verschlimmern.
  • Eingefrorene Kleidung vorsichtig entfernen. Wenn Kleidung an der Haut festklebt, nicht daran ziehen; ringsherum abschneiden.
  • Mit sterilem Verband abdecken.
  • Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Augenkontakt:

  • Augenlider sofort offen halten und mindestens 15 Minuten gründlich mit reichlich Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung spülen.
  • Durch Anheben des Ober- und Unterlids eine vollständige Spülung aller Augenfächen sicherstellen.
  • Kontaktlinsen entfernen, sofern vorhanden und leicht entfernbar.
  • Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen, vorzugsweise von einem Augenarzt.

Verschlucken:

Nicht anwendbar. Dieser Stoff ist bei Umgebungstemperatur ein Gas; eine Exposition durch Verschlucken ist nicht zu erwarten.

4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen

  • Akute Inhalation: Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Ataxie, Bewusstseinsverlust, Herzrhythmusstörungen.
  • Hautkontakt (flüssig): Erfrierung (blasse, harte Haut, Schmerzen, Blasenbildung).
  • Augenkontakt (flüssig): schwere Erfrierung, Hornhautschaden, Sehbeeinträchtigung.
  • Exposition durch Verbrennung: Tritt eine Verbrennung auf, kann das Einatmen thermischer Zersetzungsprodukte (HF usw.) schwere Atemwegsverbrühungen und Lungenödeme verursachen.

4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Versorgung und Spezialbehandlung

Hinweise für Ärzte:
  • Symptomatische und unterstützende Therapie. Atemwege freihalten; bei Bedarf Sauerstoff verabreichen.
  • Herzfunktion überwachen; Exposition mit hoher Konzentration kann Arrhythmien verursachen.
  • Katecholamin-haltige Arzneimittel (z. B. Epinephrin/Adrenalin) vermeiden — diese können die Empfindlichkeit des Myokards gegenüber Fluorkohlenwasserstoffen erhöhen und Kammerflimmern auslösen.
  • Erfrierungen nach Standardprotokollen behandeln: Wiederaufwärmen mit lauwarmem Wasser (37–40 °C). Keine trockene Hitze oder Massage anwenden.
  • Besteht der Verdacht auf Einatmen von HF oder anderen thermischen Zersetzungsprodukten, Atemwege und Lungenödem engmaschig überwachen; bei Bedarf Kalzium/Glukonat-Therapie verabreichen.

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Entflammbarkeitswarnhinweis: R32 ist ein schwach entzündbares Gas der Klasse A2L. Die Entflammbarkeitsgrenzen liegen bei 14.4 %–29.3 % (Vol. in Luft). Obwohl die Brenngeschwindigkeit sehr gering und die Zündenergie relativ hoch ist, kann es in geschlossenen oder sauerstoffangereicherten Umgebungen mit einer Zündquelle dennoch brennen oder explodieren. Bei der Brandbekämpfung muss es als entzündbares Gas gehandhabt werden.

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel: Ein für den Umgebungsbrand geeignetes Löschmittel verwenden. Trockenlöschmittel, Kohlendioxid, Wassernebel und Schaum sind geeignet.

Ungeeignete Löschmittel: Keinen starken Wasserstrahl auf austretendes verflüssigtes Gas richten (beschleunigt Verdampfung und Ausbreitung).

5.2 Besondere Gefahren durch den Stoff oder das Gemisch

  • R32 ist ein entzündbares Gas; Entflammbarkeitsgrenzen 14.4 %–29.3 % (Vol. in Luft).
  • Der Dampf ist schwerer als Luft und kann sich in tiefliegenden Bereichen ansammeln; zur Zündquelle zurückschlagen.
  • Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>250 °C) erzeugt giftige und korrosive Gase: Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.
  • Flaschen können sich bei Erwärmung bersten oder zerreißen. Kann ein Brand durch austretendes Gas an der Quelle nicht gestoppt werden, nicht löschen.

5.3 Gefährliche Verbrennungsprodukte

Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen.

