1 Identifizierung
1.1 Produktidentifizierung
| Chemische Bezeichnung | 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan |
|---|---|
| Handelsnamen / Synonyme | R245fa, HFC-245fa, Pentafluorpropan, Genetron 245fa, Enovate 245fa |
| CAS-Nummer | 460-86-6 |
| UN-Nummer | 3163 (Verflüssigtes Gas, n.a.g.) |
| Gefahrgutkennzeichen | Klasse 2.2 Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas |
| Summenformel | C3H3F5 (CF3CH2CHF2) |
| Molekulargewicht | 134.05 g/mol |
| Empfohlene Verwendung | Kältemittel für Niederdruck-Zentrifugalkälteanlagen, Arbeitsmedium des organischen Rankine-Kreisprozesses (ORC), Treibmittel für Polyurethan-Hartschaum, Aerosol-Treibgas, Komponente von Feuerlöschmitteln usw. |
1.2 Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts
| Name des Lieferanten | Hangzhou Wula Chemical Co., Ltd. |
|---|---|
| Anschrift | Nr. 7 Longtan Road, Bezirk Yuhang, Hangzhou, Provinz Zhejiang, China |
| Postleitzahl | 311100 |
| Telefon | +86-571-87024025 |
| Telefax | +86-571-87024025 |
| safety@wulachem.cn |
1.3 Notrufnummer
Nationale Chemie-Notrufzentrale (China): +86-532-83889090 (24 Stunden)
Lieferanten-Notfallkontakt: +86-571-87024025
2 Identifizierung der Gefahren
2.1 GHS-Einstufung
- Komprimiertes Gas (Physikalische Gefahr) — Verflüssigtes Gas
- Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (Gesundheitsgefahr, narkotischer Effekt) — Kategorie 3
Hinweis: R245fa ist ein Kältemittel der ASHRAE-Klasse A1 (nicht brennbar, geringe Toxizität). Siedepunkt 15.1 °C (nahe Raumtemperatur); kann bei Umgebungstemperatur als Flüssigkeit oder Gas vorliegen. Erfrierungen durch Kontakt mit der Flüssigkeit sind eine physikalische Kälteverletzung.
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H280Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
- H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise:
- P102Vor der Handhabung alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
- P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P304+P340BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- P312Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
- P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P410+P403Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P405Unter Verschluss aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
- Dampf ist schwerer als Luft (~4.63-fach) und kann sich über weite Strecken am Boden ausbreiten, wodurch in tiefliegenden Bereichen eine sauerstoffarme Umgebung entsteht.
- Nicht brennbar, zersetzt sich jedoch bei hohen Temperaturen unter Bildung giftiger und korrosiver Gase (Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.).
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Exposition gegenüber hohen Konzentrationen kann Herzrhythmusstörungen verursachen (kardiale Sensibilisierung, NOAEL ~30,000 ppm).
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoff/Gemisch
Dieses Produkt ist ein reiner Stoff.
3.2 Zusammensetzungsangaben
| Bezeichnung des Bestandteils | CAS-Nr. | Konzentration (Massenanteil) |
|---|---|---|
| 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan | 460-86-6 | ≥99.5% |
3.3 Verunreinigungsangaben
| Verunreinigung | Spezifikationsgrenzwert |
|---|---|
| Säuregehalt (als HCl) | ≤1 ppm |
| Feuchte | ≤10 ppm |
| Verdampfungsrückstand | ≤100 ppm |
| Nicht kondensierbares Gas | ≤1.5% |
| Chlorid | Bestanden |
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Rat: Betroffene Person sofort aus dem kontaminierten Bereich entfernen. Warm und ruhig halten. Dieses SDS dem behandelnden Arzt vorlegen.
Einatmen:
- Betroffene Person sofort an die frische Luft bringen. Atemwege freihalten.
- Sauerstoff verabreichen, wenn die Atmung erschwert ist.
- Bei fehlender Atmung künstliche Beatmung durchführen (vorzugsweise mit Beutel-Masken-Beatmung oder Pocket-Maske; Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden).
- Bei fehlendem Puls sofort mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR) beginnen.
