1 Identifizierung
1.1 Produktidentifizierung
| Chemische Bezeichnung | Kältemittel R507A (azeotropes Gemisch aus Pentafluorethan und 1,1,1-Trifluorethan) |
|---|---|
| Handelsnamen / Synonyme | R507A, HFC-507A, SUVA 507, Genetron 507, Forane 507, Freon 507A |
| CAS-Nummer | Keine einheitliche CAS-Nummer (Gemisch; CAS der Komponenten siehe Abschnitt 3) |
| UN-Nummer | 3162 (verflüssigtes Gas, nicht entzündbar, nicht giftig) |
| Gefahrgutkennzeichen | Klasse 2.2 Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas |
| Gemischtyp | Azeotropes Gemisch (Temperaturglide = 0 °C) |
| Molekulargewicht | 98.86 g/mol |
| Empfohlene Verwendung | HFC-Ersatz für R502; gewerbliche Kälteanlagen für mittlere und niedrige Temperaturen (Supermarkt-Tiefkühltruhen, Eiswürfelbereiter, Kühllager usw.) |
1.2 Angaben zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblatts
| Name des Lieferanten | Hangzhou Wula Chemical Co., Ltd. |
|---|---|
| Anschrift | Nr. 7 Longtan Road, Bezirk Yuhang, Hangzhou, Provinz Zhejiang, China |
| Postleitzahl | 311100 |
| Telefon | +86-571-87024025 |
| Telefax | +86-571-87024025 |
| safety@wulachem.cn |
1.3 Notrufnummer
Nationale Chemie-Notrufzentrale (China): +86-532-83889090 (24 Stunden)
Lieferanten-Notfallkontakt: +86-571-87024025
2 Identifizierung der Gefahren
2.1 GHS-Einstufung
- Komprimiertes Gas (Physikalische Gefahr) — Verflüssigtes Gas
- Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition (Gesundheitsgefahr, narkotischer Effekt) — Kategorie 3
Hinweis: R507A ist ein Kältemittel der Klasse A1 (nicht entzündbar, geringe Toxizität). Erfrierungen durch Kontakt mit der Flüssigkeit sind eine physikalische Kälteverletzung; das GHS sieht keine eigene Kategorie „Erfrierung“ vor.
2.2 GHS-Kennzeichnungselemente
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
- H280Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
- H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise:
- P102Vor der Handhabung alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
- P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
- P280Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
- P304+P340BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
- P312Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.
- P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P410+P403Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
- P405Unter Verschluss aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
- Der Dampf ist schwerer als Luft und kann sich über große Entfernungen am Boden ausbreiten, wodurch in tiefliegenden Bereichen eine sauerstoffarme Umgebung entsteht.
- Nicht entzündbar, zersetzt sich jedoch bei hohen Temperaturen (>500 °C) unter Bildung giftiger und korrosiver Gase (Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.).
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Exposition gegenüber hohen Konzentrationen kann zu einer Sensibilisierung des Herzens gegenüber Katecholaminen führen, was möglicherweise Herzrhythmusstörungen zur Folge hat.
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoff/Gemisch
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein azeotropes Gemisch zweier HFC-Kältemittel im Massenverhältnis 50/50 mit einem Temperaturglide von 0 °C.
3.2 Zusammensetzungsangaben
| Komponente | CAS-Nr. | Chemische Bezeichnung | Summenformel | Konzentration (Massenanteil) |
|---|---|---|---|---|
| R125 (Pentafluorethan) | 354-33-6 | Pentafluorethan | C2HF5 (CF3CHF2) | 50% |
| R143a (Trifluorethan) | 420-46-2 | 1,1,1-Trifluorethan | C2H3F3 (CF3CH3) | 50% |
3.3 Verunreinigungsangaben
| Verunreinigung | Grenzwert |
|---|---|
| Säuregehalt (als HCl) | ≤1 ppm |
| Feuchte | ≤10 ppm |
| Verdampfungsrückstand | ≤100 ppm |
| Nicht kondensierbares Gas (25 °C, Vol.-%) | ≤1.5% |
| Chlorid | Bestanden |
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeiner Rat: Betroffene Person sofort aus dem kontaminierten Bereich entfernen. Warm und ruhig halten. Dieses SDS dem behandelnden Arzt vorlegen.
Einatmen:
- Betroffene Person sofort an die frische Luft bringen. Atemwege freihalten.
- Sauerstoff verabreichen, wenn die Atmung erschwert ist.
