Sicherheitsdatenblatt (SDS)
1 Bezeichnung des Stoffs
1.1 Produktidentifikator
| Chemische Bezeichnung | Difluoromethane |
|---|---|
| Gebrauchsnamen / Synonyme | R32, HFC-32, HFC32, Methylene fluoride, Difluoromethylene, Freon 32 |
| CAS-Nummer | 75-10-5 |
| UN-Nummer | 3252 (brennbares verflüssigtes Gas) |
| Gefahrgutklasse | Klasse 2.1 Brennbares Gas |
| Molekulformel | CH2F2 |
| Molmasse | 52.02 g/mol |
| Empfohlene Verwendung | Kältemittel (allein oder als Bestandteil von R410A, R407C und anderen Gemischen verwendet); Treibmittel für Polymere; Mischungsbestandteil. |
1.2 Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts
| Lieferantenname | Hangzhou Wula Chemical Co., Ltd. |
|---|---|
| Adresse | No. 7 Longtan Road, Yuhang District, Hangzhou, Zhejiang Province, China |
| Postleitzahl | 311100 |
| Telefon | +86-571-87024025 |
| Fax | +86-571-87024025 |
| safety@wulachem.cn |
1.3 Notrufnummer
Nationale Chemieunfall-Hotline (China): +86-532-83889090 (24 Stunden)
Notfallkontakt des Lieferanten: +86-571-87024025
2 Gefahrenidentifizierung
2.1 GHS-Klassifizierung
- Brennbares Gas (Physikalische Gefahr) — Kategorie 2 (lower flammability, A2L class)
- Verdichtetes Gas (Physikalische Gefahr) — Verflüssigtes Gas
- Spezifische Zielorgantoxizität - einmalige Exposition (Gesundheitsgefahr, narkotische Wirkung) — Kategorie 3
Hinweis: R32 ist ein schwach brennbares Gas der ASHRAE-Klasse A2L. Die Explosionsgrenzen liegen bei 14,4%–29,3% (Vol.-% in Luft); die Brenngeschwindigkeit ist sehr gering (~0,067 m/s) und die Zündenergie ist relativ hoch; Ammoniak kann seine Flamme löschen. Unter den meisten praktischen Anwendungsbedingungen ist es schwer zu entzünden, muss aber dennoch als brennbares Gas behandelt werden.
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente
Signalwort: Warnung
Gefahrenhinweise:
- H221 Brennbares Gas.
- H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
- H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise:
- P102 Vor der Handhabung alle Sicherheitsvorkehrungen lesen und verstehen.
- P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißer Oberfläche fernhalten. Nicht rauchen.
- P271 Nur im Freien oder in gut belüfteter Bereich.
- P377 Brand des austretenden Gases: Nicht löschen, außer wenn das Leck sicher gestoppt werden kann.
- P381 Bei Gasleck, alle Zündquellen beseitigen wenn dies sicher möglich ist.
- P403 Store in a gut belüfteter Ort.
- P410+P403 Vor Sonnenlicht schützen. Store in a gut belüfteter Ort.
- P405 Unter Verschluss lagern.
2.3 Andere Gefahren
- Dampf ist schwerer als Luft (Dampfdichte ~1,8, Luft = 1) und kann sich weit am Boden ausbreiten; kann zur Zündquelle zurückflammen.
- Zersetzt sich bei hohen Temperaturen (>250°C) unter Bildung giftiger und ätzender Gase (Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.).
- Gasflaschen können bei Erwärmung durch erhöhten Innendruck reißen oder platzen.
- A2L schwer entflammbares Gas: sehr geringe Brenngeschwindigkeit, relativ hohe Zündenergie, birgt jedoch in engen oder sauerstoffangereicherten Umgebungen nach wie vor ein Brand-/Explosionsrisiko.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoff/Gemisch
Dieses Produkt ist ein Reinstoff.
3.2 Zusammensetzungsinformationen
| Bestandteilname | CAS-Nr. | Konzentration (Massenanteil) |
|---|---|---|
| Difluoromethane | 75-10-5 | ≥99.9% (Superior-Grad ≥99.99%) |
3.3 Verunreinigungsinformationen
| Verunreinigung | Premium-Qualität | Erste Qualität |
|---|---|---|
| Acidität (als HCl) | ≤0.1 ppm | ≤1 ppm |
| Feuchtigkeit | ≤5 ppm | ≤10 ppm |
| Verdampfungsrückstand | ≤100 ppm | ≤100 ppm |
| Nichtkondensierbares Gas (25°C, Vol%) | ≤1.5% | ≤1.5% |
| Chlorid | Erfüllt | Erfüllt |
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Bringen Sie das Opfer sofort aus dem kontaminierten Bereich. Warm halten und in Ruhe lassen. Dem behandelnden Arzt dieses SDB vorzeigen.
