1 Identifizierung
1.1 Produktidentifizierung
| Chemische Bezeichnung | Kältemittelgemisch R407C (zeotropes Gemisch) |
|---|---|
| Handelsnamen / Synonyme | R407C, HFC-407C, SUVA 407C, Genetron 407C, Forane 407C, Freon 407C |
| CAS-Nummer | Keine (Gemisch); CAS-Nummern der Komponenten sind in Abschnitt 3 aufgeführt |
| UN-Nummer | 3162 (verflüssigtes Gas, nicht brennbar, nicht giftig, Gemisch) |
| Gefahrgutkennzeichen | Klasse 2.2 Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas |
| Gemischzusammensetzung | R32 (Difluormethan) / R125 (Pentafluorethan) / R134a (1,1,1,2-Tetrafluorethan) = 23/25/52 (Massen-%) |
| Mittlere Molmasse | 86.2 g/mol |
| Empfohlene Verwendung | Kältemittel für Klimaanlagen in Gewerbe- und Wohngebäuden sowie für Mitteltemperatur-Kälteanlagen; Ersatzkältemittel für R22 |
1.2 Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts
| Name des Lieferanten | Hangzhou Wula Chemical Co., Ltd. |
|---|---|
| Anschrift | Nr. 7 Longtan Road, Bezirk Yuhang, Hangzhou, Provinz Zhejiang, China |
| Postleitzahl | 311100 |
| Telefon | +86-571-87024025 |
| Telefax | +86-571-87024025 |
| safety@wulachem.cn |
1.3 Notrufnummer
Nationale Chemie-Notrufzentrale (China): +86-532-83889090 (24 Stunden)
Lieferanten-Notfallkontakt: +86-571-87024025
2 Identifizierung der Gefahren
2.1 GHS-Einstufung
- Komprimiertes Gas (Physikalische Gefahr) — Verflüssigtes Gas
- Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (Gesundheitsgefahr, narkotischer Effekt) — Kategorie 3
Hinweis: Erfrierungen durch Kontakt mit der Flüssigkeit sind eine physikalische Kälteverletzung. Das GHS sieht keine eigene Kategorie „Erfrierung“ vor. Dieses Gemisch ist nicht brennbar; die ASHRAE-Sicherheitsklassifizierung ist A1.
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H280Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
- H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise:
- P102Vor der Handhabung alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
- P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P280Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P304+P340BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- P312Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
- P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P410+P403Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P405Unter Verschluss aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
- Der Dampf ist schwerer als Luft und kann sich über große Entfernungen am Boden ausbreiten, wodurch in tiefliegenden Bereichen eine sauerstoffarme Umgebung entsteht.
- Nicht brennbar, zersetzt sich jedoch bei hohen Temperaturen (>250 °C) unter Bildung giftiger und korrosiver Gase (Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.).
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Zeotropes (nicht azeotropes) Gemisch mit einem Temperaturglide von etwa 7 °C beim Phasenwechsel. Die Befüllung muss in flüssiger Phase erfolgen, um die korrekten Komponentenverhältnisse zu gewährleisten.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoff/Gemisch
Dieses Produkt ist ein Gemisch (zeotropes Gemisch) aus drei Fluorkohlenwasserstoffen (HFC) in einem bestimmten Massenverhältnis.
3.2 Zusammensetzungsangaben
| Bezeichnung des Bestandteils | CAS-Nr. | Summenformel | Konzentration (Massenanteil) |
|---|---|---|---|
| Difluormethan (R32) | 75-10-5 | CH2F2 | 23% |
| Pentafluorethan (R125) | 354-33-6 | C2HF5 | 25% |
| 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R134a) | 811-97-2 | C2H2F4 | 52% |
3.3 Verunreinigungsangaben
| Verunreinigung | Spezifikationsgrenzwert |
|---|---|
| Säuregehalt (als HCl) | ≤1 ppm |
| Feuchte | ≤10 ppm |
| Verdampfungsrückstand | ≤100 ppm |
| Nicht kondensierbares Gas (25 °C, Vol.-%) | ≤1.5% |
| Chlorid | Bestanden |
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Rat: Betroffene Person sofort aus dem kontaminierten Bereich entfernen. Warm und ruhig halten. Dieses SDS dem behandelnden Arzt vorlegen.
Einatmen:
- Betroffene Person sofort an die frische Luft bringen. Atemwege freihalten.
- Sauerstoff verabreichen, wenn die Atmung erschwert ist.