- Bei fehlender Atmung künstliche Beatmung durchführen (vorzugsweise mit Beutel-Masken-Beatmung oder Pocket-Maske; Mund-zu-Mund-Beatmung vermeiden).
- Bei fehlendem Puls sofort mit Herz-Lungen-Wiederbelebung (CPR) beginnen.
- Betroffene Person warm und ruhig halten. Zustand genau überwachen.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Hautkontakt (Erfrierung):
- Betroffenen Bereich sofort mit großen Mengen lauwarmen Wassers (37–40 °C) spülen, um das Wiederaufwärmen zu fördern.
- Kein heißes Wasser (>40 °C) oder direkte Hitze (z. B. Elektroheizgeräte) verwenden.
- Erfrorenen Bereich nicht reiben oder massieren; dies kann Gewebeschäden verschlimmern.
- Eingefrorene Kleidung vorsichtig entfernen. Wenn Kleidung an der Haut festklebt, nicht daran ziehen; ringsherum abschneiden.
- Mit sterilem Verband abdecken.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Augenkontakt:
- Augenlider sofort offen halten und mindestens 15 Minuten gründlich mit reichlich Wasser oder physiologischer Kochsalzlösung spülen.
- Durch Anheben des Ober- und Unterlids eine vollständige Spülung aller Augenfächen sicherstellen.
- Kontaktlinsen entfernen, sofern vorhanden und leicht entfernbar.
- Sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen, vorzugsweise von einem Augenarzt.
Verschlucken:
Nicht anwendbar. Dieser Stoff ist bei Umgebungstemperatur ein Gas; eine Exposition durch Verschlucken ist nicht zu erwarten.
4.2 Wichtigste akute und verzögerte Symptome und Wirkungen
- Akute Inhalation: Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Ataxie, Bewusstseinsverlust, Herzrhythmusstörungen.
- Hautkontakt (flüssig): Erfrierung (blasse, harte Haut, Schmerzen, Blasenbildung).
- Augenkontakt (flüssig): schwere Erfrierung, Hornhautschaden, Sehbeeinträchtigung.
4.3 Hinweise auf erforderliche sofortige ärztliche Versorgung und Spezialbehandlung
- Symptomatische und unterstützende Therapie. Atemwege freihalten; bei Bedarf Sauerstoff verabreichen.
- Herzfunktion überwachen; Exposition mit hoher Konzentration kann Arrhythmien verursachen.
- Katecholamin-haltige Arzneimittel (z. B. Epinephrin/Adrenalin) vermeiden — diese können die Empfindlichkeit des Myokards gegenüber Fluorkohlenwasserstoffen erhöhen und Kammerflimmern auslösen.
- Erfrierungen nach Standardprotokollen behandeln: Wiederaufwärmen mit lauwarmem Wasser (37–40 °C). Keine trockene Hitze oder Massage anwenden.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Dieser Stoff ist nicht entzündbar. Löschmittel verwenden, die für den umgebenden Brand geeignet sind. Kohlenstoffdioxid, Trockenlöschmittel, Wasservernebelung und Schaum sind zulässig.
Ungeeignete Löschmittel: Keine spezifischen Gegenanzeigen.
5.2 Besondere Gefahren durch den Stoff oder das Gemisch
- Nicht entzündbar. Kein Flammpunkt. Keine Explosionsgrenzen.
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>500 °C) erzeugt giftige und korrosive Gase: Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid, Carbonylfluorid usw.
- Behälter können beim Erhitzen durch steigenden Innendruck bersten oder explodieren.
- Kann unter bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
5.3 Gefährliche Verbrennungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen.
5.4 Hinweise für Feuerwehrleute
- Feuerwehrleute müssen einen Druckluft-Atemschutz (SCBA) mit positivem Druck und vollständige feuerfeste Schutzkleidung tragen.
- Behälter nach Möglichkeit aus dem Brandbereich an einen sicheren Ort bringen.
- Behälter aus sicherer Entfernung mit Wasserstrahl kühlen, bis das Feuer gelöscht ist.
- Sofort evakuieren, wenn Behälter Verfärbungen zeigen oder Sicherheitsventile zu entlüften beginnen.
- Bereich absperren; Unbefugte fernhalten.
- Direkten Wasserstrahl auf ausströmendes verflüssigtes Gas vermeiden, da dies Verdunstung und Ausbreitung beschleunigt.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstung und Notfallverfahren
- Personal sofort aus dem Leckbereich an windzugewandte Orte evakuieren. Absperrung errichten und Zugang beschränken.