- Betroffene Person warm und ruhig halten. Zustand genau überwachen.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hautkontakt (Erfrierung):
- Betroffenen Bereich sofort mit großen Mengen lauwarmen Wassers (37–40 °C) spülen, um das Wiederaufwärmen zu fördern.
- Kein heißes Wasser (>40 °C) oder direkte Hitze (z. B. Elektroheizgeräte) verwenden.
- Erfrorenen Bereich nicht reiben oder massieren; dies kann Gewebeschäden verschlimmern.
- Eingefrorene Kleidung vorsichtig entfernen. Wenn Kleidung an der Haut festklebt, nicht daran ziehen; ringsherum abschneiden.
- Mit sterilem Verband abdecken.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Augenkontakt:
- Augenlider sofort offen halten und mindestens 15 Minuten gründlich mit reichlich Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung spülen.
- Durch Anheben des Ober- und Unterlids eine vollständige Spülung aller Augenfächen sicherstellen.
- Kontaktlinsen entfernen, sofern vorhanden und leicht entfernbar.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen, vorzugsweise von einem Augenarzt.
Verschlucken:
Nicht anwendbar. Dieser Stoff ist bei Umgebungstemperatur ein Gas oder eine niedrig siedende Flüssigkeit; eine orale Aufnahme ist nicht zu erwarten.
4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen
- Akute Inhalation: Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Ataxie, Bewusstseinsverlust, Herzrhythmusstörungen.
- Hautkontakt (flüssig): Erfrierung (blasse, harte Haut, Schmerzen, Blasenbildung).
- Augenkontakt (flüssig): schwere Erfrierung, Hornhautschaden, Sehbeeinträchtigung.
4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Versorgung und Spezialbehandlung
- Symptomatische und unterstützende Therapie. Atemwege freihalten; bei Bedarf Sauerstoff verabreichen.
- Herzfunktion überwachen; Exposition mit hoher Konzentration kann Arrhythmien verursachen.
- Katecholamin-haltige Arzneimittel (z. B. Epinephrin/Adrenalin) vermeiden — diese können die Empfindlichkeit des Myokards gegenüber Fluorkohlenwasserstoffen erhöhen und Kammerflimmern auslösen.
- Erfrierungen nach Standardprotokollen behandeln: Wiederaufwärmen mit lauwarmem Wasser (37–40 °C). Keine trockene Hitze oder Massage anwenden.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Dieser Stoff ist nicht entzündbar. Löschmittel verwenden, die für den umgebenden Brand geeignet sind. Kohlenstoffdioxid, Trockenlöschmittel, Wasservernebelung und Schaum sind zulässig.
Ungeeignete Löschmittel: Keine spezifischen Gegenanzeigen.
5.2 Besondere Gefahren durch den Stoff oder das Gemisch
- Nicht entzündbar. Kein Flammpunkt. Keine Explosionsgrenzen.
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen erzeugt giftige und korrosive Gase: Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Kann unter bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
5.3 Gefährliche Verbrennungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) sowie weitere fluorierte Verbindungen.
5.4 Hinweise für Feuerwehrleute
- Feuerwehrleute müssen einen Druckluft-Atemschutz (SCBA) mit positivem Druck und vollständige feuerfeste Schutzkleidung tragen.
- Behälter nach Möglichkeit aus dem Brandbereich an einen sicheren Ort bringen.
- Behälter aus sicherer Entfernung mit Wasserstrahl kühlen, bis das Feuer gelöscht ist.
- Sofort evakuieren, wenn Behälter Verfärbungen zeigen oder Sicherheitsventile zu entlüften beginnen.
- Bereich absperren; Unbefugte fernhalten.
- Direkten Wasserstrahl auf ausströmendes verflüssigtes Gas vermeiden, da dies Verdunstung und Ausbreitung beschleunigt.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallverfahren
- Personal sofort aus dem Leckbereich an windzugewandte Orte evakuieren. Absperrung errichten und Zugang beschränken.
- Notfallhelfer sollten SCBA, normale Arbeitskleidung, kryogene Handschuhe und Augenschutz tragen.