Einatmen:
- Opfer sofort an die frische Luft bringen. Atemwege freihalten.
- Sauerstoff verabreichen bei Atemschwierigkeiten.
- Bei Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen (vorzugsweise mit Beutel-Ventil-Maske oder Taschenmaske; Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden).
- Bei fehlendem Puls sofort mit der kardiopulmonalen Reanimation (CPR) beginnen.
- Betroffene Person warm halten und in Ruhe belassen. Zustand engmaschig überwachen.
- Sofort ärztliche Hilfe aufsuchen.
Hautkontakt (Erfrierung):
- Betroffene Stelle sofort mit großen Mengen lauwarmem Wasser (37–40°C) spülen, um das Wiedererwärmen zu fördern.
- KEIN heißes Wasser (>40°C) oder direkte Hitze (z. B. elektrische Heizgeräte) verwenden.
- Erfrorene Stellen NICHT reiben oder massieren; dies kann die Gewebeschäden verschlimmern.
- Eingefrorene Kleidung vorsichtig entfernen. Wenn Kleidung an der Haut festklebt, NICHT abziehen; um sie herumschneiden.
- Mit sterilem Verband abdecken.
- Sofort ärztliche Hilfe aufsuchen.
Augenkontakt:
- Augenlider sofort offen halten und mindestens 15 Minuten lang gründlich mit reichlich Wasser oder Kochsalzlösung spülen.
- Sicherstellen, dass alle Augenoberflächen vollständig gespült werden, indem obere und untere Lider angehoben werden.
- Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht entfernbar.
- Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, vorzugsweise bei einem Augenarzt.
Verschlucken:
Nicht anwendbar. Diese Substanz ist bei Umgebungstemperatur ein Gas; eine orale Exposition wird nicht erwartet.
4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen
- Akute Einatmen: Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Ataxie, Bewusstlosigkeit, Herzrhythmusstörungen.
- Skin contact (liquid): Erfrierung (pale, hard skin, pain, blistering).
- Eye contact (liquid): severe Erfrierung, Hornhautschäden, visual impairment.
- Verbrennungsexposition: Bei Verbrennung kann das Einatmen von thermischen Zersetzungsprodukten (HF usw.) schwere Atemwegsverbrennungen und Lungenödem verursachen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder spezielle Behandlung
- Symptomatische und unterstützende Therapie. Atemwege freihalten; bei Bedarf Sauerstoff verabreichen.
- Herzfunktion überwachen; Exposition gegenüber hohen Konzentrationen kann Herzrhythmusstörungen verursachen.
- Katecholamin-Medikamente (z. B. Epinephrin/Adrenalin) vermeiden — sie können die Myokardempfindlichkeit gegenüber Fluorkohlenwasserstoffen erhöhen und Kammerflimmern auslösen.
- Behandeln Erfrierung mit Standardprotokollen: lauwarmes Wasser (37–40°C) Aufwärmen. KEINE trockene Hitze oder Massage verwenden.
- Wenn Inhalation von HF oder anderen thermischen Zersetzungsprodukten vermutet wird, Atemwege und Lungenödem engmaschig überwachen; Calcium/Gluconat-Therapie bei Bedarf verabreichen.
5 Brandschutzmaßnahmen
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Löschmittel verwenden, das für den Brand der Umgebung geeignet ist. Trockenchemisches Pulver, Kohlendioxid, Wassernebel und Schaum sind akzeptabel.
Nicht geeignete Löschmittel: Starken Wasserstrahl auf auslaufendes verflüssigtes Gas richten (beschleunigt Verdunstung und Verteilung).
5.2 Besondere Gefahren durch den Stoff oder das Gemisch
- R32 ist ein brennbares Gas; Explosionsgrenzen 14,4%–29,3% (Vol.-% in Luft).
- Dampf ist schwerer als Luft und kann sich in tiefer gelegenen Bereichen ansammeln; kann zur Zündquelle zurückflammen.
- Die thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>250°C) erzeugt giftige und ätzende Gase: Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.
- Flaschen können beim Erhitzen bersten oder platzen. Wenn ein Gasbrand nicht an der Quelle gestoppt werden kann, nicht löschen.
5.3 Gefährliche Verbrennungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und weitere fluorierte Verbindungen.
5.4 Hinweise für die Feuerwehr
- Feuerwehrleute müssen umluftunabhängiges Atemschutzgerät mit Überdruck (SCBA) und vollständige feuerfeste Schutzbekleidung tragen.
- Wenn die undichte Gasquelle bereits brennt und nicht abgestellt werden kann, NICHT löschen — das Gas weiterbrennen lassen und dabei umgebende Behälter kühlen (Prinzip „nicht löschen, wenn die Quelle nicht abgestellt werden kann").
