1 Identifizierung
1.1 Produktidentifizierung
| Chemische Bezeichnung | Kältemittel R513A (HFO/HFC-Gemisch) |
|---|---|
| Handelsnamen / Synonyme | R513A, R-513A, Opteon XP5 (Marke von Chemours), HFO/HFC-Gemisch |
| CAS-Nummer | Keine einheitliche CAS-Nummer (Gemisch; siehe Informationen zur Zusammensetzung) |
| UN-Nummer | 3161 (verflüssigtes entzündbares Gas) |
| Gefahrgutkennzeichen | Klasse 2.1 Entzündbares Gas |
| Zusammensetzung | R1234yf (56 Gew.-%) + R134a (44 Gew.-%) |
| Molekulargewicht | 108.6 g/mol (gewichteter Mittelwert des Gemischs) |
| Empfohlene Verwendung | Direkter Ersatz für R134a, gewerbliche Kälte, Kfz-Klimaanlagen, Kaltwassersätze, Verkaufsautomaten usw. |
1.2 Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts
| Name des Lieferanten | Hangzhou Wula Chemical Co., Ltd. |
|---|---|
| Anschrift | Nr. 7 Longtan Road, Bezirk Yuhang, Hangzhou, Provinz Zhejiang, China |
| Postleitzahl | 311100 |
| Telefon | +86-571-87024025 |
| Telefax | +86-571-87024025 |
| safety@wulachem.cn |
1.3 Notrufnummer
Nationale Chemie-Notrufzentrale (China): +86-532-83889090 (24 Stunden)
Lieferanten-Notfallkontakt: +86-571-87024025
2 Identifizierung der Gefahren
2.1 GHS-Einstufung
- Entzündbares Gas (physikalische Gefahr) — Kategorie 2
- Komprimiertes Gas (Physikalische Gefahr) — Verflüssigtes Gas
- Schwere Augenschädigung / Augenreizung (Gesundheitsgefahr) — Kategorie 2B
- Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (Gesundheitsgefahr, narkotischer Effekt) — Kategorie 3
Hinweis: R513A wird der ASHRAE-Sicherheitsgruppe A2L (geringere Toxizität, geringere Entflammbarkeit) zugeordnet. Die Entflammbarkeit stammt von der Komponente R1234yf (56 %). Es ist nur unter bestimmten Konzentrationsbedingungen (~8.7 %-12.0 % Volumenanteil in Luft) und mit einer starken Zündquelle entflammbar. Die Brenngeschwindigkeit ist äußerst gering (<10 cm/s), wodurch es sich weitaus schwerer entzünden lässt als herkömmliche entzündbare Gase. Erfrierungen durch Kontakt mit der Flüssigkeit sind eine physikalische Kälteverletzung.
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H221Entzündbares Gas.
- H280Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
- H316Verursacht leichte Hautreizungen.
- H320Verursacht Augenreizung.
- H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Hinweis: H316/H320 sind Standard-Codes für GHS-Gefahrenhinweise. Der Haut-/Augenverletzungsmechanismus ist eine physikalische Kälteerfrierung; die Codes werden zur Darstellung ähnlicher Gefahrenwirkungen verwendet. Die Entflammbarkeit stammt von der Komponente R1234yf (56 %); die Komponente R134a (44 %) ist selbst nicht entzündbar.
Sicherheitshinweise:
- P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
- P264Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
- P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P280Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P305+P351+P338BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
- P332+P313Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
- P377Brand von austretendem Gas: Nicht löschen, es sei denn, der Austritt kann sicher gestoppt werden.
- P381Bei Austritt alle Zündquellen beseitigen.
- P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P410+P403Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P405Unter Verschluss aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
- Der Dampf ist schwerer als Luft (ca. 3.75-mal die Luftdichte) und kann sich am Boden über große Entfernungen ausbreiten, wodurch in tiefliegenden Bereichen eine sauerstoffarme Umgebung entsteht.
- Als Kältemittel der Klasse A2L (geringe Entflammbarkeit) eingestuft; die Entflammbarkeit stammt von der Komponente R1234yf. Bei Raumtemperatur schwer entzündbar; eine Verbrennung erfordert eine starke Zündquelle und eine Konzentration innerhalb der Entflammbarkeitsgrenzen (~8.7 %-12.0 % Volumenanteil in Luft).
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>400 °C) erzeugt giftige und korrosive Gase (Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.).
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Fast azeotropes Gemisch (Temperaturglide <0.5 °C); thermodynamische Eigenschaften ähnlich wie R134a, als direkter Ersatz geeignet.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoff/Gemisch
Dieses Produkt ist ein Gemisch, hergestellt aus zwei Kältemitteln in einem festen Verhältnis.