- Aus windzugewandter Richtung herangehen.
- Leck stoppen, sofern dies sicher möglich ist.
- Nicht mit verschüttetem Material in Berührung kommen oder darüber laufen.
- Notfallkontaktpersonal für externe Unterstützung bereithalten.
6.2 Umweltvorsichtsmaßnahmen
- Verhindern, dass Gas oder Flüssigkeit in Abwasserkanäle, Keller oder geschlossene Räume eindringt.
- Bereich belüften, um die Ausbreitung zu beschleunigen.
- Freisetzungen zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen minimieren; nach Möglichkeit zurückgewinnen.
- Freisetzung in die Atmosphäre, Gewässer oder den Boden vermeiden.
6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung
- Kleines Leck: Für verstärkte Lüftung sorgen, um die Gasausbreitung zu beschleunigen. Sauerstoffgehalt überwachen, um Erstickung zu vermeiden. Ausgetretene Flüssigkeit kann mit inerten Materialien aufgenommen werden.
- Großes Leck:
- Quellventil schließen, sofern dies sicher möglich ist.
- Mit speziellen Gas-Rückgewinnungsanlagen zurückgewinnen.
- Falls eine Rückgewinnung nicht möglich ist, Nebel/Wasservernebelung verwenden, um das Gas zu verdünnen und zu lösen (Wasserverunreinigung vermeiden).
- Falls das Zylinderventil nicht geschlossen werden kann, Zylinder in alkalische Wasserlösung eintauchen, um ihn zu absorbieren.
- Zylinderleck: Zylinder an einen gut belüfteten sicheren Ort bringen und langsam ablassen. Falls das Ventil nicht geschlossen werden kann, Lieferanten für fachgerechte Handhabung kontaktieren.
6.4 Referenz
Siehe Abschnitt 8 (Expositionskontrollen/Personalschutz) und Abschnitt 13 (Entsorgungshinweise).
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
- In geschlossenen Systemen mit ausreichender natürlicher Belüftung oder örtlicher Absaugung handhaben.
- Personal muss speziell geschult sein und Arbeitsvorschriften strikt befolgen. Nur zertifiziertes Personal.
- Gasleckage in die Arbeitsplatzatmosphäre verhindern.
- Kontakt mit reaktiven Metallen und starken Oxidationsmitteln vermeiden.
- Zylinder vorsichtig handhaben; nicht fallen lassen, rutschen, rollen oder stoßen. Geeignete Hebevorrichtungen verwenden.
- Bereich mit Notfallausrüstung für Lecks ausstatten.
- In Arbeitsbereichen nicht rauchen, essen oder trinken.
- Bei der Handhabung von Flüssigkeit isolierende Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen, um Erfrierungen zu verhindern.
- Explosionsgeschützte Belüftungssysteme und -ausrüstung verwenden.
- Zylinder, Ventile und Rohrleitungen regelmäßig auf Lecks prüfen.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten
- In einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Lager für nicht entzündbare Gase lagern.
- Lagertemperatur sollte 45 °C nicht überschreiten. Von Feuer, Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
- Getrennt von Oxidationsmitteln und reaktiven Metallen lagern. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen lagern.
- Lagerbereich sollte mit Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Zylinder müssen aufrecht mit Ventilkappen und Sicherungsringen stehend und gegen Umfallen gesichert gelagert werden.
- Explosionsgeschützte Beleuchtung und Belüftungssysteme verwenden.
- Verwendung von Ausrüstung und Werkzeugen, die Funken erzeugen können, verbieten.
- Der Füllkoeffizient darf 1.0 kg/L nicht überschreiten.
- Klare Sicherheitswarnzeichen in Lagerbereichen anbringen.
- Zwei-Personen-Annahme/-Ausgabe und Zwei-Personen-Aufbewahrungssystem einführen.