- Notfallhelfer sollten SCBA, normale Arbeitskleidung, kryogene Handschuhe und Augenschutz tragen.
- Aus windzugewandter Richtung herangehen.
- Leck stoppen, sofern dies sicher möglich ist.
- Nicht mit verschüttetem Material in Berührung kommen oder darüber laufen.
- Notfallkontaktpersonal für externe Unterstützung bereithalten.
6.2 Umweltvorsichtsmaßnahmen
- Verhindern, dass Gas in Abwasserkanäle, Kellerräume oder enge Räume gelangt.
- Bereich belüften, um die Ausbreitung zu beschleunigen.
- Freisetzungen zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen minimieren; nach Möglichkeit zurückgewinnen.
- Freisetzung in die Atmosphäre, Gewässer oder den Boden vermeiden.
6.3 Methoden und Materialien zur Rückhaltung und Reinigung
- Kleines Leck: Belüftung erhöhen, um die Gasausbreitung zu beschleunigen. Sauerstoffgehalt überwachen, um Erstickung zu verhindern.
- Großes Leck:
- Quellventil schließen, sofern dies sicher möglich ist.
- Mit speziellen Gas-Rückgewinnungsanlagen zurückgewinnen.
- Falls eine Rückgewinnung nicht möglich ist, Nebel/Wasservernebelung verwenden, um das Gas zu verdünnen und zu lösen (Wasserverunreinigung vermeiden).
- Falls das Zylinderventil nicht geschlossen werden kann, Zylinder in alkalische Wasserlösung eintauchen, um ihn zu absorbieren.
- Zylinderleck: Zylinder an einen gut belüfteten sicheren Ort bringen und langsam ablassen. Falls das Ventil nicht geschlossen werden kann, Lieferanten für fachgerechte Handhabung kontaktieren.
6.4 Referenz
Siehe Abschnitt 8 (Expositionskontrollen/Personalschutz) und Abschnitt 13 (Entsorgungshinweise).
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung
- In geschlossenen Systemen mit ausreichender natürlicher Belüftung oder örtlicher Absaugung handhaben.
- Personal muss speziell geschult sein und Arbeitsvorschriften strikt befolgen. Nur zertifiziertes Personal.
- Gasleckage in die Arbeitsplatzatmosphäre verhindern.
- Kontakt mit reaktiven Metallen und starken Oxidationsmitteln vermeiden.
- Zylinder vorsichtig handhaben; nicht fallen lassen, rutschen, rollen oder stoßen. Geeignete Hebevorrichtungen verwenden.
- Bereich mit Notfallausrüstung für Lecks ausstatten.
- In Arbeitsbereichen nicht rauchen, essen oder trinken.
- Bei der Handhabung von Flüssigkeit isolierende Handschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen, um Erfrierungen zu verhindern.
- Explosionsgeschützte Belüftungssysteme und -ausrüstung verwenden.
- Zylinder, Ventile und Rohrleitungen regelmäßig auf Lecks prüfen.
- Als Azeotrop kann die Befüllung sowohl in flüssiger als auch in dampfförmiger Phase erfolgen (die Zusammensetzung bleibt konstant).
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten
- In einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Lager für nicht entzündbare Gase lagern.
- Lagertemperatur sollte 45 °C nicht überschreiten. Von Feuer, Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung fernhalten.
- Getrennt von Oxidationsmitteln und reaktiven Metallen lagern. Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen lagern.
- Lagerbereich sollte mit Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Zylinder müssen aufrecht mit Ventilkappen und Sicherungsringen stehend und gegen Umfallen gesichert gelagert werden.
- Explosionsgeschützte Beleuchtung und Belüftungssysteme verwenden.
- Verwendung von Ausrüstung und Werkzeugen, die Funken erzeugen können, verbieten.
- Der Füllfaktor darf 1.15 kg/L nicht überschreiten.
- Klare Sicherheitswarnzeichen in Lagerbereichen anbringen.
- Zwei-Personen-Annahme/-Ausgabe und Zwei-Personen-Aufbewahrungssystem einführen.
7.3 Spezifische Endverwendungen
Nur zur Verwendung in industriellen und gewerblichen Kälteanlagen. Das Personal muss fachlich geschult sein. R507A ist ein HFC-Ersatz für R502 (HCFC/CFC-Gemisch) und eignet sich für gewerbliche Kältesysteme mit mittleren und niedrigen Temperaturen (Supermarkt-Tiefkühltruhen, Eiswürfelbereiter, Kühllager usw.). Nicht für direkten Lebensmittelkontakt, medizinische Inhalation oder andere nicht zugelassene Anwendungen verwenden.
