R744 Kältemittel, Kühlstufe Kohlendioxid
Produktidentität
- Sicherheitsgruppe
- A1 (gering toxisch, nicht brennbar)
- Typ
- Natürliches Kältemittel
- GWP
- 1 (GWP-Definitionsbezug) (IPCC AR4)
- ODP
- 0 (nicht ozonschädigend)
Einsatzbereiche
Nach Gerätetyp gegliedert, nur als Auswahlhilfe; maßgeblich sind die Vorgaben des Geräteherstellers und die örtlichen Vorschriften.
Thermophysikalische Kennwerte
- Normalsiedepunkt (1 atm)
- -78.4 °C
| Sättigungstemperatur (°C) | -28.9 | -17.8 | -6.7 | 0 | 10 | 21.1 | 30 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Sättigungsdruck (bar abs) | 14.81 | 21.08 | 29.09 | 34.86 | 45.6 | 58.79 | 74.8 |
Die Daten stammen aus veröffentlichten Druck-Temperatur-Tabellen und wurden interpoliert; nur zur Auswahlreferenz – nicht für sicherheitskritische Auslegung, Inbetriebnahme oder Füllmengenberechnung verwenden. Es gelten die Vorgaben des Geräteherstellers und die Primärliteratur. Kältemittel-Druck-Temperatur-Rechner
Rechts- und Compliance-Status (R744 / Carbon dioxide (CO2))
R744 (Carbon dioxide (CO2)) hat einen ODP von 0 und einen GWP von 1 (Bezugswert 1); es ist der Referenzbezug selbst, mit dem die Kigali-Änderung und die F-Gas-Verordnung andere Kältemittel bewerten, weder ein ozonabbauender Stoff noch ein reduziertes fluoriertes Gas. Als natürliches Kältemittel wird es von den Hauptwirtschaftsräumen ausdrücklich zur Verwendung gefördert. Folgend sind die regionalen Statusstände bis 2026.
EU
- RechtsgrundlageF-Gas-Verordnung (EU) 2024/573
- EinordnungR744 ist der Definitionsbezug des GWP und nicht im Reduktionsbereich
- Politische AusrichtungIn Bereichen wie Einzelhandels-Kältekette und Wärmepumpen-Warmwasserbereiter ausdrücklich gefördert
- Für R744Vollständig konform, für Neuanlagen verwendbar, politisch gefördert
USA
- RechtsgrundlageAIM Act (American Innovation and Manufacturing Act) + SNAP
- EinordnungRegelungsgegenstand sind HFC; R744 ist kein HFC
- Politische AusrichtungVon SNAP als zulässiger Ersatz gelistet, eine der Hauptlösungen für Einzelhandels-Kältekette
- Für R744Nicht an HFC-Quote gebunden
China
- RechtsgrundlageKigali-Änderung
- EinordnungReduktionsziel sind HFC; R744 ist ein natürliches Kältemittel
- Politische AusrichtungAktionsprogramm für grüne und hocheffiziente Kälteverfahren fördert Naturkältemitteltechnologien wie CO₂-Transkritikal
- Für R744Nicht an HFC-Quote gebunden, Verwendung wird gefördert
Japan
- RechtsgrundlageGesetz über die rationelle Verwendung und ordnungsgemäße Handhabung von Fluorkohlenwasserstoffen
- MechanismusGWP-Obergrenze je Gerätetyp (Mindestens 100)
- Für R744GWP 1 weit unter den Obergrenzen aller Geräte und als Bezugsstoff voll einsetzbar
Weitere Länder und Regionen (nach Kigali-Änderung gruppiert)
Mit Ausnahme der vier Spalten EU / USA / China / Japan erfüllen weltweit 170+ Kigali-Vertragsparteien ihre Pflichten nach der A5-Gruppierung (Entwicklungsländer) / Nicht-A5-Gruppierung (Industrieländer) des Montrealer Protokolls, und keine hat ein gerätespezifisches Verbot. Die Gruppierung bestimmt den HFC-Reduktionsrhythmus und ist unabhängig von der Geografie – beispielsweise gehören der Golf im Nahen Osten und Indien beide zur A5-Gruppe 2, während Brasilien, Mexiko und Chile zur A5-Gruppe 1 gehören (gleichwertig mit China). Die folgende Tabelle dient als Kurzübersicht der Gruppierung wichtiger Märkte:
| Gruppe | HFC-Reduktionsrhythmus | Wichtigste Länder / Regionen (Auswahl) |
|---|---|---|
| A5-Gruppe 1 (Entwicklungsländer, einschließlich China) | 2024 Einfrieren → 2029 −10 % → 2035 −30 % → 2040 −50 % → 2045 −80 % | Brasilien, Argentinien, Chile, Kolumbien, Peru, Mexiko, Südafrika, Südkorea, Thailand, Indonesien, Malaysia, Vietnam, Ägypten, Nigeria usw. (insgesamt etwa 140 Länder) |
| A5-Gruppe 2 (Gruppe mit hoher Umgebungstemperatur HAT) | 2028 Einfrieren → 2032 −10 % → 2037 −20 % → 2042 −30 % → 2047 −85 % | Indien, Bahrain, Iran, Irak, Kuwait, Oman, Pakistan, Katar, Saudi-Arabien, VAE |
| Übrige Nicht-A5 (Industrieländer, außer EU/USA/Japan) | 2036 −85 % / 2050 auf 15 % gesenkt | Kanada, Australien, Neuseeland, Schweiz, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Russland* (erste beiden Schritte verzögert: 2020 −5 %, 2025 −35 %) usw. |
Für R744: nicht von HFC-Reduktion betroffen, GWP-Bezugsstoff. Vollständige Vertragsparteien und Gruppierung gemäß UNEP Ozone Secretariat (Datenversion 2026.09).
Lieferung & Bestellung
- Verpackung
- Zylinder / Tonnengebinde / ISO-Tanks / Tankwagen (je nach Sorte und Bestellmenge)
- Mindestbestellmenge
- auf Anfrage; bei Großbestellungen verhandelbar
- Handelsklausel & Lieferzeit
- FOB / CIF / EXW und weitere auf Anfrage
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Über WULA
WULA wurde 2013 gegründet. Wir sind ein Organisator der Kältemittelversorgung und darauf spezialisiert, Waren von der Produktionslinie zur eigenen Linie und Baustelle des Kunden zu bringen.
- Formalitäten
- Wir helfen Kunden, die Compliance-Anforderungen zu erfüllen: Verkaufsmeldungen, transaktionsbezogene Überprüfungen, Vierteljahresberichte und dreijährige Aufbewahrung von Unterlagen.
- Aufträge
- Verstreute Aufträge werden über eine gebündelte, datengetriebene Verwaltung bearbeitet, um die Beschaffungseffizienz zu sichern.
- Versorgung
- Prognose und koordinierte Zuteilung über mehrere Lager hinweg, um die Versorgung stabil zu halten.
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Stand der Regelungsdaten: 2026-09-18 · v2026.09.12