3.2 Zusammensetzungsangaben
| Bezeichnung des Bestandteils | CAS-Nr. | Summenformel | Konzentration (Massenanteil) |
|---|---|---|---|
| 2,3,3,3-Tetrafluorpropen (R1234yf / HFO-1234yf) | 754-12-1 | CF3CF=CH2 (C3H2F4) | 56% |
| 1,1,1,2-Tetrafluorethan (R134a / HFC-134a) | 811-97-2 | CH2FCF3 (C2H2F4) | 44% |
3.3 Gemischeigenschaften
| Gemischtyp | Fast azeotropes Gemisch (near-azeotropes Kältemittel) |
|---|---|
| Temperaturglide | <0.5 °C (minimal; fast azeotropes Verhalten) |
| Zusammensetzungsstabilität | Das Zusammensetzungsverhältnis bleibt sowohl in flüssiger als auch in dampfförmiger Phase nahezu konstant; geeignet für direkte Expansions-Kälteanlagen |
3.4 Informationen zu Verunreinigungen
| Verunreinigung | Spezifikationsgrenzwert |
|---|---|
| Säuregehalt (als HCl) | ≤1 ppm |
| Feuchte | ≤10 ppm |
| Verdampfungsrückstand | ≤100 ppm |
| Nicht kondensierbares Gas (25 °C, Vol.-%) | ≤1.5% |
| Chlorid | Bestanden |
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Rat: Betroffene Person unverzüglich aus dem kontaminierten Bereich bringen. Warm halten und ruhigstellen. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Alle Zündquellen beseitigen.
Einatmen:
- Betroffene Person sofort an die frische Luft bringen. Atemwege freihalten.
- Sauerstoff verabreichen, wenn die Atmung erschwert ist.
- Bei fehlender Atmung künstliche Beatmung durchführen (vorzugsweise mit Beutel-Masken-Beatmung oder Pocket-Maske; Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden).
- Bei fehlendem Puls sofort mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR) beginnen.
- Betroffene Person warm und ruhig halten. Zustand genau überwachen.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hautkontakt (Erfrierung):
- Betroffenen Bereich sofort mit großen Mengen lauwarmen Wassers (37–40 °C) spülen, um das Wiederaufwärmen zu fördern.
- Kein heißes Wasser (>40 °C) oder direkte Hitze (z. B. Elektroheizgeräte) verwenden.
- Erfrorenen Bereich nicht reiben oder massieren; dies kann Gewebeschäden verschlimmern.
- Eingefrorene Kleidung vorsichtig entfernen. Wenn Kleidung an der Haut festklebt, nicht daran ziehen; ringsherum abschneiden.
- Mit sterilem Verband abdecken.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Augenkontakt:
- Augenlider sofort offen halten und mindestens 15 Minuten gründlich mit reichlich Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung spülen.
- Durch Anheben des Ober- und Unterlids eine vollständige Spülung aller Augenfächen sicherstellen.
- Kontaktlinsen entfernen, sofern vorhanden und leicht entfernbar.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen, vorzugsweise von einem Augenarzt.
Verschlucken:
Nicht anwendbar. Dieser Stoff ist bei Umgebungstemperatur ein Gas; eine Exposition durch Verschlucken ist nicht zu erwarten.
4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen
- Akute Inhalation: Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Ataxie, Bewusstseinsverlust, Herzrhythmusstörungen.
- Hautkontakt (Flüssigkeit): Erfrierungen (blasse, harte Haut, Schmerzen, Blasenbildung), leichte Hautreizung.
- Augenkontakt (flüssig): schwere Erfrierung, Hornhautschaden, Sehbeeinträchtigung.
- Exposition gegenüber hohen Konzentrationen kann eine Dämpfung des zentralen Nervensystems und kardiale Sensibilisierung verursachen.
4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Versorgung und Spezialbehandlung
- Symptomatische und unterstützende Therapie. Atemwege freihalten; bei Bedarf Sauerstoff verabreichen.
- Herzfunktion überwachen; Exposition mit hoher Konzentration kann Arrhythmien verursachen.
- Katecholamin-haltige Arzneimittel (z. B. Epinephrin/Adrenalin) vermeiden — diese können die Empfindlichkeit des Myokards gegenüber Fluorkohlenwasserstoffen erhöhen und Kammerflimmern auslösen.
- Erfrierungen nach Standardprotokollen behandeln: Wiederaufwärmen mit lauwarmem Wasser (37–40 °C). Keine trockene Hitze oder Massage anwenden.
- Besteht der Verdacht auf Exposition gegenüber thermischen Zersetzungsprodukten (Fluorwasserstoff), Kalzium- und Kaliumspiegel im Blut überwachen; bei Bedarf Kalziumglukonat verabreichen.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Dieser Stoff ist ein Gas der Klasse A2L (geringe Entflammbarkeit) und nur unter bestimmten Bedingungen brennbar. Trockenlöschpulver, Kohlendioxid, Wassernebel und Schaum sind geeignet.
Ungeeignete Löschmittel: Keine direkten Wasserstrahlen auf austretendes Gas richten (kann Ausbreitung und Verdampfung beschleunigen). Wassernebel kann zum Kühlen der Behälter verwendet werden.
5.2 Besondere Gefahren durch den Stoff oder das Gemisch
- R513A wird der ASHRAE-Klasse A2L (geringe Entflammbarkeit) zugeordnet; die Entflammbarkeit stammt von der Komponente R1234yf (56 %), während die Komponente R134a (44 %) selbst nicht entzündbar ist.