7.3 Spezifische Endverwendungen
Nur für die industrielle Verwendung. Das Personal muss fachkundig geschult sein. R245fa wird in erster Linie als Kältemittel für Niederdruck-Zentrifugalkälteanlagen, als Arbeitsmedium des organischen Rankine-Kreisprozesses (ORC) und als Treibmittel für Polyurethan-Hartschaum verwendet. Nicht für direkten Lebensmittelkontakt, medizinische Inhalation oder andere nicht zugelassene Anwendungen verwenden.
8 Expositionskontrollen/Personalschutz
8.1 Kontrollparameter
| China OEL (Arbeitsplatzgrenzwert) | Kein gesetzlicher Grenzwert festgelegt. Empfohlener Richtwert: AIHA WEEL 500 ppm (TWA, 8 Std.) |
|---|---|
| AIHA WEEL-TWA (USA) | 500 ppm, zeitgewichteter 8-Stunden-Mittelwert |
| AIHA WEEL-STEL (USA) | 1000 ppm, Kurzzeitgrenzwert für 15 Minuten |
| OSHA PEL-TWA (USA) | Nicht festgelegt |
| DFG MAK (Deutschland) | 500 ppm (Richtwert) |
| Biologischer Grenzwert | Nicht festgelegt |
Hinweis: Gemäß GBZ 2.1-2019 ist dieser Stoff derzeit nicht in der chinesischen OEL-Liste aufgeführt. Es wird empfohlen, internationale Normen als Referenz heranzuziehen. NOAEL = 30,000 ppm.
8.2 Expositionsüberwachungsmethoden
Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) oder Massenspektrometrie (GC-MS); Infrarotspektroskopie.
8.3 Geeignete technische Schutzmaßnahmen
- Geschlossenes Prozessdesign mit Allgemeinbelüftung oder örtlicher Absaugung.
- Sicherheitsdusche und Augenspülstation bereitstellen.
- Gaswarnalarme in Bereichen installieren, in denen größere Lecks auftreten können.
- Explosionsgeschützte Elektroausrüstung verwenden.
8.4 Individuelle Schutzmaßnahmen
Atemschutz:
- Normale Bedingungen (unter dem Expositionsgrenzwert): keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Erhöhte Konzentrationen: Halbmasken-Atemschutzgerät mit Filterkartusche für organische Dämpfe/saure Gase wird empfohlen.
- Hohe Konzentration oder Notfallrettung/Evakuierung: Druckluft-Atemschutzgerät (SCBA) mit positivem Druck muss getragen werden.
Augen-/Gesichtsschutz:
- Allgemeine Handhabung: keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Bei Handhabung von Flüssigkeit oder möglichem Flüssigkeitskontakt: Chemikalienschutzbrille oder Gesichtsschutz muss getragen werden, um Erfrierungen zu verhindern.
Hautschutz:
- Handschutz: normale Arbeitshandschuhe für normale Handhabung; kryogen isolierte Handschuhe (z. B. Trockeneishandschuhe, Leder-Kältehandschuhe) für Flüssigkeitskontakt.
- Körperschutz: normale Arbeitskleidung; kältebeständige Kleidung für Flüssigkeitskontakt.
- Sonstiges: in Arbeitsbereichen nicht rauchen; hochkonzentrierte Inhalation vermeiden; Buddy-System anwenden beim Betreten von Tanks, abgeschlossenen Räumen oder anderen hochkonzentrierten Bereichen.
8.5 Hygienemaßnahmen
- Kontaminierte Kleidung entfernen und Haut nach der Arbeit gründlich waschen.
- Gute persönliche Hygiene aufrechterhalten.