- Bei fehlender Atmung künstliche Beatmung durchführen (vorzugsweise mit Beutel-Masken-Beatmung oder Pocket-Maske; Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden).
- Bei fehlendem Puls sofort mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR) beginnen.
- Betroffene Person warm und ruhig halten. Zustand genau überwachen.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hautkontakt (Erfrierung):
- Betroffenen Bereich sofort mit großen Mengen lauwarmen Wassers (37–40 °C) spülen, um das Wiederaufwärmen zu fördern.
- Kein heißes Wasser (>40 °C) oder direkte Hitze (z. B. Elektroheizgeräte) verwenden.
- Erfrorenen Bereich nicht reiben oder massieren; dies kann Gewebeschäden verschlimmern.
- Eingefrorene Kleidung vorsichtig entfernen. Wenn Kleidung an der Haut festklebt, nicht daran ziehen; ringsherum abschneiden.
- Mit sterilem Verband abdecken.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Augenkontakt:
- Augenlider sofort offen halten und mindestens 15 Minuten gründlich mit reichlich Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung spülen.
- Durch Anheben des Ober- und Unterlids eine vollständige Spülung aller Augenfächen sicherstellen.
- Kontaktlinsen entfernen, sofern vorhanden und leicht entfernbar.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen, vorzugsweise von einem Augenarzt.
Verschlucken:
Nicht anwendbar. Dieser Stoff ist bei Umgebungstemperatur ein Gas; eine Exposition durch Verschlucken ist nicht zu erwarten.
4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen
- Akute Inhalation: Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Ataxie, Bewusstseinsverlust, Herzrhythmusstörungen.
- Hautkontakt (flüssig): Erfrierung (blasse, harte Haut, Schmerzen, Blasenbildung).
- Augenkontakt (flüssig): schwere Erfrierung, Hornhautschaden, Sehbeeinträchtigung.
4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Versorgung und Spezialbehandlung
- Symptomatische und unterstützende Therapie. Atemwege freihalten; bei Bedarf Sauerstoff verabreichen.
- Herzfunktion überwachen; Exposition mit hoher Konzentration kann Arrhythmien verursachen.
- Katecholamin-haltige Arzneimittel (z. B. Epinephrin/Adrenalin) vermeiden — diese können die Empfindlichkeit des Myokards gegenüber Fluorkohlenwasserstoffen erhöhen und Kammerflimmern auslösen.
- Erfrierungen nach Standardprotokollen behandeln: Wiederaufwärmen mit lauwarmem Wasser (37–40 °C). Keine trockene Hitze oder Massage anwenden.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Dieser Stoff ist nicht entzündbar. Löschmittel verwenden, die für den umgebenden Brand geeignet sind. Kohlenstoffdioxid, Trockenlöschmittel, Wasservernebelung und Schaum sind zulässig.
Ungeeignete Löschmittel: Keine spezifischen Gegenanzeigen.
5.2 Besondere Gefahren durch den Stoff oder das Gemisch
- Nicht entzündbar. Kein Flammpunkt. Keine Explosionsgrenzen.
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>250 °C) erzeugt giftige und korrosive Gase: Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Kann unter bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
5.3 Gefährliche Verbrennungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen.
5.4 Hinweise für Feuerwehrleute
- Feuerwehrleute müssen einen Druckluft-Atemschutz (SCBA) mit positivem Druck und vollständige feuerfeste Schutzkleidung tragen.
- Behälter nach Möglichkeit aus dem Brandbereich an einen sicheren Ort bringen.
- Behälter aus sicherer Entfernung mit Wasserstrahl kühlen, bis das Feuer gelöscht ist.
- Sofort evakuieren, wenn Behälter Verfärbungen zeigen oder Sicherheitsventile zu entlüften beginnen.
- Bereich absperren; Unbefugte fernhalten.
- Direkten Wasserstrahl auf ausströmendes verflüssigtes Gas vermeiden, da dies Verdunstung und Ausbreitung beschleunigt.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallverfahren
- Personal sofort aus dem Leckbereich an windzugewandte Orte evakuieren. Absperrung errichten und Zugang beschränken.
- Notfallhelfer sollten SCBA, normale Arbeitskleidung, kryogene Handschuhe und Augenschutz tragen.
- Aus windzugewandter Richtung herangehen.
- Leck stoppen, sofern dies sicher möglich ist.
- Nicht mit verschüttetem Material in Berührung kommen oder darüber laufen.