5.4 Hinweise für Feuerwehrleute

  • Feuerwehrleute müssen einen Druckluft-Atemschutz (SCBA) mit positivem Druck und vollständige feuerfeste Schutzkleidung tragen.
  • Brennt die austretende Gasquelle bereits und kann nicht abgestellt werden, NICHT löschen — das Gas weiterbrennen lassen und umliegende Gefäße kühlen (Grundsatz „nicht löschen, wenn die Quelle nicht abgestellt werden kann“).
  • Kann die Quelle gefahrlos abgestellt werden, abstellen und anschließend löschen.
  • Behälter nach Möglichkeit aus dem Brandbereich an einen sicheren Ort bringen.
  • Behälter aus sicherer Entfernung mit Wasserstrahl kühlen, bis das Feuer gelöscht ist.
  • Sofort evakuieren, wenn Behälter Verfärbungen zeigen oder Sicherheitsventile zu entlüften beginnen.
  • Bereich absperren; unbefugte Personen fernhalten; alle Zündquellen beseitigen.

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallverfahren

  • Personal sofort aus dem Leckbereich an windzugewandte Orte evakuieren. Absperrung errichten und Zugang beschränken.
  • Alle Zündquellen beseitigen (offene Flamme, Funken, statische Elektrizität); die Verwendung funkenreißender Geräte und Werkzeuge ist verboten.
  • Notfallhelfer sollten umluftunabhängige Atemschutzgeräte (SCBA), antistatische flammhemmende Kleidung, kryogene Handschuhe und Augenschutz tragen.
  • Aus windzugewandter Richtung herangehen.
  • Leck stoppen, sofern dies sicher möglich ist.
  • Nicht mit verschüttetem Material in Berührung kommen oder darüber laufen.
  • Notfallkontaktpersonal für externe Unterstützung bereithalten.

6.2 Umweltvorsichtsmaßnahmen

  • Das Eindringen des Gases in Kanäle, Keller oder geschlossene Räume verhindern (Ansammlung entzündbaren Gases birgt Explosionsgefahr).
  • Bereich belüften, um die Ausbreitung zu beschleunigen.
  • Freisetzungen zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen minimieren; nach Möglichkeit zurückgewinnen.
  • Freisetzung in die Atmosphäre, Gewässer oder den Boden vermeiden.

6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung

  • Kleines Leck: Lüftung erhöhen, um die Gasausbreitung zu beschleunigen. Konzentration des entzündbaren Gases und Sauerstoffgehalt überwachen, um Brand und Erstickung zu vermeiden.
  • Großes Leck:
    • Quellventil schließen, sofern dies gefahrlos möglich ist; Zündquellen in der Nähe beseitigen.
    • Mit speziellen Gas-Rückgewinnungsanlagen zurückgewinnen.
    • Ist eine Rückgewinnung nicht möglich, Wassernebel zum Verdünnen verwenden (Gewässerverunreinigung vermeiden).
    • Lässt sich das Flaschenventil nicht schließen, die Flasche an einen sicheren, belüfteten Ort verbringen und langsam entleeren.
  • Zylinderleck: Zylinder an einen gut belüfteten sicheren Ort bringen und langsam ablassen. Falls das Ventil nicht geschlossen werden kann, Lieferanten für fachgerechte Handhabung kontaktieren.

6.4 Referenz

Siehe Abschnitt 8 (Expositionskontrollen/Personalschutz) und Abschnitt 13 (Entsorgungshinweise).

Kritische Gefahr: R32-Dampf ist etwa 1.8-mal schwerer als Luft und sammelt sich in tiefliegenden und geschlossenen Bereichen, wo er sowohl eine sauerstoffarme Atmosphäre als auch Brand-/Explosionsgefahr erzeugt. Vor dem Betreten geschlossener Räume oder tiefliegender Bereiche stets den Sauerstoffgehalt (muss ≥19.5 % betragen) und die Konzentration des entzündbaren Gases (unter 10 % der UEG) prüfen und das Partnerprinzip anwenden; niemals Zündquellen in solche Bereiche mitnehmen.