- Sicherstellen, dass Augenspülung und Notdusche am Arbeitsplatz verfügbar sind.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
| Aussehen und Geruch | Farbloses Gas/Flüssigkeit mit schwachem etherischem Geruch; Siedepunkt 15.1 °C (nahe Raumtemperatur), kann bei Umgebungstemperatur als Flüssigkeit oder Gas vorliegen; unter Druck farblose, transparente Flüssigkeit |
|---|---|
| Geruchsschwelle | Nicht verfügbar (schwach etherartiger Geruch) |
| pH | Nicht anwendbar (Gas/niedrig siedende Flüssigkeit) |
| Schmelzpunkt / Gefrierpunkt | -160 °C (-256 °F) |
| Siedepunkt / Siedebereich (101.3 kPa) | 15.1 °C (59.2 °F) (nahe Raumtemperatur) |
| Flammpunkt | Keiner (nicht entzündbares Gas) |
| Verdunstungsrate | Nicht verfügbar |
| Entzündbarkeit (Gas) | Nicht entzündbar |
| Explosionsgrenzen (oben/unten) | Nicht anwendbar (nicht entzündbares Gas) |
| Dampfdruck (25 °C) | 123 kPa (Sättigungsdampfdruck) |
| Dampfdichte (Luft = 1) | ~4.63 (schwerer als Luft) |
| Relative Dichte (flüssig, 25 °C) | 1.321 g/cm³ |
| Löslichkeit | Wenig löslich in Wasser (~0.28 g/L bei 25 °C); löslich in Ethanol, Ether und anderen organischen Lösungsmitteln |
| Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (log P) | ~1.26 (geschätzt) |
| Selbstentzündungstemperatur | Nicht anwendbar (nicht entzündbar) |
| Zersetzungstemperatur | >300 °C Beginn der thermischen Zersetzung |
| Viskosität (Gas, 25 °C) | ~11.8 µPa·s |
| Oberflächenspannung (flüssig, 25 °C) | ~8.2 mN/m |
9.2 Thermodynamische Eigenschaften
| Kritische Temperatur | 154.1 °C (309.4 °F) |
|---|---|
| Kritischer Druck | 3650 kPa (3.65 MPa / 529.4 psia) |
| Kritische Dichte | 0.517 g/cm³ |
| Verdampfungswärme (am Siedepunkt) | 196 kJ/kg |
| Flüssige spezifische Wärmekapazität (25 °C) | 1.34 kJ/(kg·°C) |
| Henry-Konstante (25 °C) | ~3.5 × 10⁻¹ mol/(m³·Pa) (geschätzt) |
9.3 Weitere Sicherheitsdaten
| ASHRAE-Sicherheitsgruppe | A1 (geringe Toxizität, nicht entzündbar) |
|---|---|
| Ozonabbaupotenzial (ODP) | 0 (baut die Ozonschicht nicht ab; siehe Abschnitt 12.6) |
| Treibhauspotenzial (GWP, 100 Jahre) | ~1030 (siehe Abschnitt 12.6) |
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Chemisch stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen; nicht leicht reaktiv.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen erzeugt giftigen Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid und Carbonylfluorid.
- Kann unter hoher Temperatur oder bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
- Kann mit starken Oxidationsmitteln Redoxreaktionen eingehen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Hohe Temperatur, offene Flamme, direkte Wärmequellen, Zylinderüberdruck
10.5 Unverträgliche Materialien
Reaktive Metalle (Natrium, Kalium, Calcium, Aluminiumpulver, Magnesiumpulver usw.), starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) sowie weitere fluorierte Verbindungen
10.7 Gefährliche Polymerisation
Findet nicht statt.
11 Toxikologische Informationen
11.1 Akute Toxizität
| Ratten-Inhalation LC50 (4 Std.) | 200,000 ppm (20 Vol.-%) |
|---|---|
| Mäuse-Inhalation LC50 (2 Std.) | Nicht verfügbar |
| Kaninchen dermal LD50 | Nicht verfügbar (gasförmiger Stoff) |
11.2 Hautreizung/-ätzung
Flüssigkeitskontakt kann Erfrierungen (physikalische Verletzung) verursachen, ist aber nicht chemisch ätzend. GHS-Einstufung: keine Einstufung als Hautätzung/-reizung (nur physikalische Erfrierung).
11.3 Augenreizung/-ätzung
Kontakt mit der Flüssigkeit kann schwere Erfrierungen und Hornhautschäden verursachen. GHS-Einstufung: nicht gesondert eingestuft (physikalische Erfrierung).
11.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keine Sensibilisierung berichtet. Vorliegende Tierversuchs- und Humanepidemologie-Daten zeigen keinen Sensibilisierungseffekt.