- Notfallkontaktpersonal für externe Unterstützung bereithalten.
6.2 Umweltvorsichtsmaßnahmen
- Verhindern, dass Gas in Abwasserkanäle, Kellerräume oder enge Räume gelangt.
- Bereich belüften, um die Ausbreitung zu beschleunigen.
- Freisetzungen zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen minimieren; nach Möglichkeit zurückgewinnen.
- Freisetzung in die Atmosphäre, Gewässer oder den Boden vermeiden.
6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung
- Kleines Leck: Belüftung erhöhen, um die Gasausbreitung zu beschleunigen. Sauerstoffgehalt überwachen, um Erstickung zu verhindern.
- Großes Leck:
- Quellventil schließen, sofern dies sicher möglich ist.
- Mit speziellen Gas-Rückgewinnungsanlagen zurückgewinnen.
- Falls eine Rückgewinnung nicht möglich ist, Nebel/Wasservernebelung verwenden, um das Gas zu verdünnen und zu lösen (Wasserverunreinigung vermeiden).
- Falls das Zylinderventil nicht geschlossen werden kann, Zylinder in alkalische Wasserlösung eintauchen, um ihn zu absorbieren.
- Zylinderleck: Zylinder an einen gut belüfteten sicheren Ort bringen und langsam ablassen. Falls das Ventil nicht geschlossen werden kann, Lieferanten für fachgerechte Handhabung kontaktieren.
6.4 Referenz
Siehe Abschnitt 8 (Expositionskontrollen/Personalschutz) und Abschnitt 13 (Entsorgungshinweise).
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
- In geschlossenen Systemen mit ausreichender natürlicher Belüftung oder örtlicher Absaugung handhaben.
- Personal muss speziell geschult sein und Arbeitsvorschriften strikt befolgen. Nur zertifiziertes Personal.
- Gasleckage in die Arbeitsplatzatmosphäre verhindern.
- Kontakt mit reaktiven Metallen und starken Oxidationsmitteln vermeiden.
- Zylinder vorsichtig handhaben; nicht fallen lassen, rutschen, rollen oder stoßen. Geeignete Hebevorrichtungen verwenden.
- Bereich mit Notfallausrüstung für Lecks ausstatten.
- In Arbeitsbereichen nicht rauchen, essen oder trinken.
- Bei der Handhabung von Flüssigkeit isolierende Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen, um Erfrierungen zu verhindern.
- Explosionsgeschützte Belüftungssysteme und -ausrüstung verwenden.
- Zylinder, Ventile und Rohrleitungen regelmäßig auf Lecks prüfen.
- Hinweis zur Befüllung: R407C ist ein zeotropes Gemisch und muss zur Entnahme und Befüllung in flüssiger Phase gehandhabt werden, um die korrekten Komponentenverhältnisse zu erhalten. NICHT in der Gasphase befüllen, da dies zu einer Fraktionierung der Zusammensetzung führt (das flüchtigere R32 entweicht bevorzugt).
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten
- In einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Lager für nicht entzündbare Gase lagern.
- Lagertemperatur sollte 45 °C nicht überschreiten. Von Feuer, Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
- Getrennt von Oxidationsmitteln und reaktiven Metallen lagern. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen lagern.
- Lagerbereich sollte mit Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Zylinder müssen aufrecht mit Ventilkappen und Sicherungsringen stehend und gegen Umfallen gesichert gelagert werden.
- Explosionsgeschützte Beleuchtung und Belüftungssysteme verwenden.
- Verwendung von Ausrüstung und Werkzeugen, die Funken erzeugen können, verbieten.
- Klare Sicherheitswarnzeichen in Lagerbereichen anbringen.
- Zwei-Personen-Annahme/-Ausgabe und Zwei-Personen-Aufbewahrungssystem einführen.
7.3 Spezifische Endverwendungen
Nur für die industrielle Verwendung. Wird in erster Linie als Kältemittel in Klimaanlagen und Mitteltemperatur-Kälteanlagen eingesetzt. Das Personal muss fachkundig geschult sein. Nicht für direkten Lebensmittelkontakt, medizinische Inhalation oder andere nicht zugelassene Anwendungen verwenden.