8 Expositionskontrollen/Personalschutz
8.1 Kontrollparameter
| China OEL (Arbeitsplatzgrenzwert) | Kein festgelegter gesetzlicher Grenzwert. Empfohlene Referenz: ACGIH TLV 1000 ppm (TWA, 8 Std.) |
|---|---|
| ACGIH TLV-TWA (USA) | 1000 ppm (ca. 4200 mg/m³), zeitgewichteter 8-Stunden-Mittelwert |
| OSHA PEL-TWA (USA) | 1000 ppm, 8-stündiger zeitgewichteter Mittelwert |
| WEEL (R125-Komponente) | 1000 ppm (TWA) |
| WEEL (R143a-Komponente) | 1000 ppm (TWA) |
| Biologischer Grenzwert | Nicht festgelegt |
Hinweis: Gemäß GBZ 2.1-2019 ist dieser Stoff derzeit nicht in der chinesischen OEL-Liste aufgeführt. Es wird empfohlen, internationale Standards als Referenz heranzuziehen.
8.2 Expositionsüberwachungsmethoden
Gaschromatographie mit Flammenionisationsdetektion (GC-FID) oder Massenspektrometrie (GC-MS); tragbares Halogen-Gaswarngerät.
8.3 Geeignete technische Schutzmaßnahmen
- Geschlossenes Prozessdesign mit Allgemeinbelüftung oder örtlicher Absaugung.
- Sicherheitsdusche und Augenspülstation bereitstellen.
- In Bereichen, in denen größere Leckagen auftreten können, Gaswarnanlagen (Sauerstoffgehalt und Kältemittelkonzentration) installieren.
- Explosionsgeschützte Elektroausrüstung verwenden.
8.4 Individuelle Schutzmaßnahmen
Atemschutz:
- Normale Bedingungen (unter dem Expositionsgrenzwert): keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Erhöhte Konzentrationen: Halbmasken-Atemschutzgerät mit Filterkartusche für organische Dämpfe/saure Gase wird empfohlen.
- Hohe Konzentration oder Notfallrettung/Evakuierung: Druckluft-Atemschutzgerät (SCBA) mit positivem Druck muss getragen werden.
Augen-/Gesichtsschutz:
- Allgemeine Handhabung: keine besondere Schutzausrüstung erforderlich.
- Bei Handhabung von Flüssigkeit oder möglichem Flüssigkeitskontakt: Chemikalienschutzbrille oder Gesichtsschutz muss getragen werden, um Erfrierungen zu verhindern.
Hautschutz:
- Handschutz: normale Arbeitshandschuhe für normale Handhabung; kryogen isolierte Handschuhe (z. B. Trockeneishandschuhe, Leder-Kältehandschuhe) für Flüssigkeitskontakt.
- Körperschutz: normale Arbeitskleidung; kältebeständige Kleidung für Flüssigkeitskontakt.
- Sonstiges: in Arbeitsbereichen nicht rauchen; hochkonzentrierte Inhalation vermeiden; Buddy-System anwenden beim Betreten von Tanks, abgeschlossenen Räumen oder anderen hochkonzentrierten Bereichen.
8.5 Hygienemaßnahmen
- Kontaminierte Kleidung entfernen und Haut nach der Arbeit gründlich waschen.
- Gute persönliche Hygiene aufrechterhalten.
- Sicherstellen, dass Augenspülung und Notdusche am Arbeitsplatz verfügbar sind.