- Enger Entflammbarkeitsbereich (~8.7 %-12.0 % Volumenanteil in Luft), hohe Mindestzündenergie und äußerst geringe Brenngeschwindigkeit (~3-4 cm/s), weit unter der gängiger entzündbarer Gase.
- Unter normalen Einsatzbedingungen ohne starke Zündquelle ist eine Entzündung höchst unwahrscheinlich.
- In geschlossenen Räumen, in denen die Konzentration innerhalb der Entflammbarkeitsgrenzen liegt und eine starke Zündquelle (z. B. Lichtbogen, offene Flamme) vorhanden ist, ist jedoch eine Verbrennung möglich.
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>400 °C) erzeugt giftige und korrosive Gase: Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Kann unter bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
5.3 Gefährliche Verbrennungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen.
5.4 Hinweise für Feuerwehrleute
- Feuerwehrleute müssen einen Druckluft-Atemschutz (SCBA) mit positivem Druck und vollständige feuerfeste Schutzkleidung tragen.
- Behälter nach Möglichkeit aus dem Brandbereich an einen sicheren Ort bringen.
- Behälter aus sicherer Entfernung mit Wasserstrahl kühlen, bis das Feuer gelöscht ist.
- Sofort evakuieren, wenn Behälter Verfärbungen zeigen oder Sicherheitsventile zu entlüften beginnen.
- Bereich absperren; Unbefugte fernhalten.
- Bei Brand durch austretendes Gas: nicht löschen, es sei denn, das Leck kann sicher gestoppt werden (Grundsatz P377); zuerst die Gasquelle absperren.
- Direkte Wasserstrahlen auf austretendes verflüssigtes Gas vermeiden, da dies Verdampfung und Ausbreitung beschleunigt.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallverfahren
- Personal sofort aus dem Leckbereich an windzugewandte Orte evakuieren. Absperrung errichten und Zugang beschränken.
- Notfallhelfer sollten SCBA, normale Arbeitskleidung, kryogene Handschuhe und Augenschutz tragen.
- Aus windzugewandter Richtung herangehen.
- Alle Zündquellen, Wärmequellen und elektrischen Funken unverzüglich beseitigen (Grundsatz P381).
- Leck stoppen, sofern dies sicher möglich ist.
- Nicht mit verschüttetem Material in Berührung kommen oder darüber laufen.
- Notfallkontaktpersonal für externe Unterstützung bereithalten.
6.2 Umweltvorsichtsmaßnahmen
- Verhindern, dass Gas in Abwasserkanäle, Kellerräume oder enge Räume gelangt.
- Bereich belüften, um die Ausbreitung zu beschleunigen.
- Freisetzungen minimieren; nach Möglichkeit rückgewinnen.
- Freisetzung in die Atmosphäre, Gewässer oder den Boden vermeiden.
6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung
- Kleines Leck: Lüftung erhöhen, um die Gasausbreitung zu beschleunigen. Sauerstoffgehalt und Konzentration brennbarer Gase überwachen, um Erstickung und Verbrennung zu vermeiden. Alle Zündquellen beseitigen.
- Großes Leck:
- Quellventil schließen, sofern dies sicher möglich ist.
- Mit speziellen Gas-Rückgewinnungsanlagen zurückgewinnen.
- Falls eine Rückgewinnung nicht möglich ist, Nebel/Wasservernebelung verwenden, um das Gas zu verdünnen und zu lösen (Wasserverunreinigung vermeiden).
- Lässt sich das Flaschenventil nicht schließen, die Flasche an einen sicheren, belüfteten Ort verbringen und langsam entleeren; Zündquellen ausschließen.
- Zylinderleck: Zylinder an einen gut belüfteten sicheren Ort bringen und langsam ablassen. Falls das Ventil nicht geschlossen werden kann, Lieferanten für fachgerechte Handhabung kontaktieren.
6.4 Referenz
Siehe Abschnitt 8 (Expositionskontrollen/Personalschutz) und Abschnitt 13 (Entsorgungshinweise).
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
- In geschlossenen Systemen mit ausreichender natürlicher Belüftung oder örtlicher Absaugung handhaben.
- Personal muss speziell geschult sein und Arbeitsvorschriften strikt befolgen. Nur zertifiziertes Personal.
- Gasleckage in die Arbeitsplatzatmosphäre verhindern.
- Von Feuer, Wärmequellen und offenen Flammen fernhalten. Rauchverbot in Arbeitsbereichen. Explosionsgeschützte Lüftungsanlagen und Elektrogeräte verwenden.
- Kontakt mit reaktiven Metallen und starken Oxidationsmitteln vermeiden.
- Zylinder vorsichtig handhaben; nicht fallen lassen, rutschen, rollen oder stoßen. Geeignete Hebevorrichtungen verwenden.
- Bereich mit Leck-Notfallausrüstung und Detektoren für brennbare Gase ausstatten.
- Bei der Handhabung von Flüssigkeit isolierende Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen, um Erfrierungen zu verhindern.
- Verwendung von Ausrüstung und Werkzeugen, die Funken erzeugen können, verbieten.