7 Handhabung und Lagerung

7.1 Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung

  • In geschlossenen Systemen mit ausreichender natürlicher Belüftung oder örtlicher Absaugung handhaben.
  • Personal muss speziell geschult sein und Arbeitsvorschriften strikt befolgen. Nur zertifiziertes Personal.
  • Gasleckage in die Arbeitsplatzatmosphäre verhindern.
  • Handhabung entzündbarer Gase: Von Feuer und Wärmequellen fernhalten; Rauchverbot in Arbeitsbereichen; explosionsgeschützte Lüftungsanlagen und Geräte verwenden; statische Aufladung vermeiden, zuverlässige Erdung von Geräten und Rohrleitungen sicherstellen.
  • Kontakt mit reaktiven Metallen und starken Oxidationsmitteln vermeiden.
  • Zylinder vorsichtig handhaben; nicht fallen lassen, rutschen, rollen oder stoßen. Geeignete Hebevorrichtungen verwenden.
  • Bereich mit Notfallausrüstung für Lecks ausstatten.
  • Bei der Handhabung von Flüssigkeit isolierende Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen, um Erfrierungen zu verhindern.
  • Zylinder, Ventile und Rohrleitungen regelmäßig auf Lecks prüfen.

7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten

  • In einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Lager für entzündbare Gase aufbewahren; getrennt von oxidierenden Gasen und Oxidationsmitteln lagern.
  • Lagertemperatur sollte 30 °C nicht überschreiten. Von Feuer, Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
  • Getrennt von Oxidationsmitteln, reaktionsfähigen Metallen, Halogenen usw. lagern. Nicht mit unverträglichen Materialien zusammen lagern.
  • Der Lagerbereich sollte mit Leck-Notfallausrüstung und geeigneten Brandbekämpfungsmitteln ausgestattet sein.
  • Zylinder müssen aufrecht mit Ventilkappen und Sicherungsringen stehend und gegen Umfallen gesichert gelagert werden.
  • Explosionsgeschützte Beleuchtung und Belüftungssysteme verwenden.
  • Verwendung von Ausrüstung und Werkzeugen, die Funken erzeugen können, verbieten.
  • Der Lagerbereich sollte mit Gaswarnanlagen für entzündbare Gase und deutlichen Sicherheitswarnschildern ausgestattet sein.
  • Zwei-Personen-Annahme/-Ausgabe und Zwei-Personen-Aufbewahrungssystem einführen.

7.3 Spezifische Endverwendungen

Nur für den industriellen Einsatz. Wird überwiegend in Kälteanlagen verwendet (eigenständig oder als Gemischkomponente). Das Personal muss fachlich geschult sein. Nicht für direkten Lebensmittelkontakt, medizinische Inhalation oder andere nicht zugelassene Anwendungen verwenden. Anlagen mit R32 müssen seine schwache Entflammbarkeit berücksichtigen und geeignete explosionsgeschützte sowie Leckerkennungsmaßnahmen vorsehen.

8 Expositionskontrollen/Personalschutz

8.1 Kontrollparameter

China OEL (Arbeitsplatzgrenzwert)Kein festgelegter gesetzlicher Grenzwert. Empfohlene Referenz: ACGIH TLV 1000 ppm (TWA, 8 Std.)
ACGIH TLV-TWA (USA)1000 ppm (ca. 1830 mg/m³), zeitgewichteter 8-Stunden-Mittelwert
OSHA PEL-TWA (USA)Kein spezifischer Grenzwert festgelegt (siehe ACGIH)
Biologischer GrenzwertNicht festgelegt

Hinweis: Gemäß GBZ 2.1-2019 ist dieser Stoff derzeit nicht in der chinesischen OEL-Liste aufgeführt. Es wird empfohlen, internationale Normen als Referenz heranzuziehen.

8.2 Expositionsüberwachungsmethoden

Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) oder Massenspektrometrie (GC-MS); Detektoren für brennbare Gase (Infrarot- oder katalytischer Verbrennungstyp) zur Überwachung der Konzentration entzündbarer Gase am Arbeitsplatz.

8.3 Geeignete technische Schutzmaßnahmen

  • Geschlossenes Prozessdesign mit Allgemeinbelüftung oder örtlicher Absaugung.
  • Sicherheitsdusche und Augenspülstation bereitstellen.
  • In Bereichen, in denen Leckagen auftreten können, Gaswarnanlagen für entzündbare Gase installieren, die mit Lüftungsanlagen gekoppelt sind.
  • Explosionsgeschützte Elektrogeräte verwenden; alle Geräte und Rohrleitungen müssen zum Schutz vor statischer Elektrizität zuverlässig geerdet sein.

