R433B Bestandteile
Molaranteil: R1270 5,23%, R290 94,77%,
Prozentsatz der Masse:R29095 Prozent,R12705 Prozent
R433B Kältemittelparameter
| Bezeichnung: R433B, HC - 433B | Kategorie: Gemischte Kältemittel |
| Molekülgewicht: 44 | Molarmasse: 44 g / mol |
| CAS-Nummer: 74 - 98 - 6 / 115 - 07 - 1 | Kritische Temperatur:96℃ |
| Kritischer Druck: 4,27 MPa | Kritische Dichte: 221 |
| Ozonschichtzerstörungspotential (ODP): 0 | Treibhauseffektindex (GWP): 3.23 |
Produktidentität
- Sicherheitsgruppe
- A3 (brennbar)
- Typ
- HC
- GWP
- 3.23 (nahezu null) (IPCC AR4)
- ODP
- 0 (nicht ozonschädigend)
Einsatzbereiche
Nach Gerätetyp gegliedert, nur als Auswahlhilfe; maßgeblich sind die Vorgaben des Geräteherstellers und die örtlichen Vorschriften.
Rechts- und Compliance-Status (R433B / R433B (R1270/R290 Gemisch))
R433B (R433B (R1270/R290 Gemisch)) hat einen ODP von 0 und nur einen GWP von etwa 3.23; es gehört weder zu den ozonabbauenden Stoffen noch zu den durch die Kigali-Änderung reduzierten Fluorkohlenwasserstoffen (HFC). Als natürliches Kohlenwasserstoff-Kältemittel wird es von den Hauptwirtschaftsräumen im Gegenteil als GWP-armer Ersatz gefördert. Folgend sind die regionalen Statusstände bis 2026.
EU
- RechtsgrundlageF-Gas-Verordnung (EU) 2024/573, in Kraft getreten am 2024-03-11
- EinordnungDiese Verordnung richtet sich gegen HFC; R433B ist ein natürliches Kältemittel und nicht im Reduktionsbereich
- Politische AusrichtungAls GWP-armer Ersatz gefördert (eine der bevorzugten Alternativen für Haushalts-/Gewerbekälte)
- Für R433BGWP 3.23, nicht vom Verbot neuer Geräte mit GWP>150 betroffen, für Neuanlagen verwendbar
USA
- RechtsgrundlageAIM Act (American Innovation and Manufacturing Act) (in Kraft getreten am 2020-12-27) + SNAP
- EinordnungRegelungsgegenstand sind HFC; R433B ist kein HFC
- Politische AusrichtungSNAP führt Kohlenwasserstoffe als zulässigen GWP-armen Ersatz (Füllmenge begrenzt)
- Für R433BNicht an AIM-Act-HFC-Quote gebunden
China
- RechtsgrundlageKigali-Änderung (für China am 2021-09-15 in Kraft getreten)
- EinordnungReduktionsziel sind HFC; R433B ist ein natürliches Nicht-HFC-Kältemittel
- Politische AusrichtungEnergieeffizienz- und Umweltschutzpolitik fördert Kälteverfahren mit niedrigem GWP
- Für R433BNicht an HFC-Quote gebunden, Verwendung wird gefördert
- Inländische BeschaffungsvoraussetzungenNicht-HFC, nicht im Registrierungsbereich; muss dennoch Sicherheits-/Transportanforderungen für brennbares Kältemittel der Klasse A3 erfüllen
Japan
- RechtsgrundlageGesetz über die rationelle Verwendung und ordnungsgemäße Handhabung von Fluorkohlenwasserstoffen (korrigiertes Fluorkohlenwasserstoff-Gegenmaßnahmengesetz)
- MechanismusFür ausgewählte Produkte Obergrenze nach „gewichteter durchschnittlicher GWP“ (Haushalt ≤750, Gewerbe ≤750, Fahrzeug ≤150, Kondensation ≤1500, Kühllager ≤100)
- Für R433BGWP 3.23 weit unter den Obergrenzen aller Geräte, Neuanlagen voll einsetzbar und als GWP-armer Ersatz gefördert
Weitere Länder und Regionen (nach Kigali-Änderung gruppiert)
Mit Ausnahme der vier Spalten EU / USA / China / Japan erfüllen weltweit 170+ Kigali-Vertragsparteien ihre Pflichten nach der A5-Gruppierung (Entwicklungsländer) / Nicht-A5-Gruppierung (Industrieländer) des Montrealer Protokolls, und keine hat ein gerätespezifisches Verbot. Die Gruppierung bestimmt den HFC-Reduktionsrhythmus und ist unabhängig von der Geografie – beispielsweise gehören der Golf im Nahen Osten und Indien beide zur A5-Gruppe 2, während Brasilien, Mexiko und Chile zur A5-Gruppe 1 gehören (gleichwertig mit China). Die folgende Tabelle dient als Kurzübersicht der Gruppierung wichtiger Märkte:
| Gruppe | HFC-Reduktionsrhythmus | Wichtigste Länder / Regionen (Auswahl) |
|---|---|---|
| A5-Gruppe 1 (Entwicklungsländer, einschließlich China) | 2024 Einfrieren → 2029 −10 % → 2035 −30 % → 2040 −50 % → 2045 −80 % | Brasilien, Argentinien, Chile, Kolumbien, Peru, Mexiko, Südafrika, Südkorea, Thailand, Indonesien, Malaysia, Vietnam, Ägypten, Nigeria usw. (insgesamt etwa 140 Länder) |
| A5-Gruppe 2 (Gruppe mit hoher Umgebungstemperatur HAT) | 2028 Einfrieren → 2032 −10 % → 2037 −20 % → 2042 −30 % → 2047 −85 % | Indien, Bahrain, Iran, Irak, Kuwait, Oman, Pakistan, Katar, Saudi-Arabien, VAE |
| Übrige Nicht-A5 (Industrieländer, außer EU/USA/Japan) | 2036 −85 % / 2050 auf 15 % gesenkt | Kanada, Australien, Neuseeland, Schweiz, Norwegen, Vereinigtes Königreich, Russland* (erste beiden Schritte verzögert: 2020 −5 %, 2025 −35 %) usw. |
Für R433B: nicht von HFC-Reduktion betroffen. Vollständige Vertragsparteien und Gruppierung gemäß UNEP Ozone Secretariat (Datenversion 2026.09).
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Stand der Regelungsdaten: 2026-09-18 · v2026.09.12