11.5 Keimzellmutagenität
In-vitro- und In-vivo-Tests (Ames-Test, Chromosomenaberrationstest, Mäuse-Mikronukleus-Test usw.) zeigen keinen mutagenen Effekt.
11.6 Krebserzeugendheit
Unzureichende Beweise für Krebserzeugendheit.
- IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung): Nicht aufgeführt
- ACGIH (Amerikanische Konferenz der staatlich-industriellen Hygieniker): Kategorie A4 (nicht als krebserzeugend für den Menschen einstufbar)
- EPA (US-Umweltschutzbehörde): Nicht aufgeführt
11.7 Reproduktionstoxizität
Tierstudien zeigen bei oder unterhalb des NOAEL (30,000 ppm) keine signifikante Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität. Es liegen keine Daten zur Reproduktionstoxizität beim Menschen vor.
11.8 STOT-Einmalexposition
- Narkotischer Effekt (Kategorie 3): Inhalation hoher Konzentrationen kann eine Depression des zentralen Nervensystems verursachen, die sich als Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinsstörung äußert.
- Herzwirkungen: Exposition mit hoher Konzentration kann Herzrhythmusstörungen verursachen, insbesondere unter Stress oder körperlicher Belastung (Katecholamin-Sensibilisierung).
11.9 STOT-Wiederholungsexposition
Wiederholte Exposition gegenüber niedrigen Konzentrationen zeigt keine signifikante Zielorgan-Toxizität. Langzeit-Inhalationsstudien an Tieren (NOAEL 30,000 ppm) haben keine eindeutigen Organschäden gezeigt.
11.10 Aspirationsgefahr
In gasförmiger Form wird keine Aspirationspneumonie erwartet. Hohe Inhalationskonzentrationen können jedoch eine Depression des ZNS und kardiale Sensibilisierung verursachen.
12 Ökologische Informationen
12.1 Ökotoxizität
| Akute Fischtoxizität (LC50, 96 Std.) | >100 mg/L (geringe Toxizität für Fische) |
|---|---|
| Akute Daphnien-Toxizität (EC50, 48 Std.) | >100 mg/L |
| Algenwachstumshemmung (EC50, 72 Std.) | >100 mg/L |
| Bakterielle Toxizität | Nicht verfügbar |
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
- Atmosphärischer Abbau: erfolgt hauptsächlich durch Reaktion mit Hydroxylradikalen; atmosphärische Lebensdauer ~7.7 Jahre.
- Biologische Abbaubarkeit: Schwer biologisch abbaubar (nicht leicht durch Mikroorganismen abgebaut).
- Hydrolyse: Bei Umgebungstemperatur nicht leicht hydrolysiert.
- Photodegradation: Kann in der Atmosphäre photochemisch abgebaut werden.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
log P ≈ 1.26. Geringes Bioakkumulationspotenzial (unter dem Biokonzentrations-Schwellenwert von log P = 4.5).
12.4 Mobilität im Boden
In gasförmiger Form hoch flüchtig. Geringe Wasserlöslichkeit. Hohe Mobilität. Verdunstet bei Freisetzung in den Boden leicht in die Atmosphäre.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
Erfüllt nicht die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) / vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ).
12.6 Weitere nachteilige Wirkungen
- Ozonabbaupotenzial (ODP): 0 (baut die Ozonschicht nicht ab; HFC-Klasse, kein ODS-Stoff)
- Treibhauspotenzial (GWP, 100-Jahres-Zeithorizont): ~1030 (bezogen auf CO₂ = 1)
- Große Freisetzungen tragen zur globalen Erwärmung bei; Emissionen sollten vorrangig durch Rückgewinnung und Wiederverwendung kontrolliert werden.
- Keine durch das Montreal-Protokoll kontrollierte ozonabbauende Substanz (ODP = 0), jedoch ein HFC-Treibhausgas, das durch die Kigali-Änderung kontrolliert und schrittweise reduziert wird.
13 Entsorgungshinweise
13.1 Abfallbehandlungsmethoden
Produkt/Rückstände:
- Nicht direkt in die Atmosphäre freisetzen (Treibhausgas).