8.4 Individuelle Schutzmaßnahmen

Atemschutz:

  • Normale Bedingungen (unter dem Expositionsgrenzwert): keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
  • Erhöhte Konzentrationen: Halbmaske mit Filter für organische Dämpfe empfohlen.
  • Hohe Konzentration oder Notfallrettung/Evakuierung: Druckluft-Atemschutzgerät (SCBA) mit positivem Druck muss getragen werden.

Augen-/Gesichtsschutz:

  • Allgemeiner Umgang: Schutzbrille gegen Chemikalien.
  • Beim Umgang mit Flüssigkeit oder bei möglicher Exposition gegenüber Flüssigkeit: Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen, um Erfrierungen zu vermeiden.

Hautschutz:

  • Handschutz: antistatische Handschuhe für den normalen Umgang; kryogen isolierte Handschuhe (z. B. Trockeneis-Handschuhe, Leder-Kälteschutzhandschuhe) bei Kontakt mit Flüssigkeit.
  • Körperschutz: antistatische, flammhemmende Arbeitskleidung; bei Kontakt mit Flüssigkeit kältebeständige Kleidung.
  • Sonstiges: Rauchverbot in Arbeitsbereichen; Inhalation hoher Konzentrationen vermeiden; beim Betreten von Behältern, geschlossenen Räumen oder anderen Bereichen mit hohen Konzentrationen das Partnerprinzip anwenden; explosionsgeschützte Werkzeuge verwenden.

8.5 Hygienemaßnahmen

  • Kontaminierte Kleidung entfernen und Haut nach der Arbeit gründlich waschen.
  • Gute persönliche Hygiene aufrechterhalten.
  • Sicherstellen, dass Augenspülung und Notdusche am Arbeitsplatz verfügbar sind.

9 Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften

Aussehen und GeruchFarbloses Gas mit schwach ätherischem Geruch; bei Umgebungstemperatur und -druck gasförmig; unter Druck farblose transparente Flüssigkeit
GeruchsschwelleNicht verfügbar (schwach etherartiger Geruch)
pHNicht anwendbar (Gas)
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt-136 °C
Siedepunkt / Siedebereich (101.3 kPa)-51.6 °C
FlammpunktKeine (entzündbares Gas; das Konzept des Flammpunkts ist nicht anwendbar)
VerdunstungsrateNicht verfügbar
Entzündbarkeit (Gas)Entzündbar (A2L-Klasse, geringere Entflammbarkeit)
Explosionsgrenzen (obere/untere, Vol.-% in Luft)Obere 29.3 % / Untere 14.4 %
Brenngeschwindigkeit~0.067 m/s (sehr gering, laminare Brenngeschwindigkeit)
Mindestzündenergie~30 mJ (relativ hoch)
Dampfdruck (25 °C)1690 kPa
Dampfdichte (Luft = 1)~1.8 (schwerer als Luft)
Relative Dichte (flüssig, 25 °C)0.960 g/cm³
LöslichkeitIn Wasser geringfügig löslich (~0.44 g/100 g bei 25 °C); löslich in Ethanol, Ether und anderen organischen Lösungsmitteln
Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (log P)~0.21
Selbstentzündungstemperatur~648 °C
Zersetzungstemperatur>250 °C Beginn der thermischen Zersetzung

9.2 Thermodynamische Eigenschaften

Kritische Temperatur78.1 °C
Kritischer Druck5780 kPa (5.78 MPa)
Kritische Dichte0.430 g/cm³
Verdampfungswärme (am Siedepunkt)~382 kJ/kg
Flüssige spezifische Wärmekapazität (25 °C)~2.18 kJ/(kg·°C)

9.3 Weitere Sicherheitsdaten

ASHRAE-SicherheitsgruppeA2L (geringe Toxizität, geringere Entflammbarkeit)
Ozonabbaupotenzial (ODP)0 (baut die Ozonschicht nicht ab; siehe Abschnitt 12.6)
Treibhauspotenzial (GWP, 100 Jahre)~677 (Treibhausgas; siehe Abschnitt 12.6)
Atmosphärische Lebensdauer~5.2 Jahre

10 Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Chemisch stabil bei normalen Temperatur- und Druckbedingungen; nicht leicht reaktiv. Es besitzt jedoch einen Entflammbarkeitsbereich in Luft (14.4 %–29.3 %) und kann mit einer Zündquelle brennen.