8 Expositionskontrollen/Personalschutz
8.1 Kontrollparameter
| China OEL (Arbeitsplatzgrenzwert) | Kein gesetzlicher Grenzwert festgelegt. Empfohlener Richtwert: ACGIH TLV (basierend auf der R134a-Komponente): 1000 ppm (TWA, 8 Std.) |
|---|---|
| ACGIH TLV-TWA (USA) | 1000 ppm (R134a-Komponente, ca. 4170 mg/m³), zeitgewichteter 8-Stunden-Mittelwert |
| OSHA PEL-TWA (USA) | 1000 ppm, 8-stündiger zeitgewichteter Mittelwert |
| Biologischer Grenzwert | Nicht festgelegt |
Hinweis: Gemäß GBZ 2.1-2019 ist dieses Gemisch derzeit nicht in der chinesischen OEL-Liste aufgeführt. Es wird empfohlen, internationale Normen und komponentenspezifische Grenzwerte als Referenz heranzuziehen.
8.2 Expositionsüberwachungsmethoden
Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) oder Massenspektrometrie (GC-MS); die einzelnen Komponenten R32, R125 und R134a können getrennt quantifiziert werden.
8.3 Geeignete technische Schutzmaßnahmen
- Geschlossenes Prozessdesign mit Allgemeinbelüftung oder örtlicher Absaugung.
- Sicherheitsdusche und Augenspülstation bereitstellen.
- In Bereichen, in denen größere Leckagen auftreten können, Gasdetektionsalarme (Sensorkombination für Sauerstoffmangel/brennbare Gase) installieren.
- Explosionsgeschützte Elektroausrüstung verwenden.
8.4 Individuelle Schutzmaßnahmen
Atemschutz:
- Normale Bedingungen (unter dem Expositionsgrenzwert): keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Erhöhte Konzentrationen: Halbmasken-Atemschutzgerät mit Filterkartusche für organische Dämpfe/saure Gase wird empfohlen.
- Hohe Konzentration oder Notfallrettung/Evakuierung: Druckluft-Atemschutzgerät (SCBA) mit positivem Druck muss getragen werden.
Augen-/Gesichtsschutz:
- Allgemeine Handhabung: keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Bei Handhabung von Flüssigkeit oder möglichem Flüssigkeitskontakt: Chemikalienschutzbrille oder Gesichtsschutz muss getragen werden, um Erfrierungen zu verhindern.
Hautschutz:
- Handschutz: normale Arbeitshandschuhe für normale Handhabung; kryogen isolierte Handschuhe (z. B. Trockeneishandschuhe, Leder-Kältehandschuhe) für Flüssigkeitskontakt.
- Körperschutz: normale Arbeitskleidung; kältebeständige Kleidung für Flüssigkeitskontakt.
- Sonstiges: in Arbeitsbereichen nicht rauchen; hochkonzentrierte Inhalation vermeiden; Buddy-System anwenden beim Betreten von Tanks, abgeschlossenen Räumen oder anderen hochkonzentrierten Bereichen.
8.5 Hygienemaßnahmen
- Kontaminierte Kleidung entfernen und Haut nach der Arbeit gründlich waschen.
- Gute persönliche Hygiene aufrechterhalten.
- Sicherstellen, dass Augenspülung und Notdusche am Arbeitsplatz verfügbar sind.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
| Aussehen und Geruch | Farbloses Gas mit schwach ätherischem Geruch; bei Umgebungstemperatur und -druck gasförmig; unter Druck farblose transparente Flüssigkeit |
|---|---|
| Geruchsschwelle | Nicht verfügbar (schwach etherartiger Geruch) |
| pH | Nicht anwendbar (Gas) |
| Schmelzpunkt / Gefrierpunkt | Kein einheitlicher Wert (Gemisch; Komponenten: R32 -136 °C, R125 -103 °C, R134a -103.3 °C) |
| Siedepunkt / Siedebereich (101.3 kPa) | Blasenpunkt -43.8 °C, Taupunkt -36.7 °C (Temperaturglide ca. 7 °C; zeotropes Gemisch) |
| Flammpunkt | Keiner (nicht entzündbares Gas) |
| Verdunstungsrate | Nicht verfügbar |
| Entzündbarkeit (Gas) | Nicht entzündbar |
| Explosionsgrenzen (oben/unten) | Nicht anwendbar (nicht entzündbares Gas) |
| Dampfdruck (25 °C) | ~1230 kPa |
| Dampfdichte (Luft = 1) | ~3.0 (schwerer als Luft) |
| Relative Dichte (flüssig, 25 °C) | 1.145 g/cm³ |
| Löslichkeit | Wenig löslich in Wasser; löslich in Ethanol, Ether und anderen organischen Lösungsmitteln |
| Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (log P) | Kein einheitlicher Wert (Gemisch; Komponenten ca. 0.7–1.5) |