- Wenn die Quelle sicher abgestellt werden kann, abstellen und dann löschen.
- Behälter wenn möglich aus dem Brandgebiet an einen sicheren Ort bringen.
- Behälter aus sicherer Entfernung mit Wasserspray kühlen, bis der Brand gelöscht ist.
- Sofort evakuieren, wenn Behälter Verfärbungen zeigen oder Druckentlastungseinrichtungen abzulassen beginnen.
- Den Bereich isolieren; unbefugtes Personal fernhalten; alle Zündquellen beseitigen.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenschutzmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallverfahren
- Personal sofort aus dem Leckbereich in windrichtige Bereiche evakuieren. Sperrzone einrichten und Zugang beschränken.
- Alle Zündquellen beseitigen (offene Flamme, Funken, statische Elektrizität); die Verwendung von funkenerzeugender Ausrüstung und Werkzeugen verbieten.
- Einsatzkräfte sollten einen SCBA, antistatische flammhemmende Kleidung, kryogene Handschuhe und Augenschutz tragen.
- Aus windrichtiger Richtung eintreten.
- Leck stoppen, wenn dies sicher möglich ist.
- Ausgetretene Substanz nicht berühren oder durchschreiten.
- Notfallkontaktpersonen für externe Unterstützung bereithalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
- Verhindern, dass Gas in Abwasserkanäle, Keller oder geschlossene Räume gelangt (Ansammlung brennbaren Gases birgt Explosionsgefahr).
- Bereich lüften, um die Ausbreitung zu beschleunigen.
- Freisetzungen minimieren, um Treibhausgas-Emissionen zu kontrollieren; nach Möglichkeit zurückgewinnen.
- Freisetzung in Atmosphäre, Gewässer oder Boden vermeiden.
6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung
- Kleines Leck: Belüftung erhöhen, um die Gasausbreitung zu beschleunigen. Brenngaskonzentration und Sauerstoffgehalt überwachen, um Brand und Erstickung zu verhindern.
- Großes Leck:
- Ventil der Quelle schließen, sofern gefahrlos möglich; nahegelegene Zündquellen beseitigen.
- Mit spezieller Gasrückgewinnungsausrüstung zurückgewinnen.
- Wenn eine Rückgewinnung nicht möglich ist, Wassernebel zur Verdünnung verwenden (Wasserverschmutzung verhindern).
- Wenn das Zylinderventil nicht geschlossen werden kann, Zylinder in einen sicheren belüfteten Bereich bringen und langsam entlüften.
- Flaschenleck: Gasflasche in einen gut belüfteten sicheren Bereich bringen und langsam entlüften. Wenn das Ventil nicht geschlossen werden kann, Lieferanten für professionelle Handhabung kontaktieren.
6.4 Verweis
Siehe Abschnitt 8 (Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung) und Abschnitt 13 (Hinweise zur Entsorgung).
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen bei der Handhabung
- In geschlossenen Systemen mit angemessener natürlicher Belüftung oder örtlicher Absaugung handhaben.
- Personal muss besonders geschult sein und streng Betriebsverfahren einhalten. Nur zertifiziertes Personal.
- Gasleckage in Arbeitsplatzatmosphäre verhindern.
- Brennbares Gas management: Von Feuer, Wärmequellen fernhalten; Rauchen in Arbeitsbereichen verboten; explosionsgeschützte Belüftungssysteme und Ausrüstung verwenden; statische Aufladung vermeiden, sicherstellen, dass Ausrüstung und Rohrleitungen zuverlässig geerdet sind.
- Kontakt mit reaktiven Metallen und starken Oxidationsmitteln vermeiden.
- Gasflaschen vorsichtig handhaben; nicht fallen lassen, schieben, rollen oder anstoßen. Geeignete Hebevorrichtungen verwenden.
- Bereich mit Notfallausrüstung für Lecks ausstatten.
- Isolierte Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz beim Umgang mit Flüssigkeit tragen, um Erfrierungen zu verhindern.
- Gasflaschen, Ventile und Rohrleitungen regelmäßig auf Lecks überprüfen.
7.2 Bedingungen für sichere Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
- In einer gut belüfteten Lagerhalle für brennbare Gase lagern; getrennt von oxidierenden Gasen und Oxidationsmitteln lagern.
- Lagertemperatur sollte 30°C nicht überschreiten. Von Feuer, Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
- Getrennt von Oxidationsmitteln, reaktiven Metallen, Halogenen usw. lagern. Nicht zusammen mit inkompatiblen Stoffen lagern.
- Der Lagerbereich muss mit Notfallausrüstung für Lecks und geeigneter Brandlöschausrüstung ausgestattet sein.
- Gasflaschen müssen aufrecht gelagert werden, mit Ventilkappen und Sicherheitsringen versehen und sicher fixiert gegen Umfallen.