10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen. Innerhalb des entflammbaren Konzentrationsbereichs kann es mit einer Zündquelle brennen (schwach entzündbar A2L; sehr geringe Brenngeschwindigkeit).

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

  • In Luft (14.4 %–29.3 % Volumenanteil) kann es mit einer Zündquelle (offene Flamme, große Hitze, elektrischer Funke) brennen. Die Brenngeschwindigkeit ist sehr gering und die Zündenergie relativ hoch.
  • Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>250 °C) erzeugt giftigen Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid und Carbonylfluorid.
  • Kann unter hoher Temperatur oder bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
  • Kann mit starken Oxidationsmitteln Redoxreaktionen eingehen.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Hohe Temperatur, offene Flamme, Zündquellen (elektrische Funken, statische Elektrizität), direkte Wärmequellen, Überdruck in der Flasche

10.5 Unverträgliche Materialien

Reaktionsfähige Metalle (Natrium, Kalium, Kalzium, Aluminiumpulver, Magnesiumpulver usw.), starke Oxidationsmittel, Halogene

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen

10.7 Gefährliche Polymerisation

Findet nicht statt.

11 Toxikologische Informationen

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität:

Ratten-Inhalation LC50 (4 Std.)>1,000,000 ppm (höchste getestete Konzentration; praktisch ungiftig)
Mäuse-Inhalation LC50 (2 Std.)>1,000,000 ppm
Kaninchen dermal LD50Nicht verfügbar (gasförmiger Stoff)

11.2 Hautreizung/-ätzung

Flüssigkeitskontakt kann Erfrierungen (physikalische Verletzung) verursachen, ist aber nicht chemisch ätzend. GHS-Einstufung: keine Einstufung als Hautätzung/-reizung (nur physikalische Erfrierung).

11.3 Augenreizung/-ätzung

Kontakt mit der Flüssigkeit kann zu schweren Erfrierungen und Hornhautschäden führen. Aufgrund der physikalischen Kälteverletzungswirkung.

11.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut

Keine Sensibilisierung berichtet. Vorliegende Tierversuchs- und Humanepidemologie-Daten zeigen keinen Sensibilisierungseffekt.

11.5 Keimzellmutagenität

In-vitro- und In-vivo-Tests (Ames-Test, Chromosomenaberrationstest, Mäuse-Mikronukleus-Test usw.) zeigen keinen mutagenen Effekt.

11.6 Krebserzeugendheit

Unzureichende Beweise für Krebserzeugendheit.

  • IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung): Nicht aufgeführt
  • ACGIH (Amerikanische Konferenz der staatlich-industriellen Hygieniker): Kategorie A4 (nicht als krebserzeugend für den Menschen einstufbar)

11.7 Reproduktionstoxizität

Tierstudien zeigen bei hohen Konzentrationen keine signifikante Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität. Es liegen keine Daten zur Reproduktionstoxizität beim Menschen vor.

11.8 STOT-Einmalexposition

  • Narkotischer Effekt (Kategorie 3): Inhalation hoher Konzentrationen kann eine Depression des zentralen Nervensystems verursachen, die sich als Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinsstörung äußert.
  • Herzwirkungen: Exposition mit hoher Konzentration kann Herzrhythmusstörungen verursachen, insbesondere unter Stress oder körperlicher Belastung (Katecholamin-Sensibilisierung).

11.9 STOT-Wiederholungsexposition

Wiederholte Exposition mit niedriger Konzentration zeigt keine signifikante Zielorgantoxizität. Langzeitige Inhalationsstudien an Tieren (hohe Konzentrationen) haben keinen klaren Organschaden gezeigt.

11.10 Aspirationsgefahr

In gasförmiger Form ist kein Aspirationspneumonie-Risiko zu erwarten. Das Einatmen hoher Konzentrationen kann jedoch eine CNS-Depression und kardiale Sensibilisierung verursachen. Tritt eine Verbrennung auf, kann das Einatmen thermischer Zersetzungsprodukte (HF) schwere Atemwegsverbrühungen und Lungenödeme verursachen.