| Selbstentzündungstemperatur | Nicht anwendbar (nicht entzündbar) |
| Zersetzungstemperatur | >250 °C Beginn der thermischen Zersetzung |
| Temperaturglide (Blasenpunkt - Taupunkt, 101.3 kPa) | ~7 °C |
9.2 Thermodynamische Eigenschaften
| Kritische Temperatur | 86.7 °C (ungefähre kritische Temperatur des Gemischs) |
|---|---|
| Kritischer Druck | ~4600 kPa (4.6 MPa) |
| Verdampfungswärme (am Siedepunkt) | ~232 kJ/kg |
| Flüssige spezifische Wärmekapazität (25 °C) | ~1.54 kJ/(kg·°C) |
9.3 Weitere Sicherheitsdaten
| ASHRAE-Sicherheitsgruppe | A1 (geringe Toxizität, nicht entzündbar) |
|---|---|
| Ozonabbaupotenzial (ODP) | 0 (baut die Ozonschicht nicht ab; siehe Abschnitt 12.6) |
| Treibhauspotenzial (GWP, 100 Jahre) | ~1774 (Treibhausgas; siehe Abschnitt 12.6) |
| Gemischtyp | Zeotropes Gemisch (Temperaturglide ca. 7 °C) |
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Chemisch stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen; nicht leicht reaktiv.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen. Das zeotrope Gemisch weist im Gleichgewicht unterschiedliche Gas-/Flüssigphasenzusammensetzungen auf, ist jedoch chemisch stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>250 °C) erzeugt giftigen Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid und Carbonylfluorid.
- Kann unter hoher Temperatur oder bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
- Kann mit starken Oxidationsmitteln Redoxreaktionen eingehen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Hohe Temperatur, offene Flamme, direkte Wärmequellen, Zylinderüberdruck
10.5 Unverträgliche Materialien
Reaktive Metalle (Natrium, Kalium, Calcium, Aluminiumpulver, Magnesiumpulver usw.), starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen
10.7 Gefährliche Polymerisation
Findet nicht statt.
11 Toxikologische Informationen
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
| Ratten-Inhalation LC50 (4 Std.) | >500,000 ppm (Gemisch; extrapoliert aus Daten der Hauptkomponente R134a) |
|---|---|
| Akute Toxizität der Komponenten | R32 LC50>1,000,000 ppm; R125 LC50>800,000 ppm; R134a LC50>500,000 ppm |
| Kaninchen dermal LD50 | Nicht verfügbar (gasförmiger Stoff) |
11.2 Hautreizung/-ätzung
Flüssigkeitskontakt kann Erfrierungen (physikalische Verletzung) verursachen, ist aber nicht chemisch ätzend. GHS-Einstufung: keine Einstufung als Hautätzung/-reizung (nur physikalische Erfrierung).
11.3 Augenreizung/-ätzung
Kontakt mit der Flüssigkeit kann schwere Erfrierungen und Hornhautschäden verursachen. Beruht auf der physikalischen Kälteverletzung; keine gesonderte Einstufung als augenreizend.
11.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Für keine Komponente wurde eine Sensibilisierung berichtet. Vorliegende Tierversuchsdaten und humanepidemiologische Daten zeigen keine sensibilisierende Wirkung.
11.5 Keimzellmutagenität
In-vitro- und In-vivo-Tests für alle Komponenten (Ames-Test, Chromosomenaberrationstest, Maus-Mikronukleustest usw.) zeigen keine mutagene Wirkung.
11.6 Krebserzeugendheit
Keine ausreichenden Belege für Kanzerogenität. Bewertung der Kanzerogenität der Komponenten:
- IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung): Keine der Komponenten ist aufgeführt
- ACGIH (Amerikanische Konferenz der staatlich-industriellen Hygieniker): R32, R125 und R134a sind alle Kategorie A4 (nicht als krebserzeugend für den Menschen einstufbar)
11.7 Reproduktionstoxizität
Tierstudien zeigen für die Komponenten bei hohen Konzentrationen keine signifikante Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität (R125 zeigt Entwicklungstoxizitätstendenzen nur bei sehr hohen Konzentrationen, weit oberhalb realistischer Expositionswerte). Es liegen keine Daten zur Reproduktionstoxizität beim Menschen vor.