- Rückgewinnung und Recycling (Reinigung und Wiederverwendung) ist der bevorzugte Ansatz.
- Falls eine Rückgewinnung nicht durchführbar ist, über eine zugelassene Behandlungsanlage für Gefahrstoffabfall entsorgen.
- Hochtemperaturverbrennung mit alkalischer Gaswäsche zur Fluoridentfernung ist eine akzeptable Methode.
- Nicht in Abwasserkanäle, Gewässer oder Boden einleiten.
Kontaminierte Verpackung:
- Leere Zylinder müssen an den Lieferanten oder eine qualifizierte Einrichtung zur Entsorgung zurückgegeben werden. Leere Zylinder nicht wegwerfen oder zerschneiden.
- Leere Zylinder mit Restdruck werden als Gefahrstoffabfall behandelt.
13.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung
- Vor der Entsorgung nationale und örtliche Vorschriften beachten (z. B. Gesetz zur Verhütung und Kontrolle der Abfallverschmutzung, Standards zur Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Lagerung von Gefahrstoffabfällen usw.).
- Personal sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
- Gute Belüftung sicherstellen, um Erstickung zu verhindern.
- Die Entsorgung muss durch eine qualifizierte und zugelassene Einrichtung erfolgen.
- Entsorgungsaufzeichnungen sollten geführt werden.
14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
3163 (Verflüssigtes Gas, n.a.g., enthaltend 1,1,1,3,3-Pentafluorpropan)
14.2 UN-Versandbezeichnung
VERFLÜSSIGTES GAS, N.A.G. (1,1,1,3,3-Pentafluorpropan)
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
Klasse 2.2 Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar (Gase der Klasse 2 werden keine Verpackungsgruppe zugewiesen)
14.5 Verpackungskennzeichen / Gefahrzettel
- Hauptgefahrzettel: Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas (grün, Klasse 2.2)
- Nebengefahrzettel: Keiner
14.6 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Verpackung
- Nahtlose Stahlzylinder. Zylinder müssen geltenden nationalen Normen entsprechen (z. B. GB 5099).
- Gängige Gebindegrößen: 10 kg, 50 kg, 100 kg, 400 kg, 800 kg Flaschen.
- Der Füllkoeffizient darf 1.0 kg/L nicht überschreiten.
- Gewinderichtung des Zylinderventilausgangs: Rechtsgewinde für nicht entzündbare, nicht giftige Gase.
14.7 Besondere Anforderungen für verschiedene Transportarten
Straßentransport:
- Fahrzeuge müssen eine Gefahrgutbeförderungslizenz haben.
- Zylinder müssen mit Ventilkappen und Sicherungsringen versehen sein.
- Zylinder werden im Allgemeinen flach mit in dieselbe Richtung zeigenden Ventilen gelegt; nicht kreuzweise stapeln. Die Höhe darf das Fahrzeugschutzgitter nicht überschreiten.
- Transport in den frühen Morgen- oder Abendstunden im Sommer, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
- Festgelegten Routen folgen; nicht in Wohn- oder dicht besiedelten Gebieten halten.
Schienentransport:
- Rangierkuppenbetrieb verboten (keine Freiauflauf-Einstufung).
- Transport in gedeckten Wagen; Zylinder aufrecht oder flach gelegt und gesichert.
Seetransport (IMDG-Code):
- UN 3163, Klasse 2.2
- Meeresschadstoff: Nein
- Stauklasse: A (an Deck oder unter Deck)
Lufttransport (ICAO/IATA DGR):
- UN 3163, Klasse 2.2
- Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas
- Zulässig in Passagier- und Frachtluftfahrzeugen (vorbehaltlich Mengenbeschränkungen)
14.8 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Nutzer
- Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln, reaktiven Metallen oder Lebensmitteln/Futtermitteln transportieren.
- Fahrzeuge müssen mit geeigneter Feuerlöschausrüstung und Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Transportpersonal muss speziell geschult und zertifiziert sein.
- Während des Transports vor Sonneneinstrahlung, Regen und hoher Temperatur schützen.
