R600a ist ein neues Kohlenwasserstoffkältemittel mit hervorragender Leistung, das aus natürlichen Inhaltsstoffen gewonnen wird, die Ozonschicht nicht beschädigt, kein Treibhauseffekt und umweltfreundlich ist. Seine Eigenschaften sind große Verdunstungspotenzwärme, starke Kühlleistung; gute Flussleistung, niedriger Transportdruck, niedriger Stromverbrauch, langsame Ladetemperatur-Rückholgeschwindigkeit. Kompatibel mit verschiedenen Kompressoröls. (Hinweis: Wenn der Inhalt von R600a im Kühlsystem zu wenig ist, wird der Druck zu groß, abnormale Geräusche der Maschine verursachen, die Lebensdauer des Kompressors verkürzt werden.) R600a ist bei Raumtemperatur ein farbloses Gas und unter seinem eigenen Druck eine farblos transparente Flüssigkeit und ist ein Ersatz für R12.
R600a Kältemittel Verdunstung Latentwärme groß, starke Kühlleistung; gute Flussleistung, niedriger Transportdruck, niedriger Stromverbrauch, langsamer Ladetemperatur-Rückgewinn. Das Kältemittel R600a ist kompatibel mit verschiedenen Kompressoröls. Es wird hauptsächlich als Ultra-Niedertemperatur - Kältemittel verwendet undR22Das Kühlsystem wird verwendet.-80~-120℃Ultra-Niedertemperatur - Kühlgerät。Auch als Schaummittel für Kunststoff verwendet.,Kältemittel als ErsatzR12。
R600a Kältemittelparameter
| Bezeichnung: HC - 600a, R600a | Chinesischer Name: 2 - Methylpropan, Isobutan, Trimethylmethan, hochreines Isobutan |
| Englisch: Isobutan, 2 - Methylpropane | Chemische Formel: CH (CH3) 3, CH3 - CH3 - CH3 |
| Molekülgewicht: 58 | Standard-Siedepunkt:-11.7℃ |
| Kritische Temperatur:135℃ | Kritischer Druck: 3,6 MPa (absolute Druck) |
| Kritische Dichte: 226 kg / m3 | Dichte: 0,55 (Wasser = 1) |
| Dampfdichte (Luft = 1): 2,01 | CAS Nummer: 75 - 28 - 5 |
| ODP:0 | GWP:3 |
Produktidentität
- Sicherheitsgruppe
- A3 (brennbar)
- Typ
- HC
- GWP
- 3 (nahezu null) (IPCC AR4)
- ODP
- 0 (nicht ozonschädigend)
- UN-Nummer
- UN 1969 / Class 2.1 flammable gas
Einsatzbereiche
Nach Gerätetyp gegliedert, nur als Auswahlhilfe; maßgeblich sind die Vorgaben des Geräteherstellers und die örtlichen Vorschriften.
Thermophysikalische Kennwerte
- Normalsiedepunkt (1 atm)
- -11.7 °C
| Sättigungstemperatur (°C) | -40 | -32 | -22 | -12 | -4 | 4 | 14 | 24 | 32 | 40 | 50 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sättigungsdruck (bar abs) | 0.287 | 0.425 | 0.666 | 1.003 | 1.359 | 1.805 | 2.509 | 3.405 | 4.28 | 5.312 | 6.849 |
Die Daten stammen aus veröffentlichten Druck-Temperatur-Tabellen und wurden interpoliert; nur zur Auswahlreferenz – nicht für sicherheitskritische Auslegung, Inbetriebnahme oder Füllmengenberechnung verwenden. Es gelten die Vorgaben des Geräteherstellers und die Primärliteratur. Kältemittel-Druck-Temperatur-Rechner
Alternativen & passendes Schmieröl
Vor dem Hintergrund des HFC-Abbaus nach der Kigali-Änderung können die folgenden Alternativen geprüft werden (R600a selbst bleibt weiterhin zulässig); die endgültige Auswahl muss auf Anwendung, Systemdruck und Schmierstoffverträglichkeit abgestimmt sein.
- Passendes Schmieröl
- muss mit Mineral-/POE-Öl kompatibel sein
Die Alternativen sind nur eine Auswahlhilfe; maßgeblich sind die Vorgaben des Geräteherstellers und die örtlichen Vorschriften.
Rechts- und Compliance-Status (R600a / Isobutane (2-methylpropane))
R600a (Isobutane (2-methylpropane)) hat einen ODP von 0 und nur einen GWP von etwa 3; es gehört weder zu den ozonabbauenden Stoffen noch zu den durch die Kigali-Änderung reduzierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFC). Als natürliches Kohlenwasserstoff-Kältemittel wird es von den Hauptwirtschaftsräumen im Gegenteil als GWP-armer Ersatz gefördert. Folgend sind die regionalen Statusstände bis 2026.