11.8 STOT-Einmalexposition
- Narkotischer Effekt (Kategorie 3): Inhalation hoher Konzentrationen kann eine Depression des zentralen Nervensystems verursachen, die sich als Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinsstörung äußert.
- Herzwirkungen: Exposition mit hoher Konzentration kann Herzrhythmusstörungen verursachen, insbesondere unter Stress oder körperlicher Belastung (Katecholamin-Sensibilisierung).
11.9 STOT-Wiederholungsexposition
Wiederholte Exposition mit niedriger Konzentration zeigt keine signifikante Zielorgantoxizität. Langzeitige Inhalationsstudien an Tieren (hohe Konzentrationen) haben keinen klaren Organschaden gezeigt.
11.10 Aspirationsgefahr
In gasförmiger Form wird keine Aspirationspneumonie erwartet. Hohe Inhalationskonzentrationen können jedoch eine Depression des ZNS und kardiale Sensibilisierung verursachen.
12 Ökologische Informationen
12.1 Ökotoxizität
| Akute Fischtoxizität (LC50, 96 Std.) | >100 mg/L (geringe Toxizität für Fische; basierend auf Daten der R134a-Komponente) |
|---|---|
| Akute Daphnien-Toxizität (EC50, 48 Std.) | >100 mg/L |
| Algenwachstumshemmung (EC50, 72 Std.) | >100 mg/L |
| Bakterielle Toxizität | Nicht verfügbar |
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
- Atmosphärischer Abbau: Die Komponenten werden hauptsächlich durch Reaktion mit Hydroxylradikalen abgebaut. Atmosphärische Lebensdauer: R32 ~5.2 Jahre, R125 ~29 Jahre, R134a ~14 Jahre; die gewichtete Lebensdauer des Gemischs ist relativ lang.
- Biologische Abbaubarkeit: Schwer biologisch abbaubar (nicht leicht durch Mikroorganismen abgebaut).
- Hydrolyse: Bei Umgebungstemperatur nicht leicht hydrolysiert.
- Photodegradation: Kann in der Atmosphäre photochemisch abgebaut werden.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Alle Komponenten haben niedrige log-P-Werte (0.7–1.5). Geringes Bioakkumulationspotenzial (unter dem Biokonzentrations-Schwellenwert von log P = 4.5).
12.4 Mobilität im Boden
In gasförmiger Form hoch flüchtig. Geringe Wasserlöslichkeit. Hohe Mobilität. Verdunstet bei Freisetzung in den Boden leicht in die Atmosphäre.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
Erfüllt nicht die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) / vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ).
12.6 Weitere nachteilige Wirkungen
- Ozonabbaupotenzial (ODP): 0 (baut die Ozonschicht nicht ab; HFC-Klasse, kein ODS-Stoff)
- Treibhauspotenzial (GWP, 100-Jahres-Zeithorizont): ~1774 (bezogen auf CO₂ = 1, massengewichtet)
- Große Freisetzungen tragen zur globalen Erwärmung bei; Emissionen sollten vorrangig durch Rückgewinnung und Wiederverwendung kontrolliert werden.
- Keine durch das Montreal-Protokoll kontrollierte Substanz, jedoch ein im Kyoto-Protokoll und im Übereinkommen von Paris aufgeführte Treibhausgas. Nach der Kigali-Änderung zum Montreal-Protokoll werden HFC-Stoffe schrittweise reduziert.
13 Entsorgungshinweise
13.1 Abfallbehandlungsmethoden
Produkt/Rückstände:
- Nicht direkt in die Atmosphäre freisetzen (Treibhausgas mit hohem GWP).
- Rückgewinnung und Recycling (Reinigung und Wiederverwendung) ist der bevorzugte Ansatz. Nach der Rückgewinnung müssen die Zusammensetzungsverhältnisse von R407C erneut überprüft werden.
- Falls eine Rückgewinnung nicht durchführbar ist, über eine zugelassene Behandlungsanlage für Gefahrstoffabfall entsorgen.
- Hochtemperaturverbrennung mit alkalischer Gaswäsche zur Fluoridentfernung ist eine akzeptable Methode.
- Nicht in Abwasserkanäle, Gewässer oder Boden einleiten.
Kontaminierte Verpackung:
- Leere Zylinder müssen an den Lieferanten oder eine qualifizierte Einrichtung zur Entsorgung zurückgegeben werden. Leere Zylinder nicht wegwerfen oder zerschneiden.