- Bei Unterbrechungen unterwegs von Feuer, Wärmequellen und Hochtemperaturbereichen fernhalten.
- Abgasrohre von Fahrzeugen, die dieses Produkt befördern, müssen mit Funkenfängern ausgestattet sein.
- Beim Be- und Entladen vorsichtig vorgehen, um Beschädigung von Zylindern und Armaturen zu verhindern.
15 Angaben zu Rechtsvorschriften
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch spezifisch sind
Internationale Vorschriften:
- UN GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): 8. überarbeitete Ausgabe
- Montreal-Protokoll: Kein kontrollierter ozonabbauender Stoff (ODP = 0)
- Kigali-Änderung zum Montreal-Protokoll: R245fa ist als geregelter HFC-Stoff aufgeführt und unterliegt der schrittweisen Reduzierung.
- Kyoto-Protokoll / Pariser Abkommen: Als Treibhausgas aufgeführt (HFC-Klasse)
- EU REACH-Verordnung (EG 1907/2006): Registrierter Stoff
- EU CLP-Verordnung (EG 1272/2008): Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
- EU-F-Gas-Verordnung (EG 517/2014): Regelung fluorierter Treibhausgase
- US EPA SNAP-Programm: Als Treibmittel und für bestimmte Kälteanwendungen zugelassen
- US OSHA HCS 2012: Gefahrenkommunikations-Standard
- US DOT 49 CFR: Vorschriften für den Gefahrguttransport
- ADR/RID: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/Schiene
- IMDG-Code:Internationale Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code)
- IATA DGR:Gefahrgutvorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA-DGR)
15.2 Chemikalien-Sicherheitsbewertung
Für diesen Stoff wurde im Rahmen dieses SDS keine Chemikalien-Sicherheitsbewertung durchgeführt. Anwender sollten eine eigene Bewertung basierend auf spezifischen Nutzungsbedingungen durchführen.
16 Weitere Informationen
16.1 Referenzen
- NIOSH-Taschenleitfaden zu chemischen Gefahren
- NOAA-CAMEO-Chemikaliensammlung
- PubChem-Verbindungsdatenbank (CID 9639)
- ASHRAE Handbook – Kälteanlagen und Anwendungen
- IPCC Fünfter Sachstandsbericht (AR5) — Quelle der GWP-Daten
- GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte in Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien)
- GB 30000-Reihe (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
- GHS der Vereinten Nationen, 8. überarbeitete Ausgabe
- Kigali-Änderung zum Montreal-Protokoll
16.2 Abkürzungen
| Abkürzung | Vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| SDS / MSDS | Sicherheitsdatenblatt / Material-Sicherheitsdatenblatt |
| GHS | Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien |
| CAS | Chemical Abstracts Service (Registrierungsnummer) |
| UN | United Nations (Gefahrgutnummer) |
| ODP | Ozonabbaupotenzial |
| GWP | Treibhauspotenzial |
| LC50 | Letale Konzentration, 50 % |
| LD50 | Letale Dosis, 50 % |
| NOAEL | Höchste Dosis ohne beobachtete schädliche Wirkung |
| WEEL | Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz (Umwelt) |
| SCBA | Druckluft-Atemschutzgerät |
| PBT | Persistent, bioakkumulativ und toxisch |
| HFC | Hydrofluorcarbon |
| ORC | Organischer Rankine-Kreisprozess |
16.3 Haftungsausschluss
Dieses Sicherheitsdatenblatt (SDS) wurde gemäß dem UN-GHS-Standard und geltenden behördlichen Anforderungen erstellt. Die hierin enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen chemischen Datenbanken, Fachliteratur und nationalen Normen und gelten zum Ausstellungsdatum als korrekt und vollständig. Es wird jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen übernommen. Anwender sollten die Anwendbarkeit der Informationen für ihre spezifischen Nutzungsbedingungen prüfen und sich für Compliance-Zwecke auf das offizielle SDS des Herstellers/Lieferanten beziehen. Die Informationen in diesem Dokument können aktualisiert werden, sobald neue Forschungsergebnisse und regulatorische Änderungen vorliegen; eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Version wird empfohlen.