- Zylinder, Ventile und Rohrleitungen regelmäßig auf Lecks prüfen.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten
- In einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Lager für entzündbare Gase aufbewahren.
- Lagertemperatur sollte 45 °C nicht überschreiten. Von Feuer, Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
- Getrennt von Oxidationsmitteln und reaktiven Metallen lagern. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen lagern.
- Der Lagerbereich sollte mit Leck-Notfallausrüstung und Detektoren für brennbare Gase ausgestattet sein.
- Zylinder müssen aufrecht mit Ventilkappen und Sicherungsringen stehend und gegen Umfallen gesichert gelagert werden.
- Explosionsgeschützte Beleuchtung und Belüftungssysteme verwenden.
- Verwendung von Ausrüstung und Werkzeugen, die Funken erzeugen können, verbieten.
- Füllkoeffizient darf 1.1 kg/L nicht überschreiten.
- In Lagerbereichen deutliche Sicherheitswarnschilder und „Entzündbares Gas“-Kennzeichnungen anbringen.
- Zwei-Personen-Annahme/-Ausgabe und Zwei-Personen-Aufbewahrungssystem einführen.
7.3 Spezifische Endverwendungen
Nur für den industriellen Einsatz. Das Personal muss fachlich geschult sein. Geeignet für gewerbliche Kälte, Kfz-Klimaanlagen, Kaltwassersätze, Verkaufsautomaten, Supermarkt-Kühlung/Tiefkühlung usw. Als direkter Ersatz für R134a kann es direkt in bestehende R134a-Anlagen befüllt werden (56 % GWP-Reduktion gegenüber R134a). Nicht für direkten Lebensmittelkontakt, medizinische Inhalation oder andere nicht zugelassene Anwendungen verwenden.
8 Expositionskontrollen/Personalschutz
8.1 Kontrollparameter
| China OEL (Arbeitsplatzgrenzwert) | Kein gesetzlicher Grenzwert festgelegt. Es wird empfohlen, für jede Komponente internationale Standards als Referenz heranzuziehen. |
|---|---|
| Komponente R1234yf - AIHA WEEL-TWA | 500 ppm (ca. 2400 mg/m³), zeitgewichteter 8-Stunden-Mittelwert |
| Komponente R134a - ACGIH TLV-TWA | 1000 ppm (ca. 4170 mg/m³), 8-Stunden-Zeitgewichteter Mittelwert |
| Empfohlener Grenzwert für das Gemisch | Den konservativeren Grenzwert der Komponente R1234yf von 500 ppm als Betriebsreferenz für das Gemisch verwenden |
| Biologischer Grenzwert | Nicht festgelegt |
Hinweis: Gemäß GBZ 2.1-2019 (Berufsbedingte Expositionsgrenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz — Teil 1: Chemische Stoffe) ist dieses Gemisch derzeit nicht in der chinesischen OEL-Liste aufgeführt. Es werden internationale Standards für die einzelnen Komponenten als Referenz empfohlen.
8.2 Expositionsüberwachungsmethoden
Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) oder Massenspektrometrie (GC-MS), alternativ Infrarot-Gasanalysatoren und elektrochemische Sensoren für die Vor-Ort-Überwachung.
8.3 Geeignete technische Schutzmaßnahmen
- Geschlossenes Prozessdesign mit Allgemeinbelüftung oder örtlicher Absaugung.
- Sicherheitsdusche und Augenspülstation bereitstellen.
- In Bereichen, in denen größere Leckagen auftreten können, Gaswarnanlagen für brennbare Gase installieren.
- Explosionsgeschützte Elektroausrüstung verwenden.
8.4 Individuelle Schutzmaßnahmen
Atemschutz:
- Normale Bedingungen (unter dem Expositionsgrenzwert): keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Erhöhte Konzentrationen: Halbmasken-Atemschutzgerät mit Filterkartusche für organische Dämpfe/saure Gase wird empfohlen.
- Hohe Konzentration oder Notfallrettung/Evakuierung: Druckluft-Atemschutzgerät (SCBA) mit positivem Druck muss getragen werden.
Augen-/Gesichtsschutz:
- Allgemeine Handhabung: keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Bei Handhabung von Flüssigkeit oder möglichem Flüssigkeitskontakt: Chemikalienschutzbrille oder Gesichtsschutz muss getragen werden, um Erfrierungen zu verhindern.
Hautschutz:
- Handschutz: normale Arbeitshandschuhe für normale Handhabung; kryogen isolierte Handschuhe (z. B. Trockeneishandschuhe, Leder-Kältehandschuhe) für Flüssigkeitskontakt.
- Körperschutz: normale Arbeitskleidung; kältebeständige Kleidung für Flüssigkeitskontakt.
- Sonstiges: in Arbeitsbereichen nicht rauchen; hochkonzentrierte Inhalation vermeiden; Buddy-System anwenden beim Betreten von Tanks, abgeschlossenen Räumen oder anderen hochkonzentrierten Bereichen.
8.5 Hygienemaßnahmen
- Kontaminierte Kleidung entfernen und Haut nach der Arbeit gründlich waschen.