- Leere Zylinder mit Restdruck werden als Gefahrstoffabfall behandelt.
13.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung
- Vor der Entsorgung nationale und örtliche Vorschriften beachten (z. B. Gesetz zur Verhütung und Kontrolle der Abfallverschmutzung, Standards zur Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Lagerung von Gefahrstoffabfällen usw.).
- Personal sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
- Gute Belüftung sicherstellen, um Erstickung zu verhindern.
- Die Entsorgung muss durch eine qualifizierte und zugelassene Einrichtung erfolgen.
- Entsorgungsaufzeichnungen sollten geführt werden.
14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
3162 (verflüssigtes Gas, nicht brennbar, nicht giftig, Gemisch)
14.2 UN-Versandbezeichnung
VERFLÜSSIGTES GAS, N.A.G. (enthält R32/R125/R134a-Gemisch)
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
Klasse 2.2 Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar (Gase der Klasse 2 werden keine Verpackungsgruppe zugewiesen)
14.5 Verpackungskennzeichen / Gefahrzettel
- Hauptgefahrzettel: Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas (grün, Klasse 2.2)
- Nebengefahrzettel: Keiner
14.6 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Verpackung
- Nahtlose Stahlzylinder. Zylinder müssen geltenden nationalen Normen entsprechen (z. B. GB 5099).
- Gängige Gebindegrößen: 13.6 kg, 100 kg, 400 kg, 800 kg Flaschen, Tonnenflaschen und ISO-Tankcontainer.
- Gewinderichtung des Zylinderventilausgangs: Rechtsgewinde für nicht entzündbare, nicht giftige Gase.
14.7 Besondere Anforderungen für verschiedene Transportarten
Straßentransport (GB/T 12268 / ADR):
- Fahrzeuge müssen eine Gefahrgutbeförderungslizenz haben.
- Zylinder müssen mit Ventilkappen und Sicherungsringen versehen sein.
- Zylinder werden im Allgemeinen flach mit in dieselbe Richtung zeigenden Ventilen gelegt; nicht kreuzweise stapeln. Die Höhe darf das Fahrzeugschutzgitter nicht überschreiten.
- Transport in den frühen Morgen- oder Abendstunden im Sommer, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
- Festgelegten Routen folgen; nicht in Wohn- oder dicht besiedelten Gebieten halten.
Schienentransport (RID):
- Rangierkuppenbetrieb verboten (keine Freiauflauf-Einstufung).
- Transport in gedeckten Wagen; Zylinder aufrecht oder flach gelegt und gesichert.
Seetransport (IMDG-Code):
- UN 3162, Klasse 2.2
- Meeresschadstoff: Nein
- Stauklasse: A (an Deck oder unter Deck)
Lufttransport (ICAO/IATA DGR):
- UN 3162, Klasse 2.2
- Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas
- Zulässig in Passagier- und Frachtluftfahrzeugen (vorbehaltlich Mengenbeschränkungen)
14.8 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Nutzer
- Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln, reaktiven Metallen oder Lebensmitteln/Futtermitteln transportieren.
- Fahrzeuge müssen mit geeigneter Feuerlöschausrüstung und Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Transportpersonal muss speziell geschult und zertifiziert sein.
- Während des Transports vor Sonneneinstrahlung, Regen und hoher Temperatur schützen.
- Bei Unterbrechungen unterwegs von Feuer, Wärmequellen und Hochtemperaturbereichen fernhalten.
- Abgasrohre von Fahrzeugen, die dieses Produkt befördern, müssen mit Funkenfängern ausgestattet sein.
- Beim Be- und Entladen vorsichtig vorgehen, um Beschädigung von Zylindern und Armaturen zu verhindern.