12 Ökologische Informationen

12.1 Ökotoxizität

Akute Fischtoxizität (LC50, 96 Std.)>100 mg/L (geringe Toxizität für Fische)
Akute Daphnien-Toxizität (EC50, 48 Std.)>100 mg/L
Algenwachstumshemmung (EC50, 72 Std.)>100 mg/L
Bakterielle ToxizitätNicht verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

  • Atmosphärischer Abbau: Überwiegend durch Reaktion mit Hydroxylradikalen; atmosphärische Lebensdauer ~5.2 Jahre.
  • Biologische Abbaubarkeit: Schwer biologisch abbaubar (nicht leicht durch Mikroorganismen abgebaut).
  • Hydrolyse: Bei Umgebungstemperatur nicht leicht hydrolysiert.
  • Photodegradation: Kann in der Atmosphäre photochemisch abgebaut werden.

12.3 Bioakkumulationspotenzial

log P = 0.21. Geringes Bioakkumulationspotenzial (unter dem Biokonzentrations-Schwellenwert von log P = 4.5).

12.4 Mobilität im Boden

In gasförmiger Form hoch flüchtig. Geringe Wasserlöslichkeit. Hohe Mobilität. Verdunstet bei Freisetzung in den Boden leicht in die Atmosphäre.

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung

Erfüllt nicht die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) / vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ).

12.6 Weitere nachteilige Wirkungen

  • Ozonabbaupotenzial (ODP): 0 (baut die Ozonschicht nicht ab; HFC-Klasse, kein ODS-Stoff)
  • Treibhauspotenzial (GWP, 100-Jahres-Zeithorizont): ~677 (bezogen auf CO₂ = 1)
  • Große Freisetzungen tragen zur globalen Erwärmung bei; Emissionen sollten begrenzt werden, wobei Rückgewinnung und Wiederverwendung Vorrang haben. R32 weist unter den HFC-Kältemitteln ein relativ niedriges GWP auf und gilt als umweltfreundlicheres Übergangskältemittel.
  • Keine durch das Montreal-Protokoll kontrollierte Substanz, jedoch ein im Kyoto-Protokoll und im Übereinkommen von Paris aufgeführte Treibhausgas. Nach der Kigali-Änderung zum Montreal-Protokoll werden HFC-Stoffe schrittweise reduziert.

13 Entsorgungshinweise

13.1 Abfallbehandlungsmethoden

Produkt/Rückstände:

  • NICHT direkt in die Atmosphäre freisetzen (Treibhausgas und entzündbares Gas).
  • Rückgewinnung und Recycling (Reinigung und Wiederverwendung) ist der bevorzugte Ansatz.
  • Falls eine Rückgewinnung nicht durchführbar ist, über eine zugelassene Behandlungsanlage für Gefahrstoffabfall entsorgen.
  • Hochtemperatur-Verbrennung mit alkalischer Wäsche zur Fluoridentfernung ist ein akzeptables Verfahren. Die Verbrennung muss eine vollständige Verbrennung sicherstellen und die Risiken des entzündbaren Gases berücksichtigen.
  • Nicht in Abwasserkanäle, Gewässer oder Boden einleiten.

Kontaminierte Verpackung:

  • Leere Zylinder müssen an den Lieferanten oder eine qualifizierte Einrichtung zur Entsorgung zurückgegeben werden. Leere Zylinder nicht wegwerfen oder zerschneiden.
  • Leere Flaschen mit Restdruck werden als Sondermüll behandelt. Restliches entzündbares Gas muss vor der Entsorgung unter Belüftung sicher abgelassen werden.

13.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung

  • Vor der Entsorgung nationale und örtliche Vorschriften beachten (z. B. Gesetz zur Verhütung und Kontrolle der Abfallverschmutzung, Standards zur Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Lagerung von Gefahrstoffabfällen usw.).
  • Personal sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
  • Für gute Lüftung sorgen, um Erstickung und Ansammlung entzündbaren Gases zu vermeiden. Keine Zündquellen am Entsorgungsort.
  • Die Entsorgung muss durch eine qualifizierte und zugelassene Einrichtung erfolgen.
  • Entsorgungsaufzeichnungen sollten geführt werden.