9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Grundlegende physikalische und chemische Eigenschaften
| Aussehen und Geruch | Farbloses Gas mit schwach ätherischem Geruch; bei Umgebungstemperatur und -druck gasförmig; unter Druck farblose transparente Flüssigkeit |
|---|---|
| Geruchsschwelle | Nicht verfügbar (schwach etherartiger Geruch) |
| pH | Nicht anwendbar (Gas) |
| Schmelzpunkt / Gefrierpunkt | Kein eindeutiger Schmelzpunkt (Gemisch), ca. -103 °C |
| Siedepunkt / Siedebereich (101.3 kPa) | -46.7 °C (-52.1 °F) (azeotroper Punkt, Temperaturglide = 0 °C) |
| Flammpunkt | Keiner (nicht entzündbares Gas) |
| Verdunstungsrate | Nicht verfügbar |
| Entzündbarkeit (Gas) | Nicht entzündbar |
| Explosionsgrenzen (oben/unten) | Nicht anwendbar (nicht entzündbares Gas) |
| Dampfdruck (25 °C) | 1290 kPa (Sättigungsdampfdruck) |
| Dampfdichte (Luft = 1) | ~3.4 (schwerer als Luft) |
| Relative Dichte (flüssig, 25 °C) | 1.056 g/cm³ |
| Löslichkeit | In Wasser geringfügig löslich; löslich in Ethanol, Ether und anderen organischen Lösungsmitteln |
| Octanol/Wasser-Verteilungskoeffizient (log P) | Nicht verfügbar (Gemisch) |
| Selbstentzündungstemperatur | Nicht anwendbar (nicht entzündbar) |
| Zersetzungstemperatur | >500 °C Beginn der thermischen Zersetzung |
| Viskosität (Gas, 25 °C) | ~12.0 µPa·s |
| Oberflächenspannung (flüssig, 25 °C) | ~5.5 mN/m |
9.2 Thermodynamische Eigenschaften
| Kritische Temperatur | 70.9 °C (159.6 °F) |
|---|---|
| Kritischer Druck | 3720 kPa (3.72 MPa / 540 psia) |
| Kritische Dichte | ~0.493 g/cm³ |
| Verdampfungswärme (am Siedepunkt) | ~161 kJ/kg |
| Flüssige spezifische Wärmekapazität (25 °C) | 1.41 kJ/(kg·°C) |
| Spezifische Wärmekapazität des Gases (25 °C, konstanter Druck) | 0.79 kJ/(kg·°C) |
9.3 Weitere Sicherheitsdaten
| ASHRAE-Sicherheitsgruppe | A1 (geringe Toxizität, nicht entzündbar) |
|---|---|
| Ozonabbaupotenzial (ODP) | 0 (baut die Ozonschicht nicht ab) |
| Treibhauspotenzial (GWP, 100 Jahre) | 3985 (hohes GWP; durch die Kigali-Änderung geregelt) |
| Atmosphärische Lebensdauer | ~29 Jahre |
| Azeotrope Eigenschaft | Azeotropes Gemisch, Temperaturglide = 0 °C |
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Chemisch stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen; nicht leicht reaktiv.
10.2 Chemische Stabilität
Stabil unter normalen Temperatur- und Druckbedingungen. Als azeotropes Gemisch bleibt die Zusammensetzung beim Verdampfen und Kondensieren konstant.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
- Thermische Zersetzung bei hohen Temperaturen (>500 °C) erzeugt giftigen Fluorwasserstoff, Kohlenmonoxid und Carbonylfluorid.
- Kann unter hoher Temperatur oder bestimmten Bedingungen mit Alkalimetallen, Erdalkalimetallen und Aluminiumpulver reagieren.
- Kann mit starken Oxidationsmitteln Redoxreaktionen eingehen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Hohe Temperatur, offene Flamme, direkte Wärmequellen, Zylinderüberdruck
10.5 Unverträgliche Materialien
Reaktive Metalle (Natrium, Kalium, Calcium, Aluminiumpulver, Magnesiumpulver usw.), starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Fluorwasserstoff (HF), Kohlenmonoxid (CO), Carbonylfluorid (COF₂) und andere fluorierte Verbindungen
10.7 Gefährliche Polymerisation
Findet nicht statt.
11 Toxikologische Informationen
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
| Ratten-Inhalation LC50 (4 Std.) | >500,000 ppm (alle Komponenten: LC50-Werte >500,000 ppm) |
|---|---|
| Ratte, R125-Komponente: LC50 (4 Std.) | >800,000 ppm |
| Ratte, R143a-Komponente: LC50 (4 Std.) | >540,000 ppm |
| Kaninchen dermal LD50 | Nicht verfügbar (gasförmiger Stoff) |
11.2 Hautreizung/-ätzung
Flüssigkeitskontakt kann Erfrierungen (physikalische Verletzung) verursachen, ist aber nicht chemisch ätzend. GHS-Einstufung: keine Einstufung als Hautätzung/-reizung (nur physikalische Erfrierung).
11.3 Augenreizung/-ätzung
Kontakt mit der Flüssigkeit kann zu schweren Erfrierungen und Hornhautschäden führen. GHS-Einstufung: keine Einstufung als augenreizend (nur physikalische Erfrierung).
11.4 Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut
Keine Sensibilisierung berichtet. Vorliegende Tierversuchs- und Humanepidemologie-Daten zeigen keinen Sensibilisierungseffekt.