- Explosionsgeschützte Beleuchtungs- und Belüftungssysteme verwenden.
- Verwendung von Geräten und Werkzeugen, die Funken erzeugen können, verbieten.
- Der Lagerbereich muss ausgestattet sein mit Brenngaswarnanlagen und deutlichen Sicherheitswarnschildern.
- System mit zwei Personen für Empfang/Ausgabe und zwei Personen für Verwahrung einführen.
7.3 Spezifische Endverwendungen
Nur für industrielle Verwendung. Hauptsächlich in Kälteanlagen verwendet (allein oder als Mischungsbestandteil). Personal muss professionell geschult sein. Nicht für direkten Lebensmittelkontakt, medizinische Inhalation oder andere nicht genehmigte Anwendungen verwenden. Systeme, die R32 verwenden, müssen dessen geringe Brennbarkeit berücksichtigen und geeignete explosionsgeschützte Maßnahmen und Lecksuche integrieren.
8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung
8.1 Grenzwerte
| China OEL (Arbeitsplatzgrenzwert) | Kein festgelegter Grenzwert. Empfohlener Referenzwert: ACGIH TGW 1000 ppm (TWA, 8 Std.) |
|---|---|
| ACGIH TLV-TWA (USA) | 1000 ppm (approx. 1830 mg/m³), 8-hour time-weighted average |
| OSHA PEL-TWA (USA) | Kein spezifischer Grenzwert festgelegt (siehe ACGIH). |
| Biologischer Grenzwert | Nicht festgelegt |
Hinweis: Gemäß GBZ 2.1-2019 ist diese Substanz derzeit nicht in der chinesischen OEL-Tabelle aufgeführt. Internationale Standards werden als Referenz empfohlen.
8.2 Expositionsüberwachungsmethoden
Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) oder Massenspektrometrie (GC-MS); brennbare Gasdetektoren (Infrarot- oder katalytische Verbrennungsart) zur Überwachung der brennbaren Gaskonzentration am Arbeitsplatz.
8.3 Geeignete technische Steuerungsmaßnahmen
- Geschlossene Prozessführung mit allgemeiner Belüftung oder örtlicher Absaugung.
- Sicherheitsdusche und Augenspülstation bereitstellen.
- Brennbare Gas-Alarmmelder in Bereichen installieren, in denen Lecks auftreten können, und mit Belüftungssystemen gekoppelt.
- Explosionsgeschützte elektrische Ausrüstung verwenden; alle Ausrüstung und Rohrleitungen müssen zur statischen Elektrizitätssicherung zuverlässig geerdet sein.
8.4 Persönliche Schutzmaßnahmen
Atemschutz:
- Normale Bedingungen (unter Grenzwert): keine besondere Schutzmaßnahme erforderlich.
- Erhöhte Konzentrationen: Halbmaske mit organischem Dampf-Filter wird empfohlen.
- Hohe Konzentration oder Notfallrettung/Evakuierung: umluftunabhängiges Atemschutzgerät (SCBA) mit Überdruck muss getragen werden.
Augen-/Gesichtsschutz:
- Allgemeiner Umgang: chemische Schutzbrille.
- Beim Umgang mit Flüssigkeit oder potenzieller Flüssigkeitsexposition: Schutzbrille/Gesichtsschild müssen getragen werden, um Erfrierung zu verhindern.
Hautschutz:
- Handschutz: antistatische Handschuhe für normalen Umgang; kryogen-isolierte Handschuhe (z. B. Trockeneis-Handschuhe, Lederkältehandschuhe) für Flüssigkeitskontakt.
- Body protection: antistatisch flame-retardant work Kleidung; cold-resistant Kleidung für Flüssigkeitskontakt.
- Sonstiges: Rauchen in Arbeitsbereichen verboten; vermeiden hoher Konzentration inhalation; use a Buddy-System beim Betreten von Tanks, enge Räume, or other hoher Konzentration areas; use explosion-proof tools.
8.5 Hygienemaßnahmen
- Kontaminierte Kleidung nach der Arbeit entfernen und Haut gründlich waschen.
- Gute persönliche Hygiene aufrechterhalten.