14 Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

3252 (Difluormethan, entzündbares verflüssigtes Gas)

14.2 UN-Versandbezeichnung

DIFLUORMETHAN

14.3 Transportgefahrenklasse(n)

Klasse 2.1 Entzündbares Gas

14.4 Verpackungsgruppe

Nicht anwendbar (Gase der Klasse 2 werden keine Verpackungsgruppe zugewiesen)

14.5 Verpackungskennzeichen / Gefahrzettel

  • Hauptgefahrzeichen: Entzündbares Gas (rot, Klasse 2.1)
  • Nebengefahrzettel: Keiner

14.6 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Verpackung

  • Nahtlose Stahlzylinder. Zylinder müssen geltenden nationalen Normen entsprechen (z. B. GB 5099).
  • Gängige Gebindegrößen: 13.6 kg, 50 kg, 100 kg, 400 kg, 800 kg Flaschen und ISO-Tankcontainer.
  • Gewinderichtung des Flaschenventilauslasses: Linksgewinde für entzündbare Gase.

14.7 Besondere Anforderungen für verschiedene Transportarten

Straßentransport (GB/T 12268 / ADR):

  • Fahrzeuge müssen über eine Gefahrguttransportgenehmigung verfügen und mit Funkenfängern ausgestattet sein.
  • Zylinder müssen mit Ventilkappen und Sicherungsringen versehen sein.
  • Zylinder werden im Allgemeinen flach mit in dieselbe Richtung zeigenden Ventilen gelegt; nicht kreuzweise stapeln. Die Höhe darf das Fahrzeugschutzgitter nicht überschreiten.
  • Transport in den frühen Morgen- oder Abendstunden im Sommer, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
  • Festgelegten Routen folgen; nicht in Wohn- oder dicht besiedelten Gebieten halten.
  • Das Fahrzeug muss mit Brandbekämpfungsausrüstung und Leck-Notfallausrüstung ausgestattet sein.

Schienentransport (RID):

  • Rangierkuppenbetrieb verboten (keine Freiauflauf-Einstufung).
  • Transport in gedeckten Wagen; Zylinder aufrecht oder flach gelegt und gesichert.

Seetransport (IMDG-Code):

  • UN 3252, Klasse 2.1
  • Meeresschadstoff: Nein
  • Verstaukategorie: D (nur an Deck)
  • Von Wärmequellen fernhalten; von Zündquellen isolieren

Lufttransport (ICAO/IATA DGR):

  • UN 3252, Klasse 2.1
  • Entzündbares verflüssigtes Gas
  • In Passagierflugzeugen verboten (nur Frachtflugzeuge, Mengenbegrenzungen unterworfen)

14.8 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Nutzer

  • Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln, reaktionsfähigen Metallen, Halogenen oder Lebens-/Futtermitteln transportieren.
  • Fahrzeuge müssen mit geeigneter Feuerlöschausrüstung und Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
  • Transportpersonal muss speziell geschult und zertifiziert sein.
  • Während des Transports vor Sonneneinstrahlung, Regen und hoher Temperatur schützen.
  • Bei Unterbrechungen unterwegs von Feuer, Wärmequellen und Hochtemperaturbereichen fernhalten.
  • Abgasrohre von Fahrzeugen, die dieses Produkt befördern, müssen mit Funkenfängern ausgestattet sein.
  • Beim Be- und Entladen sorgfältig vorgehen, um Schäden an Flaschen und Armaturen zu vermeiden; explosionsgeschützte Werkzeuge verwenden und statische Aufladung verhindern.