11.5 Keimzellmutagenität
In-vitro- und In-vivo-Tests (Ames-Test, Chromosomenaberrationstest, Mäuse-Mikronukleustest usw.) zeigen keine mutagene Wirkung. Alle Komponenten sind nicht mutagen.
11.6 Krebserzeugendheit
Unzureichende Belege für Karzinogenität. Keine der Komponenten ist von IARC, ACGIH oder anderen Behörden als karzinogen eingestuft.
- IARC: Nicht aufgeführt
- ACGIH: Kategorie A4 (nicht einstufbar als krebserzeugend für den Menschen)
- EPA: Gruppe D (nicht einstufbar hinsichtlich Karzinogenität beim Menschen)
11.7 Reproduktionstoxizität
Tierstudien zeigen bei hohen Konzentrationen (>50,000 ppm) keine signifikante reproduktive oder entwicklungstoxische Toxizität. Keine Daten zur reproduktionstoxischen Wirkung beim Menschen verfügbar.
11.8 STOT-Einmalexposition
- Narkotischer Effekt (Kategorie 3): Inhalation hoher Konzentrationen kann eine Depression des zentralen Nervensystems verursachen, die sich als Schwindel, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen und Bewusstseinsstörung äußert.
- Herzwirkungen: Exposition mit hoher Konzentration kann Herzrhythmusstörungen verursachen, insbesondere unter Stress oder körperlicher Belastung (Katecholamin-Sensibilisierung).
11.9 STOT-Wiederholungsexposition
Wiederholte Exposition mit niedriger Konzentration zeigt keine signifikante Zielorgantoxizität. Langzeitige Inhalationsstudien an Tieren (hohe Konzentrationen) haben keinen klaren Organschaden gezeigt.
11.10 Aspirationsgefahr
In gasförmiger Form wird keine Aspirationspneumonie erwartet. Hohe Inhalationskonzentrationen können jedoch eine Depression des ZNS und kardiale Sensibilisierung verursachen.
12 Ökologische Informationen
12.1 Ökotoxizität
| Akute Fischtoxizität (LC50, 96 Std.) | >100 mg/L (geringe Toxizität für Fische) |
|---|---|
| Akute Daphnien-Toxizität (EC50, 48 Std.) | >100 mg/L |
| Algenwachstumshemmung (EC50, 72 Std.) | >100 mg/L |
| Bakterielle Toxizität | Nicht verfügbar |
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
- Atmosphärischer Abbau: Überwiegend durch Reaktion mit Hydroxylradikalen abgebaut; atmosphärische Lebensdauer des Gemischs ~29 Jahre.
- Biologische Abbaubarkeit: Schwer biologisch abbaubar (nicht leicht durch Mikroorganismen abgebaut).
- Hydrolyse: Bei Umgebungstemperatur nicht leicht hydrolysiert.
- Photodegradation: Kann in der Atmosphäre photochemisch abgebaut werden.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Alle log-P-Werte der Komponenten sind niedrig; geringes Bioakkumulationspotenzial.
12.4 Mobilität im Boden
In gasförmiger Form hoch flüchtig. Geringe Wasserlöslichkeit. Hohe Mobilität. Verdunstet bei Freisetzung in den Boden leicht in die Atmosphäre.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung
Erfüllt nicht die Kriterien für PBT (persistent, bioakkumulativ und toxisch) / vPvB (sehr persistent und sehr bioakkumulativ).
12.6 Weitere nachteilige Wirkungen
- Ozonabbaupotenzial (ODP): 0 (baut die Ozonschicht nicht ab; HFC-Klasse, kein ODS-Stoff)
- Treibhauspotenzial (GWP, 100-Jahres-Zeithorizont): 3985 (bezogen auf CO₂ = 1; Kältemittel mit hohem GWP)
- Große Freisetzungen tragen erheblich zur globalen Erwärmung bei; Emissionen sind streng zu begrenzen, wobei Rückgewinnung und Wiederverwendung Vorrang haben.
- Geregelter Stoff im Rahmen der Kigali-Änderung des Montreal-Protokolls; die Vertragsstaaten reduzieren seine Verwendung schrittweise.
13 Entsorgungshinweise
13.1 Abfallbehandlungsmethoden
Produkt/Rückstände:
- NICHT direkt in die Atmosphäre freisetzen (Treibhausgas mit hohem GWP, durch die Kigali-Änderung geregelt).
- Rückgewinnung und Recycling (Reinigung und Wiederverwendung) ist der bevorzugte Ansatz.