- Augenspülstation und Notfalldusche am Arbeitsplatz verfügbar halten.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
| Aussehen und Geruch | Farbloses Gas mit schwacher etherischer Geruch; gasförmig bei Umgebungstemperatur und -druck; farblose transparente Flüssigkeit unter Druck |
|---|---|
| Geruchsschwelle | Nicht verfügbar (schwacher etherartiger Geruch) |
| pH | Nicht anwendbar (Gas) |
| Schmelzpunkt / Gefrierpunkt | -136 °C |
| Siedepunkt / Siedebereich (101,3 kPa) | -51.6 °C |
| Flammpunkt | None (brennbares Gas; Flammpunkt Konzept nicht anwendbar) |
| Verdampfungsgeschwindigkeit | Nicht verfügbar |
| Brennbarkeit (Gas) | Brennbar (Klasse A2L, geringere Entzündbarkeit) |
| Explosionsgrenzen (obere/untere, Vol.-% in Luft) | Obere 29,3% / Untere 14,4% |
| Brenngeschwindigkeit | ~0.067 m/s (sehr gering, laminare Brenngeschwindigkeit) |
| Mindestzündenergie | ~30 mJ (relatively high) |
| Dampfdruck (25°C) | 1690 kPa |
| Dampfdichte (Luft = 1) | ~1.8 (schwerer als Luft) |
| Relative Dichte (Flüssigkeit, 25°C) | 0.960 g/cm³ |
| Löslichkeit | Schwer löslich in Wasser (~0.44 g/100 g bei 25°C); löslich in Ethanol, Ether und anderen organischen Lösungsmitteln. |
| Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (log P) | ~0.21 |
| Selbstentzündungstemperatur | ~648 °C |
| Zersetzungstemperatur | >250 °C Beginn der thermischen Zersetzung |
9.2 Thermodynamische Eigenschaften
| Kritische Temperatur | 78.1 °C |
|---|---|
| Kritischer Druck | 5780 kPa (5.78 MPa) |
| Kritische Dichte | 0.430 g/cm³ |
| Verdampfungsenthalpie (am Siedepunkt) | ~382 kJ/kg |
| Spezifische Wärme der Flüssigkeit (25°C) | ~2.18 kJ/(kg·°C) |
9.3 Sonstige Sicherheitsdaten
| ASHRAE-Sicherheitsgruppe | A2L (geringe Toxizität, geringere Entzündbarkeit) |
|---|---|
| Ozonabbaupotenzial (ODP) | 0 (schädigt nicht die Ozonschicht; see Section 12.6) |
| Treibhauspotenzial (GWP, 100 Jahre) | ~677 (Treibhausgas; see Section 12.6) |
| Atmosphärische Verweildauer | ~5.2 years |
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Chemisch stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen; nicht leicht reaktiv. Es hat jedoch einen Flammbereich in Luft (14.4%–29.3%) und kann mit einer Zündquelle.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen. Innerhalb des brennbaren Konzentrationsbereichs kann es mit einer Zündquelle (A2L schwer entflammbar; sehr geringe Brenngeschwindigkeit).
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- In Luft (14.4%–29.3% volumenmäßig) kann mit einer Zündquelle (offene Flamme, hohe Hitze, elektrischer Funke) brennen. Die Brenngeschwindigkeit ist sehr gering und die Zündenergie relativ hoch.
- Die thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>250°C) erzeugt giftigen Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid und Carbonylfluorid.
- Kann mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver unter hoher Temperatur oder spezifischen Bedingungen reagieren.
- Kann Redoxreaktionen mit starken Oxidationsmitteln eingehen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
High temperature, offene Flamme, Zündquellen (elektrischer Funkes, static electricity), direct Wärmequellen, Zylinder overpressure
10.5 Unverträgliche Materialien
Reaktive Metalle (Natrium, Kalium, Calcium, Aluminiumpulver, Magnesiumpulver usw.), starke Oxidationsmittel, halogens
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und weitere fluorierte Verbindungen
10.7 Gefährliche Polymerisation
Tritt nicht ein.
11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
| Ratte Inhalation LC50 (4 Std.) | >1,000,000 ppm (highest concentration tested; essentially non-toxic) |
|---|---|
| Maus Inhalation LC50 (2 Std.) | >1,000,000 ppm |
| Kaninchen dermal LD50 | Nicht verfügbar (gasförmiger Stoff) |
11.2 Hautreizung/-ätzung
Flüssigkeitskontakt kann verursachen Erfrierung (physische Verletzung), aber kein chemisches Ätzmittel. GHS-Klassifizierung: no skin corrosion/irritation classification (physical Erfrierung only).
11.3 Augenreizung/-ätzung
Flüssigkeitskontakt kann schwere Erfrierung und Hornhautschäden verursachen. Basierend auf physikalischem Kälteverletzungseffekt.
11.4 Atemwegs- oder Hautsensibilisierung
Keine Sensibilisierung berichtet. Verfügbare Tierversuchsdaten und epidemiologische Daten am Menschen zeigen keine Sensibilisierungswirkung.
11.5 Keimzellmutagenität
In-vitro- und In-vivo-Tests (Ames-Test, Chromosomenaberrationstest, Mäuse-Mikronukleus-Test usw.) zeigen keine mutagene Wirkung.
11.6 Karzinogenität
Ungenügende Evidenz für Kanzerogenität.
- IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung): Nicht gelistet
- ACGIH (Amerikanische Konferenz staatlicher Gewerbehygieniker): Kategorie A4 (Nicht als krebserzeugend beim Menschen einstufbar).
11.7 Reproduktionstoxizität
Tierstudien zeigen keine signifikante Reproduktions- oder Entwicklungstoxizität bei hohen Konzentrationen. Keine menschlichen Reproduktionstoxizitätsdaten verfügbar.
11.8 Spezifische Zielorgantoxizität - einmalige Exposition
- Narkotischer Effekt (Kategorie 3): Inhalation hoher Konzentrationen kann eine Depression des zentralen Nervensystems verursachen, die sich als Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und beeinträchtigtes Bewusstsein äußert.
- Herz Wirkung: Exposition gegenüber hohen Konzentrationen kann Herzrhythmusstörungen verursachen, besonders unter Stress oder Anstrengung (Katecholaminsensibilisierung).
11.9 Spezifische Zielorgantoxizität - wiederholte Exposition
Wiederholte Exposition bei niedriger Konzentration zeigt keine signifikante Zielorgan-Toxizität. Langzeit-Inhalationsstudien an Tieren (hohe Konzentrationen) haben keinen eindeutigen Organschaden gezeigt.
11.10 Aspirationsgefahr
Es wird nicht erwartet, dass es in Gasform Aspirationspneumonie verursacht. Die Inhalation hoher Konzentrationen kann jedoch ZNS-Dämpfung und Herz-Sensibilisierung verursachen. Bei Verbrennung kann Inhalation thermischer Zersetzungsprodukte (HF) schwere Atemwegsverbrennungen und Lungenödem verursachen.
12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Ökotoxizität
| Akute Fischtoxizität (LC50, 96 hr) | >100 mg/L (geringe Toxizität für Fische) |
|---|---|
| Akute Daphnientoxizität (EC50, 48 hr) | >100 mg/L |
| Algenwachstumshemmung (EC50, 72 hr) | >100 mg/L |
| Bakterientoxizität | Nicht verfügbar |
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
- Atmosphärischer Abbau: Hauptsächlich durch Reaktion mit Hydroxylradikalen abgebaut; atmosphärische Verweilzeit ~5,2 Jahre.
- Biologische Abbaubarkeit: Schwer biologisch abbaubar (nicht leicht durch Mikroorganismen abbaubar).
- Hydrolyse: Bei Raumtemperatur nicht leicht hydrolysierbar.
- Photodegradation: Kann in der Atmosphäre photochemisch abgebaut werden.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
log P = 0.21. Geringes Bioakkumulationspotenzial (unter dem Biokonzentrationsschwellenwert von log P = 4.5).
12.4 Mobilität im Boden
Hochflüchtig in gasförmigem Zustand. Niedrige Wasserlöslichkeit. Hohe Mobilität. Verflüchtigt sich leicht in die Atmosphäre, wenn in den Boden freigesetzt.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
Erfüllt nicht die PBT- (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) / vPvB- (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) Kriterien.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
- Ozonabbaupotenzial (ODP): 0 (reißt die Ozonschicht nicht ab; HFC-Klasse Nicht-ODS-Substanz)
- Treibhauspotenzial (GWP, 100-Jahres-Zeithorizont): ~677 (bezogen auf CO₂ = 1)
- Große Freisetzungen tragen zur globalen Erwärmung bei; Emissionen sollten kontrolliert werden, mit Priorität auf Rückgewinnung und Wiederverwendung. R32 hat einen relativ niedrigen GWP unter den HFC-Kältemitteln und gilt als umweltfreundlicheres Übergangskältemittel.
- Keine kontrollierte Substanz gemäß dem Montrealer Protokoll, aber ein unter dem Kyoto-Protokoll und dem Pariser Abkommen gelistetes Treibhausgas. Gemäß der Kigali-Änderung des Montrealer Protokolls werden HFC-Substanzen schrittweise reduziert.
13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Abfallbehandlungsverfahren
Produkt/Rückstände:
- NICHT direkt in die Atmosphäre ablassen (Treibhausgas und brennbares Gas).
- Rückgewinnung und Recycling (Reinigung und Wiederverwendung) ist der bevorzugte Ansatz.
- Wenn Rückgewinnung nicht möglich ist, über eine zugelassene Sonderabfallbehandlungsanlage entsorgen.
- Hochtemperaturverbrennung mit alkalischer Wäsche zur Fluoridentfernung ist eine akzeptable Methode. Die Verbrennung muss eine vollständige Verbrennung gewährleisten und Brenngasrisiken berücksichtigen.
- Nicht in Abwässer, Gewässer oder Boden einleiten.