- Gute persönliche Hygiene aufrechterhalten.
- Sicherstellen, dass Augenspülung und Notdusche am Arbeitsplatz verfügbar sind.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
| Aussehen und Geruch | Farbloses Gas mit schwach ätherischem Geruch; bei Umgebungstemperatur und -druck gasförmig; unter Druck farblose transparente Flüssigkeit |
|---|---|
| Geruchsschwelle | Nicht verfügbar (schwach etherartiger Geruch) |
| pH | Nicht anwendbar (Gas) |
| Schmelzpunkt / Gefrierpunkt | Nicht anwendbar (Gemisch, fast azeotrop) |
| Siedepunkt / Siedebereich (101.3 kPa) | -29.2 °C (-20.6 °F) (fast azeotrop; Temperaturglide <0.5 °C) |
| Flammpunkt | Keine (Gas, besitzt jedoch einen Entflammbarkeitsbereich) |
| Verdunstungsrate | Nicht verfügbar |
| Entzündbarkeit (Gas) | Entzündbar (geringe Entflammbarkeit A2L; Grenzen ~8.7 %-12.0 %) |
| Explosionsgrenzen (oben/unten) | Obere: ~12.0 % (Vol.); Untere: ~8.7 % (Vol.) |
| Dampfdruck (25 °C) | 580 kPa (Sättigungsdampfdruck) |
| Dampfdichte (Luft = 1) | ~3.75 (schwerer als Luft) |
| Relative Dichte (flüssig, 25 °C) | 1.155 g/cm³ |
| Löslichkeit | Wenig löslich in Wasser; löslich in Ethanol, Ether und anderen organischen Lösungsmitteln |
| Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (log P) | ~0.9 (geschätzt, nach Komponenten gewichtet) |
| Selbstentzündungstemperatur | ~630 °C (von der Komponente R1234yf übernommen) |
| Zersetzungstemperatur | >400 °C Beginn der thermischen Zersetzung |
| Brenngeschwindigkeit | ~3-4 cm/s (äußerst gering, A2L-typisch) |
| Temperaturglide | <0.5 °C (Charakteristik eines fast azeotropen Gemischs) |
9.2 Thermodynamische Eigenschaften
| Kritische Temperatur | 99.6 °C (211.3 °F) |
|---|---|
| Kritischer Druck | 3588 kPa (3.59 MPa / 520.3 psia) |
| Kritische Dichte | 0.489 g/cm³ |
| Verdampfungswärme (am Siedepunkt) | ~172 kJ/kg |
| Flüssige spezifische Wärmekapazität (25 °C) | 1.40 kJ/(kg·°C) |
| Spezifische Wärmekapazität des Gases (25 °C, konstanter Druck) | 0.95 kJ/(kg·°C) |
9.3 Weitere Sicherheitsdaten
| ASHRAE-Sicherheitsgruppe | A2L (geringere Toxizität, geringere Entflammbarkeit) |
|---|---|
| Ozonabbaupotenzial (ODP) | 0 (baut die Ozonschicht nicht ab; siehe Abschnitt 12.6) |
| Treibhauspotenzial (GWP, 100 Jahre) | ~573 (gewichteter Mittelwert aus R134a und R1234yf; siehe Abschnitt 12.6) |
| Atmosphärische Lebensdauer | Komponente R1234yf: ~12 Tage; Komponente R134a: ~14 Jahre (die Komponenten bauen sich unabhängig voneinander ab) |
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Chemisch stabil bei normalen Temperatur- und Druckbedingungen; nicht leicht reaktiv. Lässt sich unter normalen Betriebsbedingungen schwer entzünden.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen. Als fast azeotropes Gemisch reagieren die Komponenten chemisch nicht miteinander.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>400°C) erzeugt giftigen Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid und Carbonylfluorid.
- Kann unter hoher Temperatur oder bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
- Kann mit starken Oxidationsmitteln Redoxreaktionen eingehen.
- Bei bestimmten Konzentrationen (~8.7 %-12.0 %) mit einer starken Zündquelle ist eine Verbrennung möglich (die Entflammbarkeit stammt von der Komponente R1234yf).
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Hohe Temperatur, offene Flamme, direkte Wärmequellen, elektrische Lichtbögen, elektrostatische Funken, Überdruck in der Flasche
10.5 Unverträgliche Materialien
Reaktive Metalle (Natrium, Kalium, Calcium, Aluminiumpulver, Magnesiumpulver usw.), starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen
10.7 Gefährliche Polymerisation
Findet nicht statt.
11 Toxikologische Informationen
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
| Ratten-Inhalation LC50 (4 Std.) — Gemisch | >500,000 ppm (höchste für das Gemisch getestete Konzentration; keine Letalität beobachtet) |
|---|---|
| Komponente R1234yf - Ratte, Inhalation LC50 (4 Std.) | >500,000 ppm |
| Komponente R134a - Ratte, Inhalation LC50 (4 Std.) | >500,000 ppm |
| Kaninchen dermal LD50 | Nicht verfügbar (gasförmiger Stoff) |
11.2 Hautreizung/-ätzung
Kontakt mit der Flüssigkeit kann Erfrierungen verursachen (physikalische Verletzung), die chemische Reizung ist jedoch gering. GHS-Einstufung: Hautreizung Kategorie 3 (leichte Reizung, H316).