- Falls eine Rückgewinnung nicht durchführbar ist, über eine zugelassene Behandlungsanlage für Gefahrstoffabfall entsorgen.
- Hochtemperaturverbrennung mit alkalischer Gaswäsche zur Fluoridentfernung ist eine akzeptable Methode.
- Nicht in Abwasserkanäle, Gewässer oder Boden einleiten.
Kontaminierte Verpackung:
- Leere Zylinder müssen an den Lieferanten oder eine qualifizierte Einrichtung zur Entsorgung zurückgegeben werden. Leere Zylinder nicht wegwerfen oder zerschneiden.
- Leere Zylinder mit Restdruck werden als Gefahrstoffabfall behandelt.
13.2 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung
- Vor der Entsorgung die nationalen und örtlichen Vorschriften beachten.
- Personal sollte geeignete persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
- Gute Belüftung sicherstellen, um Erstickung zu verhindern.
- Die Entsorgung muss durch eine qualifizierte und zugelassene Einrichtung erfolgen.
- Entsorgungsaufzeichnungen sollten geführt werden.
- Gemäß der Kigali-Änderung müssen Rückgewinnung und Zerstörung von HFC mit hohem GWP nach den besten Umweltpraktiken erfolgen.
14 Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
3162 (verflüssigtes Gas, nicht entzündbar, nicht giftig, azeotropes Gemisch)
14.2 UN-Versandbezeichnung
VERFLÜSSIGTES GAS, N.A.G. (Kältemittelgas R507A)
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
Klasse 2.2 Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas
14.4 Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar (Gase der Klasse 2 werden keine Verpackungsgruppe zugewiesen)
14.5 Verpackungskennzeichen / Gefahrzettel
- Hauptgefahrzettel: Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas (grün, Klasse 2.2)
- Nebengefahrzettel: Keiner
14.6 Methoden und Materialien für Rückhaltung und Verpackung
- Nahtlose Stahlzylinder. Zylinder müssen geltenden nationalen Normen entsprechen (z. B. GB 5099).
- Gängige Gebindegrößen: 11.4 kg, 13.6 kg, 50 kg, 100 kg, 400 kg, 800 kg Flaschen; ISO-Tanks.
- Der Füllfaktor darf 1.15 kg/L nicht überschreiten.
- Gewinderichtung des Zylinderventilausgangs: Rechtsgewinde für nicht entzündbare, nicht giftige Gase.
14.7 Besondere Anforderungen für verschiedene Transportarten
Straßentransport (GB/T 12268 / ADR):
- Fahrzeuge müssen eine Gefahrgutbeförderungslizenz haben.
- Zylinder müssen mit Ventilkappen und Sicherungsringen versehen sein.
- Zylinder werden im Allgemeinen flach mit in dieselbe Richtung zeigenden Ventilen gelegt; nicht kreuzweise stapeln. Die Höhe darf das Fahrzeugschutzgitter nicht überschreiten.
- Transport in den frühen Morgen- oder Abendstunden im Sommer, um direkte Sonneneinstrahlung zu vermeiden.
- Festgelegten Routen folgen; nicht in Wohn- oder dicht besiedelten Gebieten halten.
Schienentransport (RID):
- Rangierkuppenbetrieb verboten (keine Freiauflauf-Einstufung).
- Transport in gedeckten Wagen; Zylinder aufrecht oder flach gelegt und gesichert.
Seetransport (IMDG-Code):
- UN 3162, Klasse 2.2
- Meeresschadstoff: Nein
- Stauklasse: A (an Deck oder unter Deck)
Lufttransport (ICAO/IATA DGR):
- UN 3162, Klasse 2.2
- Nicht entzündbares, nicht giftiges Gas
- Zulässig in Passagier- und Frachtluftfahrzeugen (vorbehaltlich Mengenbeschränkungen)
14.8 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Nutzer
- Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln, reaktiven Metallen oder Lebensmitteln/Futtermitteln transportieren.
- Fahrzeuge müssen mit geeigneter Feuerlöschausrüstung und Notfallausrüstung für Lecks ausgestattet sein.
- Transportpersonal muss speziell geschult und zertifiziert sein.
- Während des Transports vor Sonneneinstrahlung, Regen und hoher Temperatur schützen.
- Bei Unterbrechungen unterwegs von Feuer, Wärmequellen und Hochtemperaturbereichen fernhalten.
- Beim Be- und Entladen vorsichtig vorgehen, um Beschädigung von Zylindern und Armaturen zu verhindern.