15 Angaben zu Rechtsvorschriften

15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch spezifisch sind

Chinesische Vorschriften:

  • Verordnung über das Sicherheitsmanagement gefährlicher Chemikalien (Staatsratsdekret Nr. 591)
  • Katalog gefährlicher Chemikalien (Ausgabe 2015): aufgeführt
  • GB 30000-Reihe (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
  • GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte in Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien)
  • Verordnung über die sichere Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz (Arbeitsministerium, 1996)
  • GBZ 2.1-2019 (Berufsbedingte Expositionsgrenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz — Teil 1: Chemische Stoffe)
  • TSG 23-2021 (Sicherheitstechnische Vorschrift für Gasflaschen)
  • Vorschriften über den Straßentransport gefährlicher Güter
  • Gesetz der Volksrepublik China über Arbeitssicherheit
  • Gesetz der Volksrepublik China zur Verhütung und Bekämpfung der Luftverschmutzung (einschließlich der Kontrolle von Treibhausgasen)
  • Gesetz der Volksrepublik China zur Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle
  • Verordnung über ozonabbauende Substanzen: keine kontrollierte Substanz (ODP = 0)

Internationale Vorschriften:

  • UN GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): 8. überarbeitete Ausgabe
  • Montreal-Protokoll: Kein kontrollierter ozonabbauender Stoff (ODP = 0)
  • Kigali-Änderung zum Montreal-Protokoll: Für den schrittweisen Abbau gelistete HFC-Stoffe
  • Kyoto-Protokoll / Pariser Abkommen: Als Treibhausgas aufgeführt (HFC-Klasse)
  • EU REACH-Verordnung (EG 1907/2006): Registrierter Stoff
  • EU CLP-Verordnung (EG 1272/2008): Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
  • EU-F-Gas-Verordnung (EG 517/2014): Kontrollen fluorierter Treibhausgase, einschließlich Quotenmanagement
  • US EPA SNAP-Programm: Für verschiedene Kälteanwendungen zugelassen
  • US OSHA HCS 2012: Gefahrenkommunikations-Standard
  • US DOT 49 CFR: Vorschriften für den Gefahrguttransport
  • ADR/RID: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/Schiene
  • IMDG-Code:Internationale Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code)
  • IATA DGR:Gefahrgutvorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA-DGR)

16 Weitere Informationen

16.1 Referenzen

  • NIOSH-Taschenleitfaden zu chemischen Gefahren
  • NOAA-CAMEO-Chemikaliensammlung
  • PubChem Compound Database (CID 6225)
  • ASHRAE Handbook – Kälteanlagen und Anwendungen
  • ASHRAE-Norm 34 - Bezeichnung und Sicherheitsklassifizierung von Kältemitteln
  • GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte in Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien)
  • GB 30000-Reihe (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
  • GHS der Vereinten Nationen (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien), 8. überarbeitete Ausgabe
  • OSHA-Standard zur Gefahrenkommunikation (29 CFR 1910.1200)

16.2 Abkürzungen

AbkürzungVollständige Bezeichnung
SDS / MSDSSicherheitsdatenblatt / Material-Sicherheitsdatenblatt
GHSGlobal harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
CASChemical Abstracts Service (Registrierungsnummer)
UNUnited Nations (Gefahrgutnummer)
ODPOzonabbaupotenzial
GWPTreibhauspotenzial
LC50Letale Konzentration, 50 %
LD50Letale Dosis, 50 %
TLV-TWAThreshold Limit Value – zeitgewichteter Mittelwert
PELZulässiger Expositionsgrenzwert
SCBADruckluft-Atemschutzgerät
PBTPersistent, bioakkumulativ und toxisch
HFCHydrofluorcarbon
STOTSpezifische Zielorgan-Toxizität
A2LASHRAE-Sicherheitsklassifizierung: geringere Toxizität, geringere Entflammbarkeit
UEG / OEGUntere Explosionsgrenze / Obere Explosionsgrenze
IARCInternationale Agentur für Krebsforschung
ACGIHAmerikanische Konferenz der staatlich-industriellen Hygieniker

16.3 Haftungsausschluss

Dieses Sicherheitsdatenblatt (SDS) wurde gemäß dem UN-GHS-Standard und geltenden behördlichen Anforderungen erstellt. Die hierin enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen chemischen Datenbanken, Fachliteratur und nationalen Normen und gelten zum Ausstellungsdatum als korrekt und vollständig. Es wird jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen übernommen. Anwender sollten die Anwendbarkeit der Informationen für ihre spezifischen Nutzungsbedingungen prüfen und sich für Compliance-Zwecke auf das offizielle SDS des Herstellers/Lieferanten beziehen. Die Informationen in diesem Dokument können aktualisiert werden, sobald neue Forschungsergebnisse und regulatorische Änderungen vorliegen; eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Version wird empfohlen.


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