11.3 Augenreizung/-ätzung
Kontakt mit der Flüssigkeit kann zu schweren Erfrierungen und Hornhautschäden führen. GHS-Einstufung: Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorie 2B (H320).
11.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keine Sensibilisierung berichtet. Beide Komponenten (R1234yf und R134a) zeigen in den verfügbaren Tierversuchsdaten und epidemiologischen Daten am Menschen keine sensibilisierende Wirkung.
11.5 Keimzellmutagenität
In-vitro- und In-vivo-Tests (Ames-Test, Chromosomenaberrationstest, Mäuse-Mikronukleustest usw.) zeigen für beide Komponenten keine mutagene Wirkung.
11.6 Krebserzeugendheit
Für keine der beiden Komponenten liegen ausreichende Belege für Karzinogenität vor.
- IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung): Beide Komponenten nicht aufgeführt
- ACGIH (Amerikanische Konferenz der staatlich-industriellen Hygieniker): Sowohl R1234yf als auch R134a Kategorie A4 (nicht einstufbar als krebserzeugend für den Menschen)
- EPA (US-amerikanische Umweltschutzbehörde): Beide Komponenten Gruppe D (nicht einstufbar hinsichtlich Karzinogenität beim Menschen)
11.7 Reproduktionstoxizität
Tierstudien zu beiden Komponenten zeigen bei hohen Konzentrationen keine signifikante Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität. Es liegen keine Daten zur Reproduktionstoxizität beim Menschen vor.
11.8 STOT-Einmalexposition
- Narkotische Wirkung (Kategorie 3, H336): Das Einatmen hoher Konzentrationen kann eine Dämpfung des zentralen Nervensystems verursachen, erkennbar an Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinstrübung.
- Herzwirkungen: Exposition mit hoher Konzentration kann Herzrhythmusstörungen verursachen, insbesondere unter Stress oder körperlicher Belastung (Katecholamin-Sensibilisierung).
11.9 STOT-Wiederholungsexposition
Beide Komponenten zeigen bei wiederholter Exposition gegenüber niedrigen Konzentrationen keine signifikante Toxizität für Zielorgane. Langfristige Inhalationsstudien an Tieren haben keine eindeutigen Organschäden gezeigt.
11.10 Aspirationsgefahr
In gasförmiger Form wird keine Aspirationspneumonie erwartet. Hohe Inhalationskonzentrationen können jedoch eine Depression des ZNS und kardiale Sensibilisierung verursachen.
12 Ökologische Informationen
12.1 Ökotoxizität
| Akute Fischtoxizität (LC50, 96 Std.) | >100 mg/L (geringe Toxizität für Fische; beide Komponenten sind gering toxisch) |
|---|---|
| Akute Daphnien-Toxizität (EC50, 48 Std.) | >100 mg/L |
| Algenwachstumshemmung (EC50, 72 Std.) | >100 mg/L |
| Bakterielle Toxizität | Nicht verfügbar |
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
- Komponente R1234yf: Atmosphärischer Abbau überwiegend durch Reaktion mit Hydroxylradikalen (OH·); atmosphärische Lebensdauer ~12 Tage; schneller Abbau.
- Komponente R134a: Atmosphärische Lebensdauer ~14 Jahre; langsamerer Abbau.
- Biologische Abbaubarkeit: Beide Komponenten sind schlecht biologisch abbaubar (werden nicht leicht von Mikroorganismen abgebaut).
- Hydrolyse: Bei Umgebungstemperatur nicht leicht hydrolysiert.
- Photodegradation: Die Komponente R1234yf wird in der Atmosphäre photochemisch schnell abgebaut; die Komponente R134a baut sich langsamer ab.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
log P ≈ 0.9 (gewichtete Schätzung). Geringes Bioakkumulationspotenzial (unter dem Biokonzentrations-Schwellenwert von log P = 4.5).
12.4 Mobilität im Boden
In gasförmiger Form hoch flüchtig. Geringe Wasserlöslichkeit. Hohe Mobilität. Verdunstet bei Freisetzung in den Boden leicht in die Atmosphäre.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
Erfüllt nicht die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) / vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ).
12.6 Weitere nachteilige Wirkungen
- Ozonabbaupotenzial (ODP): 0 (beide Komponenten haben ODP = 0; bauen die Ozonschicht nicht ab)
- Treibhauspotenzial (GWP, 100-Jahres-Zeithorizont): ~573 (gewichteter Mittelwert aus GWP <1 der Komponente R1234yf und GWP ≈ 1300 der Komponente R134a: 0.56×1 + 0.44×1300 ≈ 573), bezogen auf CO₂ = 1
- Im Vergleich zu R134a (GWP ≈ 1300) ist das GWP um etwa 56 % reduziert, wodurch R513A eine Alternative mit niedrigerem GWP zu R134a ist.