Verunreinigte Verpackungen:
- Leere Gasflaschen müssen an den Lieferanten oder eine qualifizierte Einrichtung zur Entsorgung zurückgegeben werden. Leere Flaschen nicht wegwerfen oder zerschneiden.
- Leere Zylinder mit Restdruck werden als gefährlicher Abfall entsorgt. Residual flammable gas muss safely vented under Belüftung before disposal.
13.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung
- Vor der Entsorgung nationale und lokale Vorschriften beachten (z. B. Gesetz zur Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung durch feste Abfälle, Normen zur Kontrolle der Umweltverschmutzung durch Lagerung von Sonderabfällen usw.).
- Personal sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
- Für gute Belüftung sorgen, um Erstickung und Ansammlung brennbarer Gase zu verhindern. Keine Zündquellen am Entsorgungsort.
- Entsorgung muss durch eine qualifizierte und zugelassene Einrichtung erfolgen.
- Entsorgungsunterlagen sollten aufbewahrt werden.
14 Transportinformationen
14.1 UN-Nummer
3252 (Difluoromethane, brennbares verflüssigtes Gas)
14.2 UN-richtiger Versandname
DIFLUOROMETHANE
14.3 Gefahrenklasse(n) für den Transport
Klasse 2.1 Brennbares Gas
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar (Gase der Klasse 2 werden keiner Verpackungsgruppe zugeordnet)
14.5 Verpackungskennzeichnung / Gefahrzettel
- Hauptgefahrenzettel: Brennbares Gas (red, Klasse 2.1)
- Nebengefahrenzettel: Keiner
14.6 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Verpackung
- Nahtlose Stahlflaschen. Gasflaschen müssen den geltenden nationalen Normen entsprechen (z. B. GB 5099).
- Übliche Gebindegrößen: 13.6 kg-, 50 kg-, 100 kg-, 400 kg-, 800 kg-Zylinder sowie ISO-Tankbehälter.
- Gewinderichtung des Zylinderventilauslasses: Linksgewinde für brennbare Gase.
14.7 Sonderanforderungen für verschiedene Transportarten
Straßentransport (GB/T 12268 / ADR):
- Fahrzeuge müssen eine Genehmigung für Gefahrguttransport haben und mit Funkenfängern ausgestattet sein.
- Gasflaschen müssen mit Ventilkappen und Sicherheitsringen versehen sein.
- Gasflaschen in der Regel flachgelegt mit Ventilen in gleicher Richtung; nicht kreuzweise stapeln. Höhe darf das Fahrzeuggeländer nicht überschreiten.
- Im Sommer Transport am frühen Morgen/Abend, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
- Festgelegte Routen einhalten; nicht in Wohngebieten oder dicht besiedelten Gebieten anhalten.
- Das Fahrzeug muss mit Brandlöschausrüstung und Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
Schienentransport (RID):
- Abdrücken verbieten (kein freies Rollen zur Sortierung).
- Transport in geschlossenen Waggons; Gasflaschen aufrecht oder flachgelegt und gesichert.
Seetransport (IMDG-Code):
- UN 3252, Klasse 2.1
- Meeresschadstoff: Nein
- Stauungskategorie: D (nur auf Deck)
- Von Wärmequellen fernhalten; von Zündquellen isolieren
Lufttransport (ICAO/IATA DGR):
- UN 3252, Klasse 2.1
- Brennbares verflüssigtes Gas
- Verboten auf Passagierflugzeugen (nur Frachtflugzeuge, unterliegt Mengenbeschränkungen)
14.8 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln, reaktiven Metallen, Halogenen oder Lebens-/Futtermitteln transportieren.
- Fahrzeuge müssen mit geeigneter Löschausrüstung und Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Transportpersonal muss speziell geschult und zertifiziert sein.
- Während des Transports vor Sonnenlicht, Regen und hohen Temperaturen schützen.
- Beim Anhalten auf der Strecke fern von Feuer, Wärmequellen und heißen Bereichen bleiben.
- Auspuffrohre von Fahrzeugen, die dieses Produkt transportieren, müssen mit Funkenfängern ausgestattet sein.
- Vorsichtig beladen und entladen, um Schäden an Zylinder und Armaturen zu verhindern; explosionsgeschützte Werkzeuge verwenden und statische Aufladung vermeiden.