EU
- RechtsgrundlageF-Gas-Verordnung (EU) 2024/573, in Kraft getreten am 2024-03-11
- EinordnungDiese Verordnung richtet sich gegen HFC; R600a ist ein natürliches Kältemittel und nicht im Reduktionsbereich
- Politische AusrichtungAls GWP-armer Ersatz gefördert (eine der bevorzugten Alternativen für Haushalts-/Gewerbekälte)
- Für R600aGWP 3, nicht vom Verbot neuer Geräte mit GWP>150 betroffen, für Neuanlagen verwendbar
USA
- RechtsgrundlageAIM Act (American Innovation and Manufacturing Act) (in Kraft getreten am 2020-12-27) + SNAP
- EinordnungRegelungsgegenstand sind HFC; R600a ist kein HFC
- Politische AusrichtungSNAP führt Kohlenwasserstoffe als zulässigen GWP-armen Ersatz (Füllmenge begrenzt)
- Für R600aNicht an AIM-Act-HFC-Quote gebunden
China
- RechtsgrundlageKigali-Änderung (für China am 2021-09-15 in Kraft getreten)
- EinordnungReduktionsziel sind HFC; R600a ist ein natürliches Nicht-HFC-Kältemittel
- Politische AusrichtungEnergieeffizienz- und Umweltschutzpolitik fördert Kälteverfahren mit niedrigem GWP
- Für R600aNicht an HFC-Quote gebunden, Verwendung wird gefördert
- Inländische BeschaffungsvoraussetzungenNicht-HFC, nicht im Registrierungsbereich; muss dennoch Sicherheits-/Transportanforderungen für brennbares Kältemittel der Klasse A3 erfüllen
Japan
- RechtsgrundlageGesetz über die rationelle Verwendung und ordnungsgemäße Handhabung von Fluorkohlenwasserstoffen (korrigiertes Fluorkohlenwasserstoff-Gegenmaßnahmengesetz)
- MechanismusFür ausgewählte Produkte Obergrenze nach „gewichteter durchschnittlicher GWP“ (Haushalt ≤750, Gewerbe ≤750, Fahrzeug ≤150, Kondensation ≤1500, Kühllager ≤100)
- Für R600aGWP 3 weit unter den Obergrenzen aller Geräte, Neuanlagen voll einsetzbar und als GWP-armer Ersatz gefördert
Weitere Länder und Regionen (nach Kigali-Änderung gruppiert)
Mit Ausnahme der vier Spalten EU / USA / China / Japan erfüllen weltweit 170+ Kigali-Vertragsparteien ihre Pflichten nach der A5-Gruppierung (Entwicklungsländer) / Nicht-A5-Gruppierung (Industrieländer) des Montrealer Protokolls, und keine hat ein gerätespezifisches Verbot. Die Gruppierung bestimmt den HFC-Reduktionsrhythmus und ist unabhängig von der Geografie – beispielsweise gehören der Golf im Nahen Osten und Indien beide zur A5-Gruppe 2, während Brasilien, Mexiko und Chile zur A5-Gruppe 1 gehören (gleichwertig mit China). Die folgende Tabelle dient als Kurzübersicht der Gruppierung wichtiger Märkte:
| Gruppe | HFC-Reduktionsrhythmus | Wichtigste Länder / Regionen (Auswahl) |
|---|---|---|
| A5-Gruppe 1 (Entwicklungsländer, einschließlich China) | 2024 Einfrieren → 2029 −10 % → 2035 −30 % → 2040 −50 % → 2045 −80 % | Brasilien, Argentinien, Chile, Kolumbien, Peru, Mexiko, Südafrika, Südkorea, Thailand, Indonesien, Malaysia, Vietnam, Ägypten, Nigeria usw. (insgesamt etwa 140 Länder) |
| A5-Gruppe 2 (Gruppe mit hoher Umgebungstemperatur HAT) | 2028 Einfrieren → 2032 −10 % → 2037 −20 % → 2042 −30 % → 2047 −85 % | Indien, Bahrain, Iran, Irak, Kuwait, Oman, Pakistan, Katar, Saudi-Arabien, VAE |
| Übrige Nicht-A5 (Industrieländer, außer EU/USA/Japan) | 2036 −85 % / 2050 auf 15 % gesenkt | Kanada, Australien, Neuseeland, Schweiz, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Russland* (erste beiden Schritte verzögert: 2020 −5 %, 2025 −35 %) usw. |
Für R600a: nicht von HFC-Reduktion betroffen. Vollständige Vertragsparteien und Gruppierung gemäß UNEP Ozone Secretariat (Datenversion 2026.09).
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Stand der Regelungsdaten: 2026-09-18 · v2026.09.12