- Kein geregelter Stoff des Montreal-Protokolls. Die Komponente R134a ist im Kyoto-Protokoll und im Übereinkommen von Paris als Treibhausgas gelistet, das GWP des Gesamtgemischs ist jedoch relativ niedrig.
- Große Freisetzungen sollten dennoch begrenzt werden; Rückgewinnung und Wiederverwendung sind vorzuziehen.
13 Entsorgungshinweise
13.1 Abfallbehandlungsmethoden
Produkt/Rückstände:
- Eine direkte Freisetzung in die Atmosphäre wird nicht empfohlen (enthält die Komponente R134a mit Treibhauswirkung). Rückgewinnung und Wiederverwendung sind vorzuziehen.
- Rückgewinnung und Recycling (Reinigung und Wiederverwendung) ist der bevorzugte Ansatz.
- Falls eine Rückgewinnung nicht durchführbar ist, über eine zugelassene Behandlungsanlage für Gefahrstoffabfall entsorgen.
- Hochtemperaturverbrennung mit alkalischer Gaswäsche zur Fluoridentfernung ist eine akzeptable Methode.
- Nicht in Abwasserkanäle, Gewässer oder Boden einleiten.
Kontaminierte Verpackung:
- Leere Zylinder müssen an den Lieferanten oder eine qualifizierte Einrichtung zur Entsorgung zurückgegeben werden. Leere Zylinder nicht wegwerfen oder zerschneiden.
- Leere Zylinder mit Restdruck werden als Gefahrstoffabfall behandelt.
13.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung
- Vor der Entsorgung nationale und örtliche Vorschriften beachten (z. B. Gesetz zur Verhütung und Kontrolle der Abfallverschmutzung, Standards zur Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Lagerung von Gefahrstoffabfällen usw.).
- Personal sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
- Für gute Lüftung sorgen, um Erstickung zu vermeiden. Alle Zündquellen beseitigen.
- Die Entsorgung muss durch eine qualifizierte und zugelassene Einrichtung erfolgen.
- Entsorgungsaufzeichnungen sollten geführt werden.
14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
3161 (entzündbares verflüssigtes Gas, N.A.G.)
14.2 UN-Versandbezeichnung
ENTZÜNDBARES VERFLÜSSIGTES GAS, N.A.G. (Kältemittel R513A)
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
Klasse 2.1 Entzündbares Gas
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar (Gase der Klasse 2 werden keine Verpackungsgruppe zugewiesen)
14.5 Verpackungskennzeichen / Gefahrzettel
- Hauptgefahrzeichen: Entzündbares Gas (rot, Klasse 2.1)
- Nebengefahrzettel: Keiner
14.6 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Verpackung
- Nahtlose Stahlzylinder. Zylinder müssen geltenden nationalen Normen entsprechen (z. B. GB 5099).
- Gängige Gebindegrößen: 13.6 kg, 100 kg, 400 kg, 800 kg Flaschen und ISO-Tankcontainer.
- Füllkoeffizient darf 1.1 kg/L nicht überschreiten.
- Gewinderichtung des Flaschenventilauslasses: Linksgewinde für entzündbare Gase.
14.7 Besondere Anforderungen für verschiedene Transportarten
Straßentransport:
- Fahrzeuge müssen eine Gefahrgutbeförderungslizenz haben.
- Zylinder müssen mit Ventilkappen und Sicherungsringen versehen sein.
- Zylinder werden im Allgemeinen flach mit in dieselbe Richtung zeigenden Ventilen gelegt; nicht kreuzweise stapeln. Die Höhe darf das Fahrzeugschutzgitter nicht überschreiten.
- Transport in den frühen Morgen- oder Abendstunden im Sommer, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
- Festgelegten Routen folgen; nicht in Wohn- oder dicht besiedelten Gebieten halten.
- Auspuffrohre müssen mit Funkenfängern ausgestattet sein.
Schienentransport:
- Rangierkuppenbetrieb verboten (keine Freiauflauf-Einstufung).
- Transport in gedeckten Wagen; Zylinder aufrecht oder flach gelegt und gesichert.
Seetransport (IMDG-Code):
- UN 3161, Klasse 2.1
- Meeresschadstoff: Nein
- Verstaukategorie: D (bei entzündbaren Gasen nur an Deck)
Lufttransport (ICAO/IATA DGR):
- UN 3161, Klasse 2.1
- Entzündbares verflüssigtes Gas
- In Passagier- und Frachtflugzeugen zulässig (Mengenbegrenzungen und IATA-Verpackungsanforderungen unterworfen)
14.8 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Nutzer
- Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln, reaktiven Metallen oder Lebensmitteln/Futtermitteln transportieren.
- Fahrzeuge müssen mit geeigneter Feuerlöschausrüstung und Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Transportpersonal muss speziell geschult und zertifiziert sein.
- Während des Transports vor Sonneneinstrahlung, Regen und hoher Temperatur schützen.
- Bei Unterbrechungen unterwegs von Feuer, Wärmequellen und Hochtemperaturbereichen fernhalten.