15 Angaben zu Rechtsvorschriften
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch spezifisch sind
Chinesische Vorschriften:
- Verordnung über das Sicherheitsmanagement gefährlicher Chemikalien (Staatsratsdekret Nr. 591)
- Katalog der gefährlichen Chemikalien (Ausgabe 2015): Komponenten wie R32 und R134a sind aufgeführt
- GB 30000-Reihe (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
- GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte in Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien)
- Verordnung über die sichere Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz (Arbeitsministerium, 1996)
- GBZ 2.1-2019 (Berufsbedingte Expositionsgrenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz — Teil 1: Chemische Stoffe)
- TSG 23-2021 (Sicherheitstechnische Vorschrift für Gasflaschen)
- Vorschriften über den Straßentransport gefährlicher Güter
- Gesetz der Volksrepublik China über Arbeitssicherheit
- Gesetz der Volksrepublik China zur Verhütung und Bekämpfung der Luftverschmutzung (einschließlich der Kontrolle von Treibhausgasen)
- Gesetz der Volksrepublik China zur Verhütung und Bekämpfung der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle
- Verordnung über ozonabbauende Substanzen: keine kontrollierte Substanz (ODP = 0)
Internationale Vorschriften:
- UN GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): 8. überarbeitete Ausgabe
- Montreal-Protokoll: Kein kontrollierter ozonabbauender Stoff (ODP = 0)
- Kigali-Änderung zum Montreal-Protokoll: HFC-Stoffe zur schrittweisen Reduzierung aufgeführt; R407C wird als Gemisch mit hohem GWP schrittweise durch Alternativen mit niedrigerem GWP ersetzt
- Kyoto-Protokoll / Pariser Abkommen: Als Treibhausgas aufgeführt (HFC-Klasse)
- EU REACH-Verordnung (EG 1907/2006): Alle Komponenten sind registrierte Stoffe
- EU CLP-Verordnung (EG 1272/2008): Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
- EU-F-Gas-Verordnung (EG 517/2014): Kontrollen fluorierter Treibhausgase, einschließlich Quotenmanagement
- US EPA SNAP-Programm: Für verschiedene Kälteanwendungen zugelassen (einige Verwendungszwecke eingeschränkt)
- US OSHA HCS 2012: Gefahrenkommunikations-Standard
- US DOT 49 CFR: Vorschriften für den Gefahrguttransport
- ADR/RID: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/Schiene
- IMDG-Code:Internationale Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code)
- IATA DGR:Gefahrgutvorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA-DGR)
16 Weitere Informationen
16.1 Referenzen
- NIOSH-Taschenleitfaden zu chemischen Gefahren
- NOAA-CAMEO-Chemikaliensammlung
- PubChem-Verbindungsdatenbank (R32 CID 6225, R125 CID 9635, R134a CID 9661)
- ASHRAE Handbook – Kälteanlagen und Anwendungen
- ASHRAE-Norm 34 - Bezeichnung und Sicherheitsklassifizierung von Kältemitteln
- GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte in Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien)
- GB 30000-Reihe (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
- GHS der Vereinten Nationen (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien), 8. überarbeitete Ausgabe
- OSHA-Standard zur Gefahrenkommunikation (29 CFR 1910.1200)
16.2 Abkürzungen
| Abkürzung | Vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| SDS / MSDS | Sicherheitsdatenblatt / Material-Sicherheitsdatenblatt |
| GHS | Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien |
| CAS | Chemical Abstracts Service (Registrierungsnummer) |
| UN | United Nations (Gefahrgutnummer) |
| ODP | Ozonabbaupotenzial |
| GWP | Treibhauspotenzial |
| LC50 | Letale Konzentration, 50 % |
| LD50 | Letale Dosis, 50 % |
| TLV-TWA | Threshold Limit Value – zeitgewichteter Mittelwert |
| PEL | Zulässiger Expositionsgrenzwert |
| SCBA | Druckluft-Atemschutzgerät |
| PBT | Persistent, bioakkumulativ und toxisch |
| HFC | Hydrofluorcarbon |
| STOT | Spezifische Zielorgan-Toxizität |
| NOAEL | Höchste Dosis ohne beobachtete schädliche Wirkung |
| IARC | Internationale Agentur für Krebsforschung |
| ACGIH | Amerikanische Konferenz der staatlich-industriellen Hygieniker |
16.3 Haftungsausschluss
Dieses Sicherheitsdatenblatt (SDS) wurde gemäß dem UN-GHS-Standard und geltenden behördlichen Anforderungen erstellt. Die hierin enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen chemischen Datenbanken, Fachliteratur und nationalen Normen und gelten zum Ausstellungsdatum als korrekt und vollständig. Es wird jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen übernommen. Anwender sollten die Anwendbarkeit der Informationen für ihre spezifischen Nutzungsbedingungen prüfen und sich für Compliance-Zwecke auf das offizielle SDS des Herstellers/Lieferanten beziehen. Die Informationen in diesem Dokument können aktualisiert werden, sobald neue Forschungsergebnisse und regulatorische Änderungen vorliegen; eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Version wird empfohlen.