15 Rechtsvorschriften
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Chinesische Vorschriften:
- Verordnung über die Sicherheitsverwaltung gefährlicher Chemikalien (Staatsratsdekret Nr. 591)
- Katalog gefährlicher Chemikalien (Ausgabe 2015): gelistet
- GB 30000-Serie (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
- GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte im Sicherheitsdatenblatt für chemische Produkte)
- Verordnung über die sichere Verwendung von Chemikalien am Arbeitsplatz (Arbeitsministerium, 1996)
- GBZ 2.1-2019 (Arbeitsplatzgrenzwerte für gefährliche Arbeitsstoffe — Teil 1: Chemische Arbeitsstoffe)
- TSG 23-2021 (Sicherheitstechnische Vorschrift für Gasflaschen)
- Vorschriften für den Straßentransport gefährlicher Güter
- Arbeitsschutzgesetz der Volksrepublik China
- Gesetz der Volksrepublik China zur Verhütung und Kontrolle der Luftverschmutzung (incl. Treibhausgas control)
- Gesetz der Volksrepublik China über die Verhütung und Kontrolle der Umweltverschmutzung durch feste Abfälle
- Verordnung über ozonabbauende Substanzen: keine kontrollierte Substanz (ODP = 0)
Internationale Vorschriften:
- UN GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): 8. überarbeitete Ausgabe
- Montrealer Protokoll: Keine kontrollierte ozonabbauende Substanz (ODP = 0)
- Kigali-Änderung des Montrealer Protokolls: Für die Phasenreduzierung aufgeführte HFC-Substanzen
- Kyoto-Protokoll / Pariser Abkommen: Aufgeführt als Treibhausgas (HFC class)
- EU REACH-Verordnung (EG 1907/2006): Registrierte Substanz
- EU CLP-Verordnung (EG 1272/2008): Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
- EU-F-Gase-Verordnung-Verordnung (EG 517/2014): Fluorinated Treibhausgas controls, including quota management
- US EPA SNAP-Programm: Zugelassen für verschiedene Kälteanwendungen
- US OSHA HCS 2012 (US-Gefahrstoffkennzeichnung): Gefahrenkommunikationsstandard
- US DOT 49 CFR: Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter
- ADR/RID: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/Schiene
- IMDG-Code: Internationaler Code für Seeschifftransport gefährlicher Güter
- IATA DGR: Vorschriften der Internationalen Lufttransportvereinigung für gefährliche Güter
16 Sonstige Angaben
16.1 Literaturverzeichnis
- NIOSH Taschenführer für chemische Gefahren
- NOAA CAMEO Chemikalien-Datenbank
- PubChem-Verbindungsdatenbank (CID 6225)
- ASHRAE Handbuch - Kältesysteme und Anwendungen
- ASHRAE-Standard 34 - Bezeichnung und Sicherheitseinstufung von Kältemitteln
- GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte im Sicherheitsdatenblatt für chemische Produkte)
- GB 30000-Serie (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
- UN-GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien), 8. überarbeitete Ausgabe
- OSHA Gefahrenkommunikationsstandard (29 CFR 1910.1200)
16.2 Abkürzungen
| Abkürzung | Vollständiger Begriff |
|---|---|
| SDB / MSDS | Sicherheitsdatenblatt / Materialsicherheitsdatenblatt |
| GHS | Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien |
| CAS | Chemical Abstracts Service (CAS) (Registrierungsnummer) |
| UN | Vereinte Nationen (Gefahrgutnummer) |
| ODP | Ozonabbaupotenzial |
| GWP | Treibhauspotenzial |
| LC50 | Letale Konzentration, 50% |
| LD50 | Letale Dosis, 50% |
| TLV-TWA | Grenzwert - Zeitgewichteter Mittelwert |
| PEL | Zulässiger Expositionsgrenzwert |
| SCBA | Umluftunabhängiges Atemschutzgerät |
| PBT | Persistente, bioakkumulierbare und toxische |
| HFC | Fluorkohlenwasserstoff |
| STOT | Spezifische Zielorgantoxizität |
| A2L | ASHRAE-Sicherheitsklassifizierung: geringere Toxizität, geringere Entzündbarkeit |
| LEL / UEL | Untere Explosionsgrenze / Obere Explosionsgrenze |
| IARC | Internationale Agentur für Krebsforschung |
| ACGIH | Amerikanische Konferenz staatlicher Gewerbehygieniker |
16.3 Haftungsausschluss
Dieses Sicherheitsdatenblatt (SDS) wurde in Übereinstimmung mit dem UN-GHS-Standard und geltenden regulatorischen Anforderungen erstellt. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen chemischen Datenbanken, Fachliteratur und nationalen Normen und gelten zum Zeitpunkt der Erstellung als korrekt und vollständig. Es wird jedoch keine Gewährleistung, ausdrücklich oder stillschweigend, hinsichtlich der absoluten Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen übernommen. Nutzer sollten die Anwendbarkeit der Informationen für ihre spezifischen Verwendungsbedingungen überprüfen und sich für Konformitätszwecke auf das offizielle SDS des Herstellers/Lieferanten beziehen. Die Informationen in diesem Dokument können aktualisiert werden, sobald neue Forschungsergebnisse und regulatorische Änderungen vorliegen; eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Version wird empfohlen.