- Abgasrohre von Fahrzeugen, die dieses Produkt befördern, müssen mit Funkenfängern ausgestattet sein.
- Beim Be- und Entladen vorsichtig vorgehen, um Beschädigung von Zylindern und Armaturen zu verhindern.
15 Angaben zu Rechtsvorschriften
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch spezifisch sind
Internationale Vorschriften:
- UN GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): 8. überarbeitete Ausgabe
- Montreal-Protokoll: Kein kontrollierter ozonabbauender Stoff (ODP = 0)
- Kyoto-Protokoll / Pariser Abkommen: Komponente R134a als Treibhausgas gelistet (GWP des Gemischs ≈ 573)
- EU REACH-Verordnung (EG 1907/2006): Beide Komponenten sind registrierte Stoffe
- EU CLP-Verordnung (EG 1272/2008): Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
- EU-F-Gas-Verordnung (EG 517/2014): GWP <750; einige Anwendungen unterliegen keinen HFC-Quotenbeschränkungen
- US EPA SNAP-Programm: Zugelassen für gewerbliche Kälte, Kaltwassersätze und andere Anwendungen (als Ersatz für R134a)
- US OSHA HCS 2012: Gefahrenkommunikations-Standard
- US DOT 49 CFR: Vorschriften für den Gefahrguttransport
- ADR/RID: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/Schiene
- IMDG-Code:Internationale Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code)
- IATA DGR:Gefahrgutvorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA-DGR)
Chinesische Vorschriften:
- Verordnung über das Sicherheitsmanagement gefährlicher Chemikalien (Staatsratsdekret Nr. 591)
- Katalog gefährlicher Chemikalien (Ausgabe 2015) - Komponente R134a aufgeführt
- GB-30000-Reihe: Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
- GB/T 16483-2008: Sicherheitsdatenblatt für Chemikalien — Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte
- GBZ 2.1-2019: Berufsbedingte Expositionsgrenzwerte für gefährliche Stoffe am Arbeitsplatz
- TSG 23-2021: Sicherheits- und technische Vorschriften für Gasflaschen
15.2 Chemikalien-Sicherheitsbewertung
Für dieses Gemisch wurde im Rahmen dieses Sicherheitsdatenblatts keine chemische Sicherheitsbeurteilung durchgeführt. Anwender sollten eine eigene Beurteilung auf Grundlage der konkreten Verwendungsbedingungen und der Beurteilungen der einzelnen Komponenten vornehmen.
16 Weitere Informationen
16.1 Referenzen
- Sicherheitsdatenblatt von Chemours für Opteon XP5 (R513A)
- Technische Information von Chemours zu R513A
- ASHRAE Handbook – Kälteanlagen und Anwendungen
- ASHRAE Standard 34-2019: Bezeichnung und sicherheitstechnische Klassifizierung von Kältemitteln
- GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte in Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien)
- GB 30000-Reihe (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
- GHS der Vereinten Nationen (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien), 8. überarbeitete Ausgabe
- WEEL-Leitfaden der AIHA (Amerikanische Gesellschaft für Industriehygiene) (R1234yf)
- ACGIH TLV-Leitfaden (R134a)
16.2 Abkürzungen
| Abkürzung | Vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| SDS / MSDS | Sicherheitsdatenblatt / Material-Sicherheitsdatenblatt |
| GHS | Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien |
| CAS | Chemical Abstracts Service (Registrierungsnummer) |
| UN | United Nations (Gefahrgutnummer) |
| ODP | Ozonabbaupotenzial |
| GWP | Treibhauspotenzial |
| LC50 | Letale Konzentration, 50 % |
| LD50 | Letale Dosis, 50 % |
| NOAEL | Höchste Dosis ohne beobachtete schädliche Wirkung |
| WEEL | Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz (Umwelt) |
| TLV-TWA | Threshold Limit Value – zeitgewichteter Mittelwert |
| PEL | Zulässiger Expositionsgrenzwert |
| SCBA | Druckluft-Atemschutzgerät |
| PBT | Persistent, bioakkumulativ und toxisch |
| HFO | Hydrofluorolefin |
| HFC | Hydrofluorcarbon |
| IARC | Internationale Agentur für Krebsforschung |
| ACGIH | Amerikanische Konferenz der staatlich-industriellen Hygieniker |
| STOT | Spezifische Zielorgan-Toxizität |
16.3 Haftungsausschluss
Dieses Sicherheitsdatenblatt (SDS) wurde gemäß dem UN-GHS-Standard und geltenden behördlichen Anforderungen erstellt. Die hierin enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen chemischen Datenbanken, Fachliteratur und nationalen Normen und gelten zum Ausstellungsdatum als korrekt und vollständig. Es wird jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen übernommen. Anwender sollten die Anwendbarkeit der Informationen für ihre spezifischen Nutzungsbedingungen prüfen und sich für Compliance-Zwecke auf das offizielle SDS des Herstellers/Lieferanten beziehen. Die Informationen in diesem Dokument können aktualisiert werden, sobald neue Forschungsergebnisse und regulatorische Änderungen vorliegen; eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Version wird empfohlen.