15 Angaben zu Rechtsvorschriften
15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/gesetze, die für den Stoff oder das Gemisch spezifisch sind
Internationale Vorschriften:
- UN GHS (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien): 8. überarbeitete Ausgabe
- Montreal-Protokoll: Kein kontrollierter ozonabbauender Stoff (ODP = 0)
- Kigali-Änderung des Montreal-Protokolls: R507A (GWP = 3985) ist ein geregeltes HFC mit hohem GWP; die Vertragsparteien müssen die Verwendung gemäß den vereinbarten Zeitplänen schrittweise reduzieren
- Kyoto-Protokoll / Pariser Abkommen: Als Treibhausgas aufgeführt (HFC-Klasse)
- EU-F-Gas-Verordnung (EU 517/2014): HFC-Quotenregelung; R507A in der EU seit 2020 für neue gewerbliche Kälteanlagen verboten
- EU REACH-Verordnung (EG 1907/2006): Alle Komponenten sind registrierte Stoffe
- EU CLP-Verordnung (EG 1272/2008): Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung
- US EPA SNAP-Programm: Zugelassen für gewerbliche Kälteanlagen mit mittleren und niedrigen Temperaturen; Ausstieg zugunsten von Alternativen mit niedrigem GWP
- US-amerikanisches AIM Act: US-Programm zur schrittweisen Reduzierung von HFC
- US OSHA HCS 2012: Gefahrenkommunikations-Standard
- US DOT 49 CFR: Vorschriften für den Gefahrguttransport
- ADR/RID: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße/Schiene
- IMDG-Code:Internationale Gefahrgutvorschriften für die Seeschifffahrt (IMDG-Code)
- IATA DGR:Gefahrgutvorschriften der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA-DGR)
15.2 Chemikalien-Sicherheitsbewertung
Für dieses Gemisch wurde im Rahmen dieses Sicherheitsdatenblatts keine chemische Sicherheitsbeurteilung durchgeführt. Anwender sollten eine eigene Beurteilung auf Grundlage der konkreten Verwendungsbedingungen vornehmen.
16 Weitere Informationen
16.1 Referenzen
- ASHRAE Standard 34-2024: Bezeichnung und sicherheitstechnische Klassifizierung von Kältemitteln
- ASHRAE Handbook – Kälteanlagen und Anwendungen
- NIOSH-Taschenleitfaden zu chemischen Gefahren
- NOAA-CAMEO-Chemikaliensammlung
- GB/T 16483-2008 (Inhalt und Reihenfolge der Abschnitte in Sicherheitsdatenblättern für Chemikalien)
- GB 30000-Reihe (Regeln für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien)
- GHS der Vereinten Nationen, 8. überarbeitete Ausgabe
- UNEP-RTOC-Bewertungsbericht 2022
- Kigali-Änderung des Montreal-Protokolls
16.2 Abkürzungen
| Abkürzung | Vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| SDS / MSDS | Sicherheitsdatenblatt / Material-Sicherheitsdatenblatt |
| GHS | Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien |
| CAS | Chemical Abstracts Service (Registrierungsnummer) |
| UN | United Nations (Gefahrgutnummer) |
| ODP | Ozonabbaupotenzial |
| GWP | Treibhauspotenzial |
| LC50 | Letale Konzentration, 50 % |
| LD50 | Letale Dosis, 50 % |
| TLV-TWA | Threshold Limit Value – zeitgewichteter Mittelwert |
| PEL | Zulässiger Expositionsgrenzwert |
| SCBA | Druckluft-Atemschutzgerät |
| HFC | Hydrofluorcarbon |
| STOT | Spezifische Zielorgan-Toxizität |
16.3 Haftungsausschluss
Dieses Sicherheitsdatenblatt (SDS) wurde gemäß dem UN-GHS-Standard und geltenden behördlichen Anforderungen erstellt. Die hierin enthaltenen Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen chemischen Datenbanken, Fachliteratur und nationalen Normen und gelten zum Ausstellungsdatum als korrekt und vollständig. Es wird jedoch weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewähr für die absolute Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Informationen übernommen. Anwender sollten die Anwendbarkeit der Informationen für ihre spezifischen Nutzungsbedingungen prüfen und sich für Compliance-Zwecke auf das offizielle SDS des Herstellers/Lieferanten beziehen. Die Informationen in diesem Dokument können aktualisiert werden, sobald neue Forschungsergebnisse und regulatorische Änderungen vorliegen; eine regelmäßige Überprüfung der neuesten Version wird empfohlen.